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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arzthelferin“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 11.11.2016
- 12 Sa 22/16 -

Weitergabe von Patientendaten an unbefugte Dritte rechtfertigt fristlose Kündigung einer Arzthelferin

Schwerwiegender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Ver­schwiegen­heits­pflicht

Gibt eine Arzthelferin Patientendaten an unbefugte Dritte weiter, so verstößt sie schwerwiegend gegen die arbeitsvertragliche Ver­schwiegen­heits­pflicht. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Baden-Württemberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Arzthelferin rief im Oktober 2015 die elektronische Akte einer Patientin auf, fotografierte diese am Computer ab und versendete das Foto mit dem Kommentar "Mal sehen, was sie schon wieder hat" an ihre Tochter. Sowohl die Arzthelferin als auch die Tochter waren mit der Patientin persönlich bekannt. Die Patientenakte enthielt unter anderem Informationen zum Namen und Geburtsdatum der Patientin sowie zu den untersuchten Körperbereichen. Nachdem die Arbeitgeberin von der Weitergabe der Daten erfuhr, stellte sie die Arzthelferin zur Rede, die den Vorwurf zugab. Die Arbeitgeberin kündigte daraufhin das... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2015
- 6 AZR 457/14 -

Kündigungs­begründung "inzwischen pensionsberechtigt": Alters­diskriminierende Kündigung ist auch im Kleinbetrieb unzulässig

Benutzung des Begriffs "Pensions­berechtigung" lässt eine Alters­diskriminierung vermuten

Ist bei einer Kündigung gegenüber einer Arbeitnehmerin aufgrund von ihr vorgetragener Indizien eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters nach § 22 AGG zu vermuten und gelingt es dem Arbeitgeber nicht, diese Vermutung zu widerlegen, ist die Kündigung auch im Kleinbetrieb unwirksam.

Die am 20. Januar 1950 geborene Klägerin war bei der beklagten Gemeinschaftspraxis seit dem 16. Dezember 1991 als Arzthelferin beschäftigt. In der Praxis waren im Jahr 2013 noch vier jüngere Arbeitnehmerinnen tätig. Die Klägerin war zuletzt überwiegend im Labor eingesetzt.Die Gesellschafter der Beklagten kündigten ihr Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 24. Mai... Lesen Sie mehr




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