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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitsentgelt“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.01.2024
- 29 K 910/22 -

Keine Corona-Entschädigung für Ordensschwester

Kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung

Der Caritasverband Düsseldorf erhält für eine von einer Quarantäne-Anordnung betroffene Ordensschwester keine Entschädigungs­zahlung nach dem Infektions­schutz­gesetz. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und die Klage des Caritasverbandes abgewiesen.

Die Ordensschwester, die auf Geheiß ihrer Ordensgemeinschaft als Pflegehilfskraft bei dem klagenden Caritasverband tätig ist, durfte infolge einer Quarantäne-Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz nicht arbeiten.Das Gericht hat nun entschieden, dass die Ordensschwester für ihre Tätigkeit kein Arbeitsentgelt erhält, so dass weder ihr noch der Ordensgemeinschaft ein Verdienstausfall entstanden ist. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Der Caritasverband hat keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung für die bei ihm tätige Ordensschwester, weil ein Verdienstausfall infolge der Quarantäneanordnung... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.04.2022
- L 1 KR 412/20 -

Aufwands­entschädigung von Stadtverordneten nicht beitragspflichtig

Hessisches Landessozialgericht entscheidet im Sinne ehrenamtlich tätiger Stadtverordneter

Die Aufwands­entschädigung für Stadtverordnete ist bei der Bemessung der Krankversicherungs- und Pflege­versicherungs­beiträge nicht heranzuziehen. Es handelt sich hierbei weder um Arbeitsentgelt noch um Arbeitseinkommen. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.

Eine Rentnerin aus Offenbach ist ehrenamtlich als Stadtverordnete tätig. Sie erhält hierfür eine Aufwandsentschädigung von 480 € monatlich. Hierauf wurden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von rund 75 € monatlich erhoben . Die Stadtverordnete wandte dagegen ein, dass ihre Tätigkeit als Ehrenamt nicht sozialversicherungspflichtig sei.Die Richter beider Instanzen... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.10.2019
- L 9 U 109/17 -

Höhe des Verletztengeldes richte sich nach tatsächlich erzieltem Arbeitsentgelt

Nicht nachgewiesene Einnahmen bleiben unberücksichtigt

Arbeitnehmer, die wegen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig sind, erhalten Verletztengeld. Dessen Höhe richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt. Nicht nachgewiesene Einnahmen - wie z.B. aus Schwarzarbeit - sind bei der Berechnung hingegen nicht zu berücksichtigen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Versicherter war auf einer Großbaustelle als Einschaler tätig und wurde von einer einstürzenden Decke verletzt. Die Berufsgenossenschaft anerkannte einen Arbeitsunfall und gewährte Verletztengeld nach der vorgelegten Verdienstabrechnung für eine Tätigkeit von wöchentlich 20 Stunden. Der 51-jährige Verletzte aus dem Landkreis Offenbach... Lesen Sie mehr

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Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.06.2019
- L 5 RS 503/17, L 5 RS 510/17, L 5 RS 513/17 -

Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR: Erschwerniszulage ist als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen

Verpflegungs- und Bekleidungsgeld kann nicht berücksichtigt werden

Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden, dass Erschwerniszulage für Angehörige der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen ist. Verpflegungs- und Bekleidungsgeld kann hingegen nicht berücksichtigt werden.

Die Klägerinnen und Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten gegen den Freistaat Sachsen geklagt, nachdem dieser die jeweiligen Beschäftigungszeiten als nachgewiesene Zeiten der Zugehörigkeit zur Sonderversorgung der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei (Sonderversorgungssystem Nr. 2 der Anlage 2 zum AAÜG) und die in diesen Zeiträumen erzielten Jahresbruttoarbeitsentgelte festgestellt... Lesen Sie mehr

Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 15.05.2019
- L 3 R 837/18 -

Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei ist als Arbeitsentgelt zu qualifizieren

Verpflegungsgeld diente als lohnpolitische Maßnahme der Verbesserung der Einkommenssituation

Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass das Verpflegungsgeld für Angehörige der Deutschen Volkspolizei als Arbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 1 des Anspruchs- und Anwart­schaf­tüber­führungs­gesetzes - AAÜG - zu qualifizieren ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war seit 1958 Angehöriger der Volkspolizei der ehemaligen DDR. Im Jahr 2009 beantragte er beim Freistaat Thüringen als Sonderversorgungsträger der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei eine Überprüfung eines Feststellungsbescheides aus dem Jahr 1998 mit dem Ziel der Feststellung von Verpflegungs- und Bekleidungsentgelt als Arbeitsentgelt.... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2019
- L 10 BA 1824/18 -

Versicherungs­pflicht von Beschäftigten in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung setzt Erzielung von Arbeitsentgelt voraus

Einnahmen von Übungsleiterinnen und -leitern bis zur Höhe von 2.400 Euro im Jahr sind als steuerfreie Aufwands­entschädigung und nicht als Arbeitsentgelt anzusehen

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass aufgrund der Regelung des § 3 Nr. 26 Satz 1 Einkommen­steuer­gesetz (EStG) die unwiderlegbare Vermutung besteht, dass Einnahmen von Übungsleiterinnen und -leitern bis zur Höhe von 2.400 Euro im Jahr als steuerfreie Aufwands­entschädigung und nicht als Arbeitsentgelt anzusehen sind.

Die 1970 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist staatlich anerkannte Sport- und Gymnastiklehrerin. Von Oktober 2008 bis in das Jahr 2014 war sie als freie Mitarbeiterin für den zum Verfahren beigeladenen Turnverein tätig. Mit bestandskräftigen Bescheiden vom 20. Juni 2012 stellte die beklagte Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung antragsgemäß gegenüber ihr und dem... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2018
- C-385/17 -

Arbeitnehmer hat auch bei Kurzarbeitszeiten Anspruch auf normales Arbeitsentgelt

Kurzarbeitszeiten können jedoch Mindesturlaub auf weniger als vier Wochen reduzieren

Während seines unionsrechtlich garantierten Mindestj­ahres­urlaubs hat ein Arbeitnehmer ungeachtet früherer Kurzarbeitszeiten Anspruch auf sein normales Arbeitsentgelt. Allerdings hängt die Dauer dieses Mindestj­ahres­urlaubs von der tatsächlichen Arbeitsleistung ab, die im Referenzzeitraum erbracht wurde, so dass Kurzarbeitszeiten dazu führen können, dass der Mindesturlaub weniger als vier Wochen beträgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Herr Torsten Hein ist beim deutschen Unternehmen Holzkamm als Betonbauer beschäftigt. Im Jahr 2015 befand er sich 26 Wochen, d.h. die Hälfte des Jahres, in Kurzarbeit und erbrachte in dieser Zeit keine tatsächliche Arbeitsleistung. In Kurzarbeitszeiten wie im Fall von Herrn Hein besteht das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fort, aber der Arbeitnehmer erbringt... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.06.2016
- S 27 KR 290/14 -

Kein Anspruch auf höheres Krankengeld bei angeblichem Erhalt von Schwarzlohn

Schwarzarbeit lohnt sich nicht

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer ohne sicheren Nachweis über eine Schwarzgeldabrede keinen Anspruch auf höheres Krankengeld hat.

Im zugrunde liegenden Streitfall machte der Kläger aus Langenfeld geltend, dass ihm in höheres Krankengeld zu stehe, da er bei seiner vorhergehenden Tätigkeit mehr als offiziell abgerechnet verdient habe. Er habe einen Teil seines Lohnes "schwarz" erhalten.Der Kläger arbeitete in einem Düsseldorfer Restaurant als Geschäftsführer. Er erkrankte langfristig und beantragte... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 23.02.2017
- B 11 AL 1/16 R -

BSG zum Anspruch auf Arbeitslosengeld nach freiwilligem sozialem Jahr

Höhe der Leistungen wird nach erhaltenen Sach- und Geldleistungen und nicht nach fiktiver Qualifikation berechnet

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass derjenige, der nach Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres zunächst arbeitslos ist, Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich dabei jedoch nur nach den während dieser Zeit erhaltenen Sach- und Geldleistungen und nicht einer fiktiven Qualifikation.

Die 1988 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls leistete nach ihrer Schulausbildung vom 27. August 2007 bis 26. August 2008 ein freiwilliges soziales Jahr ab. Träger war das Deutsche Rote Kreuz des Saarlandes, Einsatzstelle war das Centre Hospitalier "Lemire" in St-Avold, Frankreich. Die Klägerin war verpflichtet, die Weisungen der Einsatzstelle zu befolgen und die ihr... Lesen Sie mehr

Landgericht Trier, Beschluss vom 12.05.2016
- 5 T 33/16 -

Feiertags- und Wochenendzuschläge sind von Pfändung nicht betroffen

Erschwerniszulagen im Vollstreckungs­verfahren besonders geschützt

Das Landgericht Trier hat auf die Beschwerde eines Schuldners hin festgestellt, dass die Sonntags-, Feiertags und Wochenendzuschüsse zum Arbeitsentgelt unpfändbar sind, weil es sich um sogenannte Erschwerniszulagen handelt, die im Vollstreckungs­verfahren besonders geschützt sind (§ 850 a Nr. 3 ZPO).

Während die Vorinstanz noch die Ansicht vertreten hat, die gesetzliche Regelung zum Schutz derartiger Zuschläge gegen den Gläubigerzugriff greife nur dann ein, wenn die Zulage nicht allein wegen des ungünstigen Zeitpunkts gewährt würde, zu dem die Arbeit erbracht werde, stellte das Landgericht Trier in der vorliegenden Entscheidung heraus, dass auch das flexibilisierte Arbeiten eine... Lesen Sie mehr




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