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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitsentgelt“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2024
- 29 K 910/22 -
Keine Corona-Entschädigung für Ordensschwester
Kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung
Der Caritasverband Düsseldorf erhält für eine von einer Quarantäne-Anordnung betroffene Ordensschwester keine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und die Klage des Caritasverbandes abgewiesen.
Die Ordensschwester, die auf Geheiß ihrer Ordensgemeinschaft als Pflegehilfskraft bei dem klagenden Caritasverband tätig ist, durfte infolge einer Quarantäne-Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz nicht arbeiten.Das Gericht hat nun entschieden, dass die Ordensschwester für ihre Tätigkeit kein Arbeitsentgelt erhält, so dass weder ihr noch der Ordensgemeinschaft ein Verdienstausfall entstanden ist. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Der Caritasverband hat keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung für die bei ihm tätige Ordensschwester, weil ein Verdienstausfall infolge der Quarantäneanordnung... Lesen Sie mehr
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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.04.2022
- L 1 KR 412/20 -
Aufwandsentschädigung von Stadtverordneten nicht beitragspflichtig
Hessisches Landessozialgericht entscheidet im Sinne ehrenamtlich tätiger Stadtverordneter
Die Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete ist bei der Bemessung der Krankversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht heranzuziehen. Es handelt sich hierbei weder um Arbeitsentgelt noch um Arbeitseinkommen. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.
Eine Rentnerin aus Offenbach ist ehrenamtlich als Stadtverordnete tätig. Sie erhält hierfür eine Aufwandsentschädigung von 480 € monatlich. Hierauf wurden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von rund 75 € monatlich erhoben . Die Stadtverordnete wandte dagegen ein, dass ihre Tätigkeit als Ehrenamt nicht sozialversicherungspflichtig sei.Die Richter beider Instanzen... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.10.2019
- L 9 U 109/17 -
Höhe des Verletztengeldes richte sich nach tatsächlich erzieltem Arbeitsentgelt
Nicht nachgewiesene Einnahmen bleiben unberücksichtigt
Arbeitnehmer, die wegen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig sind, erhalten Verletztengeld. Dessen Höhe richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt. Nicht nachgewiesene Einnahmen - wie z.B. aus Schwarzarbeit - sind bei der Berechnung hingegen nicht zu berücksichtigen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Versicherter war auf einer Großbaustelle als Einschaler tätig und wurde von einer einstürzenden Decke verletzt. Die Berufsgenossenschaft anerkannte einen Arbeitsunfall und gewährte Verletztengeld nach der vorgelegten Verdienstabrechnung für eine Tätigkeit von wöchentlich 20 Stunden. Der 51-jährige Verletzte aus dem Landkreis Offenbach... Lesen Sie mehr
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Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.06.2019
- L 5 RS 503/17, L 5 RS 510/17, L 5 RS 513/17 -
Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR: Erschwerniszulage ist als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen
Verpflegungs- und Bekleidungsgeld kann nicht berücksichtigt werden
Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden, dass Erschwerniszulage für Angehörige der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen ist. Verpflegungs- und Bekleidungsgeld kann hingegen nicht berücksichtigt werden.
Die Klägerinnen und Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten gegen den Freistaat Sachsen geklagt, nachdem dieser die jeweiligen Beschäftigungszeiten als nachgewiesene Zeiten der Zugehörigkeit zur Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei (Sonderversorgungssystem Nr. 2 der Anlage 2 zum AAÜG) und die in diesen Zeiträumen erzielten Jahresbruttoarbeitsentgelte festgestellt... Lesen Sie mehr
Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 15.05.2019
- L 3 R 837/18 -
Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei ist als Arbeitsentgelt zu qualifizieren
Verpflegungsgeld diente als lohnpolitische Maßnahme der Verbesserung der Einkommenssituation
Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass das Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei als Arbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 1 des Anspruchs- und Anwartschaftüberführungsgesetzes - AAÜG - zu qualifizieren ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war seit 1958 Angehöriger der Volkspolizei der ehemaligen DDR. Im Jahr 2009 beantragte er beim Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei eine Überprüfung eines Feststellungsbescheides aus dem Jahr 1998 mit dem Ziel der Feststellung von Verpflegungs- und Bekleidungsentgelt als Arbeitsentgelt.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2019
- L 10 BA 1824/18 -
Versicherungspflicht von Beschäftigten in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung setzt Erzielung von Arbeitsentgelt voraus
Einnahmen von Übungsleiterinnen und -leitern bis zur Höhe von 2.400 Euro im Jahr sind als steuerfreie Aufwandsentschädigung und nicht als Arbeitsentgelt anzusehen
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass aufgrund der Regelung des § 3 Nr. 26 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) die unwiderlegbare Vermutung besteht, dass Einnahmen von Übungsleiterinnen und -leitern bis zur Höhe von 2.400 Euro im Jahr als steuerfreie Aufwandsentschädigung und nicht als Arbeitsentgelt anzusehen sind.
Die 1970 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrerin. Von Oktober 2008 bis in das Jahr 2014 war sie als freie Mitarbeiterin für den zum Verfahren beigeladenen Turnverein tätig. Mit bestandskräftigen Bescheiden vom 20. Juni 2012 stellte die beklagte Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung antragsgemäß gegenüber ihr und dem... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2018
- C-385/17 -
Arbeitnehmer hat auch bei Kurzarbeitszeiten Anspruch auf normales Arbeitsentgelt
Kurzarbeitszeiten können jedoch Mindesturlaub auf weniger als vier Wochen reduzieren
Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestjahresurlaubs hat ein Arbeitnehmer ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten Anspruch auf sein normales Arbeitsentgelt. Allerdings hängt die Dauer dieses Mindestjahresurlaubs von der tatsächlichen Arbeitsleistung ab, die im Referenzzeitraum erbracht wurde, so dass Kurzarbeitszeiten dazu führen können, dass der Mindesturlaub weniger als vier Wochen beträgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Herr Torsten Hein ist beim deutschen Unternehmen Holzkamm als Betonbauer beschäftigt. Im Jahr 2015 befand er sich 26 Wochen, d.h. die Hälfte des Jahres, in Kurzarbeit und erbrachte in dieser Zeit keine tatsächliche Arbeitsleistung. In Kurzarbeitszeiten wie im Fall von Herrn Hein besteht das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fort, aber der Arbeitnehmer erbringt... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2016
- S 27 KR 290/14 -
Kein Anspruch auf höheres Krankengeld bei angeblichem Erhalt von Schwarzlohn
Schwarzarbeit lohnt sich nicht
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer ohne sicheren Nachweis über eine Schwarzgeldabrede keinen Anspruch auf höheres Krankengeld hat.
Im zugrunde liegenden Streitfall machte der Kläger aus Langenfeld geltend, dass ihm in höheres Krankengeld zu stehe, da er bei seiner vorhergehenden Tätigkeit mehr als offiziell abgerechnet verdient habe. Er habe einen Teil seines Lohnes "schwarz" erhalten.Der Kläger arbeitete in einem Düsseldorfer Restaurant als Geschäftsführer. Er erkrankte langfristig und beantragte... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 23.02.2017
- B 11 AL 1/16 R -
BSG zum Anspruch auf Arbeitslosengeld nach freiwilligem sozialem Jahr
Höhe der Leistungen wird nach erhaltenen Sach- und Geldleistungen und nicht nach fiktiver Qualifikation berechnet
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass derjenige, der nach Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres zunächst arbeitslos ist, Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich dabei jedoch nur nach den während dieser Zeit erhaltenen Sach- und Geldleistungen und nicht einer fiktiven Qualifikation.
Die 1988 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls leistete nach ihrer Schulausbildung vom 27. August 2007 bis 26. August 2008 ein freiwilliges soziales Jahr ab. Träger war das Deutsche Rote Kreuz des Saarlandes, Einsatzstelle war das Centre Hospitalier "Lemire" in St-Avold, Frankreich. Die Klägerin war verpflichtet, die Weisungen der Einsatzstelle zu befolgen und die ihr... Lesen Sie mehr
Landgericht Trier, Beschluss vom 12.05.2016
- 5 T 33/16 -
Feiertags- und Wochenendzuschläge sind von Pfändung nicht betroffen
Erschwerniszulagen im Vollstreckungsverfahren besonders geschützt
Das Landgericht Trier hat auf die Beschwerde eines Schuldners hin festgestellt, dass die Sonntags-, Feiertags und Wochenendzuschüsse zum Arbeitsentgelt unpfändbar sind, weil es sich um sogenannte Erschwerniszulagen handelt, die im Vollstreckungsverfahren besonders geschützt sind (§ 850 a Nr. 3 ZPO).
Während die Vorinstanz noch die Ansicht vertreten hat, die gesetzliche Regelung zum Schutz derartiger Zuschläge gegen den Gläubigerzugriff greife nur dann ein, wenn die Zulage nicht allein wegen des ungünstigen Zeitpunkts gewährt würde, zu dem die Arbeit erbracht werde, stellte das Landgericht Trier in der vorliegenden Entscheidung heraus, dass auch das flexibilisierte Arbeiten eine... Lesen Sie mehr
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