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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ausparken“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.08.2020
- 4 U 6/20 -

Verkehrsunfall beim Rückwärtseinfahren vom Parkplatz auf Fahrbahn spricht für Alleinverschulden des Ausparkenden

Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Nachweis des längeren Stehens auf bevorrechtigter Fahrbahn

Kommt es beim Rückwärtseinfahren vom Parkplatz auf die Fahrbahn zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Alleinverschulden des Ausparkenden. Dieser Anscheinsbeweis kann dadurch erschüttert werden, wenn es dem Ausparkenden gelingt nachzuweisen, dass er schon so lange auf der bevorrechtigten Fahrbahn stand, dass der fließende Verkehr sich auf ihn einstellen konnte. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Nachmittag im Juni 2018 kam es im Saarland zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Toyota Aygo und einem Ford Fiesta. Die Fahrerin des Toyota fuhr aus einer auf dem Bürgersteig befindlichen Parklücke aus. Als sich der Pkw auf der Fahrbahn befand, kam es zu einem Zusammenstoß mit dem Ford, der zu dieser Zeit auf der Fahrbahn fuhr. Die Toyota-Fahrerin sah sich nicht als Unfallverursacherin und erhob daher gegen die Ford-Fahrerin und deren Haftpflichtversicherung Klage auf Zahlung von Schadensersatz. Die Klägerin behauptete schon einige Zeit auf der Fahrbahn gestanden zu haben als es zur Kollision... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Urteil vom 14.12.2017
- 22 U 31/16 -

Kollision eines unvorsichtig Ausparkenden mit zu Unrecht auf Busspur fahrenden PKW: Ausparkender haftet allein für Unfallfolgen

Verbot des Befahrens der Busspur dient nicht der Unfallverhütung

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, weil ein Fahrzeugführer unvorsichtig ausparkt und dabei mit einem zu Unrecht auf der Busspur fahrendem Fahrzeug zusammenstößt, haftet der Ausparkende allein für die Unfallfolgen. Das Verbot zum Befahren der Busspur dient nicht der Unfallverhütung. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im März 2015 kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrzeugen als ein Fahrzeugführer ausparken wollte und dabei ein auf der links befindlichen Busspur fahrendes Fahrzeug übersah. Durch die Kollision entstand an dem auf der Busspur fahrenden Fahrzeug ein Schaden in Höhe von über 12.800 Euro. Diesen Schaden ersetzte die... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 23.04.2018
- 4 U 11/18 -

Kollision auf dem Autobahnparkplatz: Autofahrer muss bei Ausparken in einer Einbahnstraße beide Fahrtrichtungen absichern

Beim Ausparken muss mit Fahrzeug mit Sonderrechten oder Fußgänger in entgegengesetzter Richtung der Einbahnstraße gerechnet werden

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Autofahrer beim Ausparken in einer Einbahnstraße stets beide Fahrtrichtungen absichern muss, da grundsätzlich damit gerechnet werden muss, dass ein Fahrzeug mit Sonderrechten oder auch ein Fußgänger die Einbahnstraße in der entgegengesetzten Richtung nutzt.

Im zugrunde liegenden Streitfall wollte ein Mann rückwärts aus einer Parkbucht auf einem Autobahnparkplatz bei Melle ausparken. Er kollidierte mit einem Transporter der Straßenbaubehörde, das die Fahrgasse entgegen der Einbahnstraßenregelung befuhr. Der Mann und die Straßenbaubehörde gaben sich gegenseitig die Schuld und forderten jeweils Schadensersatz voneinander. In einem Prozess... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 23.06.2016
- 333 C 16463/13 -

Unfall im Parkhaus: Beteiligte haften jeweils zu 50 Prozent

Auch von rechts kommendes Fahrzeug muss mit erhöhter Vorsicht fahren

Ein Fahrzeugfahrer muss beim Befahren eines Parkplatzes stets mit ein- und ausparkenden bzw. anderen fahrenden Fahrzeugen rechnen und hat eine besondere Rücksichtnahme­pflicht. Dies kann dazu führen, dass auch der Vorfahrts­berechtigte mit 50 Prozent haftet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall kam es im Jahr 2013 im Erdgeschoss des Parkhauses eines großen Möbelhauses in Taufkirchen zu einem Verkehrsunfall. Beide Fahrzeugführer wollten das Parkhaus verlassen. Der beklagte Münchner fuhr mit seinem Pkw Passat geradeaus. Er befand sich auf der Straße, die einmal durch das ganze Parkhaus führt und von der links und rechts Querstraßen abzweigen,... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2015
- VI ZR 6/15 -

BGH: Kein Verschulden des Rückwärtsfahrenden aufgrund Anscheinsbeweises bei Möglichkeit des Stillstandes vor Kollision

Kein Verstoß gegen Sorgfaltspflichten

Zwar spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Rückwärtsfahrenden auf einem Parkplatz, wenn feststeht, dass die Kollision beim Rückwärtsfahren stattgefunden hat. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sein Fahrzeug im Kollisionszeitpunkt bereits stand, als der andere Unfallbeteiligte mit seinem Fahrzeug in das stehende Fahrzeug hineingefahren ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 2013 auf einem Parkplatz eines Baumarktes zu einem Verkehrsunfall, als zwei Autofahrer zur gleichen Zeit aus zwei gegenüberliegenden Parkbuchten rückwärts ausparkten. Einer der Autofahrer beanspruchte eine volle Erstattung seines Unfallschadens. Er behauptete, dass er mit seinem Fahrzeug bereits in der Gasse zwischen den Parkreihen gestanden... Lesen Sie mehr

Landgericht Heidelberg, Urteil vom 13.01.2015
- 2 S 8/14 -

Kollision zweier in der Tiefgarage rückwärtsfahrender Fahrzeuge: Rückwärtsfahren entgegen der Pfeilrichtung beim Rangieren führt nicht zur alleinigen Haftung

Zusammenstoß zweier rückwärtsfahrender Fahrzeuge spricht grundsätzlich für beiderseitigen Verstoß gegen Sorgfaltspflichten

Kommt es in einer Tiefgarage zu einem Zusammenstoß zweier rückwärtsfahrender Fahrzeuge, spricht dies grundsätzlich dafür, dass beide Fahrzeugführer gegen die erhöhte Sorgfaltspflicht verstoßen haben. Ein Fahrzeugführer haftet jedoch nicht allein deswegen für die Kollision, weil er beim Rangieren teilweise entgegen der Pfeilrichtung fährt. Dies hat das Landgericht Heidelberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2013 kam es in einer Tiefgarage zu einem Verkehrsunfall als eine Frau mit ihrem Pkw rückwärts aus einer Parkbucht ausparken wollte und mit einem ebenfalls rückwärtsfahrenden Autofahrer zusammenstieß. Dieser rangierte zu diesem Zeitpunkt mit seinem Fahrzeug, um in einer Parklücke einzuparken. Die Fahrzeughalterin beanspruchte aufgrund... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 09.10.2014
- 4 U 46/14 -

Rückwärts ausparkender Autofahrer haftet allein bei Kollision mit anderem Fahrzeug

Verstoß gegen erhöhte Sorgfaltspflicht des rückwärts Ausparkenden wiegt schwerer als Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Unfallopfers

Fährt ein Autofahrer auf einem Kundenparkplatz eines Supermarktes rückwärts aus einer Parklücke, so treffen ihn erhöhte Sorgfaltspflichten. Verstößt er gegen diese Sorgfaltspflichten und kommt es deshalb zu einer Kollision mit einem in der Mittelgasse befindlichen Fahrzeug, so haftet der rückwärts Ausparkende allein für die Unfallfolgen. Denn der Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten wiegt schwerer als die bloße Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Unfallopfers. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2012 kam es auf einem Kundenparkplatz eines Supermarktes zu einer Kollision zwischen einem aus einer Parklücke rückwärts ausparkenden Fahrzeug und eines in der Mittelgasse befindlichen Fahrzeugs. Die Fahrerin des in der Mittelgasse befindlichen Fahrzeugs klagte anschließend auf Schadenersatz. Sie behauptete, dass sie den Unfall nicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 03.05.2012
- 7 U 182/11 -

Kauf einer Eigentumswohnung mitsamt Tief­garagen­stell­platz: Erforderliche 4 Fahrbewegungen sowie Einklappen eines Außenspiegels zum Ausparken begründet Mangelhaftigkeit des Stellplatzes

Fehlende Funktions­tauglich­keit des Stellplatzes rechtfertigt Minderung des Kaufpreises

Wer eine Eigentumswohnung mitsamt einem Tief­garagen­stell­platz kauft, kann erwarten, dass zum Ausparken aus dem Stellplatz keine 4 Fahrbewegungen sowie ein Einklappen eines Außenspiegels erforderlich sind. Ist dies dennoch der Fall liegt ein Mangel der Kaufsache vor, der eine Minderung des Kaufpreises rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2005 kaufte eine Frau eine noch zu bauende Eigentumswohnung nebst Tiefgaragenstellplatz. Aus statischen Gründen war es jedoch nachfolgend erforderlich eine Betonsäule am gekauften Stellplatz zu errichten. Die Käuferin sah aufgrund dessen eine Beeinträchtigung der Befahrbarkeit des Stellplatzes und weigerte sich den vollen Kaufpreis... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 25.01.2013
- 344 C 8222/11 -

Verkehrsunfall beim Ausparken: Erster Anschein deutet auf ein Verschulden des Ausparkenden hin

Klägerin muss entstandene Reparaturkosten selbst übernehmen

Beim Ausparken ist der Einfahrvorgang in den fließenden Verkehr erst abgeschlossen, wenn eine Strecke von 30 Metern mit angepasster Geschwindigkeit fahrbahnparallel zurückgelegt wurde. Davor spricht bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, das sich im fließenden Verkehr befindet der erste Anschein für das Verschulden des Einfahrenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang Januar 2011 parkte die Klägerin ihren VW Touran am rechten Fahrbahnrand der Baldurstraße in München. Als sie einige Zeit später ausparkte, näherte sich von hinten ein Taxi. Es kam zum Zusammenstoß, wodurch der VW vorne links beschädigt wurde. Die veranschlagten Reparaturkosten betrugen 1858 Euro. Diese Kosten wollte die Klägerin... Lesen Sie mehr

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 07.05.2010
- 13 S 14/10 -

LG Saarbrücken zum Schadensersatzanspruch bei einer Kollision zweier rückwärts ausparkender Fahrzeuge

Gebot der Rücksichtnahme

Kommt es beim rückwärtigen Ausparkmanöver zweier Fahrzeuge zu einem Unfall, so verstößt derjenige gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, der in das stehende Fahrzeug des anderen hinein fährt. Dies entschied das Landgericht Saarbrücken.

Im zugrunde liegenden Fall kam es beim Rückwärtsausparken aus zwei schräg gegenüberliegenden Parktaschen zu einer Kollision, wobei der genaue Unfallhergang zwischen den beiden Fahrern streitig ist. Einer der Fahrer gab dem anderen die Hauptschuld mit der Begründung, dieser sei in sein Fahrzeug hinein gefahren, während er selbst zum Zeitpunkt des Unfalls gestanden habe. Dem widersprach... Lesen Sie mehr




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