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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Aromastoffe“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 04.03.2021
- VG 14 L 37/21 -

Kein Vertrieb von CBD-Produkten ohne Prüfung

Gesundheitsgefahren von CBD bisher nicht untersucht

Lebensmittel, die Cannabidiol (CBD) enthalten, dürfen nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht ohne Weiteres in den Verkehr gebracht werden.

Der Antragsteller produziert und vertreibt u.a. CBD-haltige Kapseln und Öle. Bei Betriebsprüfungen untersagte ein Berliner Bezirksamt ihm gegenüber sofort vollziehbar das Herstellen und Inverkehrbringen aller Lebensmittel mit CBD als Inhaltsstoff. Hiergegen wehrte sich der Antragsteller. Er ist u.a. der Auffassung, CBD und CBD-haltige Lebensmittel seien keine neuartigen Lebensmittel im Sinne der sog. Novel-Food-Verordnung - VO (EU) 2015/2283 -. Das Bezirksamt habe ferner die wirtschaftlichen Auswirkungen der Untersagung nicht berücksichtigt. Da es an Hinweisen auf eine gesundheitsschädliche Wirkung derartiger Lebensmittel fehle, bestehe jedenfalls kein besonderes Vollziehungsinteresse.... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.05.2016
- C-358/14, C-477/14 und C-547/14 -

EU-Tabakrichtlinie ist rechtmäßig

Regelungen zu Mentholverbot, Warnpflichten und E-Zigaretten nicht zu beanstanden

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die neue Richtlinie der Europäischen Union über Tabakerzeugnisse gültig ist. Sowohl die weitreichende Vereinheitlichung der Packungen als auch das zukünftige Verbot von mit Menthol versetzten Zigaretten in der Union und die Sonderregelung für elektronische Zigaretten sind rechtmäßig.

Ziel der neuen Richtlinie von 2014 über Tabakerzeugnisse* ist es, ausgehend von einem hohen Schutz der menschlichen Gesundheit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse zu erleichtern und dabei die Verpflichtungen der Union aus dem Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs** einzuhalten. Die Richtlinie sieht u.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.12.2015
- I ZR 45/13 -

Irreführende Verpackung - BGH verbietet "Himbeer-Vanille-Abenteuer"-Werbung von Teekanne

Verbraucher können durch Produktaufmachung des Früchtetees irregeführt werden

Der Bundesgerichtshof hat dem Tee­handels­unternehmen Teekanne verboten, auf der Verpackung des Früchtetees "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer" Abbildungen von Vanilleblüten und Himbeeren zu zeigen, obwohl der Tee keine Bestandteile oder Aromen von Vanille oder Himbeeren enthält.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte, ein namhaftes deutsches Teehandelsunternehmen, vertreibt unter der Bezeichnung "Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer" einen Früchtetee, auf dessen Verpackung sich Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Hinweise "nur natürliche Zutaten" und "Früchtetee mit natürlichen Aromen" befinden. Tatsächlich enthält dieser Tee... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Urteil vom 13.01.2014
- 9 O 25477/13 -

Landgericht München I verbietet Äußerungen der Stiftung Warentest bezüglich des Schokoladen-Aromas von Ritter Sport

Grenzen bei Meinungsäußerung bei Warentests muss eingehalten werden

Das Landgericht München I hat den Widerspruch der Stiftung Warentest gegen die von Ritter Sport am 28.11.2013 erwirkte einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Die Deklaration des „natürlichen Aromas" der Voll-Nuss ist korrekt. Eine Verbraucher­täuschung liegt nicht vor.

Das Landgericht München I hat der Stiftung Warentest (Beklagte) im einstweiligen Verfügungsverfahren durch Urteil verboten, in Bezug auf die Voll-Nuss-Schokolade des Schokoladen­herstellers Ritter Sport (Klägerin) folgende Behauptungen zu verbreiten:1. „Wir haben den chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal nachgewiesen.“,2. „Das Zutatenverzeichnis... Lesen Sie mehr

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2012
- 38 O 74/11 -

Irreführende Verpackung: Früchtetee von Teekanne darf nicht mit Himbeer- und Vanillebildern werben

Auf der Verpackung aufgedruckte Zutaten sind lediglich als Aromen im Tee vorhanden

Die Firma Teekanne darf für den FELIX Himbeer-Vanille Abenteuer Tee nicht mit Himbeer- und Vanillebildern werben, solange der Tee lediglich natürliche Aromen mit Himbeer- und Vanillegeschmack enthält. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Streitfall beanstandete der Bundesverband der Verbraucherzentrale die Verpackung eines aromatisierten Früchtetees, der Himbeeren und Vanille auf der Schauseite wörtlich und bildlich hervorhebt und damit wirbt, "nur natürliche Zutaten" seien enthalten. Dies sei irreführend, wenn der Tee lediglich natürliche Aromen mit Himbeer- und Vanillegeschmack enthält.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.03.2012
- 6 U 12/11 -

„Mango-Orangenblüten“-Wasser muss neben Mangosaft auch Essenz aus der Orangenblüte enthalten

Hinweis „mit dem Hauch von Frucht und Blüte“ lässt nicht ausschließliche Verwendung von Aromen vermuten

Sind auf dem Etikett eines so genannten Near-Water-Produkts neben einer Mangofrucht auch Orangenblüten abgebildet, muss neben Mineralwasser und Mangosaft auch Orangenblüten-Essenz enthalten sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Wettbewerbszentrale die Gestaltung eines Erfrischungsgetränks beanstandet, weil nach ihrer Auffassung durch die Darstellung der Orangenblüte nebst der Bezeichnung „Mango-Orangenblüte“ auf dem Etikett bei den angesprochenen Verbrauchern der Eindruck entstehe, dass Orangenblüten oder Bestandteile davon auch als Inhaltsstoffe in dem Getränk enthalten... Lesen Sie mehr

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2011
- 12 O 383/11 -

Irreführende Kennzeichnung: Stiftung Warentest darf Erdbeerjoghurt mit falsch deklariertem "natürlichen Erdbeeraroma" mit mangelhaft bewerten

"Natürliches Erdbeeraroma" enthielt mehr als 5 % erdbeerfremde Aromastoffe

Ein Erdbeerjoghurt darf von der Stiftung Warentest mit mangelhaft bewerten, wenn Inhaltsstoffe falsch deklariert werden und die Angaben irreführend sind. So darf ein Erdbeerjoghurt nicht mit "natürlichem Erdbeeraroma" deklariert werden, wenn ein Test ergibt, dass mehr als 5 % erdbeerfremde Aromastoffe enthalten sind. Voraussetzung für die Veröffentlichung eines Testurteils ist, dass die zugrunde liegende Untersuchung neutral, sachkundig und objektiv durchgeführt worden ist. Ferner muss die Art des Vorgehens bei der Prüfung als auch die aus den Untersuchungen gezogenen Schlüsse vertretbar, d.h. diskutabel erscheinen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.

Nachdem die Stiftung Warentest den Erdbeerjoghurt eines Milchprodukteherstellers mit "mangelhaft" bewertet hatte, klagte das Unternehmen und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, durch die der Stiftung die weitere Verbreitung des Testergebnisses untersagt werden sollte. Das Qualitätsurteil gründete auf der Feststellung, der getestete Erdbeerjoghurt enthalte entgegen seiner... Lesen Sie mehr



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