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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aufwendungsersatzanspruch des Mieters“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Saarburg, Urteil vom 19.11.2008
- 5 C 454/08 -

Anspruch des Wohnungsmieters auf Ersatz der Kosten für Beseitigung einer unverschuldeten Verstopfung des WC-Abflusses

Auf­wendungs­ersatz­anspruch aufgrund notwendiger Mangelbeseitigung zur Erhaltung und Wiederherstellung des Bestands der Mietsache

Beauftragt ein Wohnungsmieter nach der Urlaubsrückkehr eine Fachfirma zur Beseitigung der Verstopfung des WC-Abflusses, so kann er die dafür aufgewendeten Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen. Ihm steht insofern wegen der notwendigen Mangelbeseitigung zur Erhaltung und Wiederherstellung des Bestands der Mietsache ein Auf­wendungs­ersatz­anspruch nach § 536 a Abs. 2 Nr. 2 BGB zu. Dies hat das Amtsgericht Saarburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Fehlanschlusses der Grundleitung kam es im Mai 2008 zu einer Verstopfung der WC-Leitung in einer Wohnung. Als der Wohnungsmieter aus dem Urlaub zurückkehrte, bemerkte er die Verstopfung und beauftragte zugleich eine Fachfirma mit der Beseitigung der Verstopfung. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von ca. 434 EUR zog der Mieter von seiner Mietzahlung ab. Die Vermieter waren damit aber nicht einverstanden und erhoben daher Klage auf Zahlung der vollständigen Miete.Das Amtsgericht Saarburg entschied gegen die Vermieter. Ihnen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 02.11.2016
- 103 C 196/16 -

Austausch eines Gasherds durch Induktionsherd stellt duldungspflichtige Modernisierungs­maßnahme dar

Mieter hat wegen Notwendigkeit neuer Töpfe und Pfannen Anspruch auf Aufwendungsersatz in Höhe von 500 EUR

Soll der Gasherd einer Mietwohnung durch einen Induktionsherd ausgetauscht werden, so stellt dies eine nach § 555 d Abs. 1 BGB vom Mieter zu duldende Modernisierungs­maßnahme dar. Dem Mieter steht aber nach § 555 d Abs. 6 BGB in Verbindung mit § 555 a Abs. 3 BGB ein Auf­wendungs­ersatz­anspruch in Höhe von 500 EUR wegen der notwendigen Neubeschaffung von induktionsfähigen Töpfen und Pfannen zu. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung verwerten ihren Vermietern den Austausch des Gasherds durch einen Induktionsherd. Die Vermieter sahen sich daher gezwungen, Klage zu erheben.Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied zu Gunsten der Vermieter. Ihnen habe nach § 555 d Abs. 1 BGB ein Anspruch auf... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 25.04.2012
- 34 C 45/11 -

Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für Selbstreparatur der Heizung nach eintägigem Heizungsausfall

Fehlender Verzug durch Vermieter und mangelnde Notwendigkeit der Heizungsreparatur

Fällt die Heizung in den Wintermonaten für einen Tag aus, so rechtfertigt dies keine Selbstreparatur der Heizung durch den Mieter. Mangels Verzug des Vermieters und fehlender Notwendigkeit zur Selbstvornahme hat der Mieter keinen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 17. Dezember 2012 fiel die Heizung der Mieter einer Wohnung kurzzeitig aus. Ein Handwerker stellte fest, dass der Wärmeaustauscher defekt war und daher Wasser austrat. Dies erforderte bis zur Reparatur ein häufiges Nachfüllen von Wasser, damit die Heizung nicht wieder ausfiel. Bis zum Austausch des defekten Geräts Anfang Januar 2013 kam... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.06.2007
- VIII ZR 387/04 -

Mieter muss Gartengestaltung, die er in eigenem Interesse vornimmt, selbst bezahlen

Kein Anspruch auf Aufwendungsersatz gegen den Vermieter

Nimmt der Mieter eines Grundstücks Veränderungen vor, die dem Grundstück zugute kommen, so kann er nicht automatisch Ersatz der mit den Arbeiten verbundenen Kosten von seinem Vermieter verlangen - auch nicht, wenn dieser sich mit den Veränderungen einverstanden erklärt hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Geklagt hatten die Mieter eines Einfamilienhauses in Görlitz. Die zum Gebäude gehörenden Freiflächen, die zu Beginn des Mietverhältnisses unbepflanzt waren, bepflanzten die Kläger mit Bäumen und Sträuchern, die zum Ende der Mietzeit wegen ihres Alters und ihrer Größe nicht mehr umgepflanzt werden konnten. Sie verklagten daraufhin ihre Vermieterin auf Ersatz der Kosten in Höhe von 2.623 €.... Lesen Sie mehr

Landgericht Kassel, Urteil vom 07.10.2010
- 1 S 67/10 -

Unzulässige Schönheits­reparaturen: Ansprüche gegen Vermieter verjähren innerhalb von sechs Monaten

Kurze Verjährungsfrist findet auch auf Bereicherungs­ansprüche wegen rechtsgrundlos durchgeführter Renovierungs­arbeiten Anwendung

Stellt ein Mieter nach seinem Auszug aus der Mietwohnung fest, dass der Vermieter aufgrund einer unzulässigen Mietvertragsklausel ungerechtfertigte Schönheits­reparaturen verlangt hat, muss der Mieter seinen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen innerhalb von sechs Monaten nach der Beendigung des Mietverhältnisses geltend machen, da die Ansprüche ansonsten verjähren. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kassel hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Mieter beim Auszug aus der Wohnung Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten vorgenommen. Rund neun Monate später stellte der Mieter fest, dass der Vermieter auf der Grundlage einer unwirksamen Renovierungsklausel zu Unrecht die Durchführung einer Endrenovierung verlangt hatte und verlangte das Geld vom Vermieter zurück. Dieser war jedoch der... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Münster, Urteil vom 30.09.2009
- 4 C 2725/09 -

Mieter darf im Notfall Reparaturfirma für defekte Heizung ohne Rücksprache mit Vermieter beauftragen

Bei Nichterreichen des Vermieters am Wochenende darf Mieter Mängelbeseitigung ausnahmsweise selbst vornehmen

Fällt bei einem Mieter an einem Wochenende im Winter die Heizung aus, kann er im Notfall auch ohne Rücksprache mit seinem Vermieter eine Reparaturfirma beauftragen. Die Kosten für die Notreparatur müssen vom Vermieter erstattet werden. Dies entschied das Amtsgericht Münster.

Die klagende Mieterin des zugrunde liegenden Streitfalls bewohnt eine Erdgeschosswohnung, die durch eine so genannte Gasetagenheitzung beheizt und mit warmen Wasser versorgt wird. Nachdem die Gasetagenheitzung an einem Wochenende im Winter mit nächtlichen Tiefsttemperaturen von etwas unter null Grad ausfiel und die Mieterin nach eigenen Angaben den Vermieter bzw. den Vater des Vermieters... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.04.2010
- VIII ZR 131/09 -

Bundesgerichtshof zum Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters bei Erreichen der "Opfergrenze" des Vermieters

Mieter hat keinen Anspruch auf Sanierungskostenübernahme bei nicht bekannter Ursache für Schäden am Haus

Eine Vermieterin kann nicht von der Mieterin ihres Einfamilienhauses zur Zahlung eines hohen Kostenvorschusses für die Beseitigung erheblicher Mängel des Hauses verpflichtet werden, wenn der zur Beseitigung der Mängel erforderliche Aufwand die "Opfergrenze" überschreitet. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte eine Mieterin (spätere Klägerin) von ihrer Vermieterin die Zahlung eines Kostenvorschusses für die Beseitigung von Mängeln an dem von ihr seit 1988 gemieteten Einfamilienhaus in Dresden. Sie beziffert die Kosten für die Beseitigung der an den Innen- und Außenwänden des Hauses vorhandenen Risse sowie für die Beseitigung von weiteren Schäden auf 47.500,-... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.05.2009
- VIII ZR 302/07 -

BGH: Mieter hat bei unwirksamer Endrenovierungsklausel Anspruch auf Kostenerstattung

Renovierungsarbeiten können erstattungsfähig sein, wenn sie ohne Rechtsgrund erbracht wurden

Bei einer unwirksamen Endrenovierungsklausel kann der Vermieter einem Erstattungsanspruch ausgesetzt sein, wenn der Mieter im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Regelung vor dem Auszug Schönheitsreparaturen ausführt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Kläger waren seit Mai 1999 Mieter einer Wohnung des Beklagten. Im Jahr 2004 renovierten sie die Wohnung. Einige Zeit später kündigten sie das Mietverhältnis zum 31. Mai 2006. In der Annahme, dazu verpflichtet zu sein, nahmen sie vor Rückgabe der Wohnung eine Endrenovierung vor. Sie sind der Auffassung, dass ihnen ein Ersatzanspruch für die durchgeführte Endrenovierung zustehe, weil... Lesen Sie mehr

Landgericht Wuppertal, Urteil vom 23.08.2007
- 9 S 478/06 -

Schönheitsreparaturen: Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei ungeschuldet durchgeführter Endrenovierung

Mieter erfüllt eine Verbindlichkeit für den Vermieter

Nimmt der Mieter irrtümlich aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel eine Endrenovierung vor, kann er vom Vermieter die Aufwendungen ersetzt verlangen, die er für erforderlich halten durfte. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.

Im zugrundeliegenden Fall enthielt ein Mietvertrag in Form einer allgemeinen Geschäftsbedingung eine Endrenovierungsklausel mit starren Fristenregelungen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind solche Klauseln als unwirksam anzusehen, weil die Verpflichtung des Mieters, bei Auszug vollständig renovieren zu müssen, eine unangemessene Benachteiligung darstellt und ist als... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.2008
- VIII ZR 222/06 -

Mieter darf nur im Notfall Selbstbeseitigung eines Mangels in der Wohnung durchführen

Kostenerstattungs­anspruch nur nach erfolgloser Mahnung zur Mängelbeseitigung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter einer Wohnung, der eigenmächtig einen Mangel der Mietsache beseitigt, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist (§ 536 a Abs. 2 Nr. 2 BGB), keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zur Mangelbeseitigung hat. Damit hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu der vergleichbaren Problematik im Kaufrecht für das Wohnraummietrecht bekräftigt.

Die Klägerin war Mieterin einer Wohnung des Beklagten. Im Mietvertrag vom 28. Dezember 2001 heißt es unter anderem: "Heizung muss dringend kontrolliert werden". Die Klägerin hat behauptet, sie habe im Oktober 2002 Mängel der Heizung durch einen Installateur beseitigen lassen, und den Beklagten (unter anderem) auf Erstattung der dafür gezahlten Vergütung in Anspruch genommen.... Lesen Sie mehr




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