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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Arbeitnehmerhaftung“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2011
- 7 Sa 802/10 -

Paketdienst muss bei Paketverlust zunächst bestehende Versicherung in Anspruch nehmen

Rückgriff auf verantwortlichen Paketzusteller nur bei Leistungsfreiheit der Versicherung oder Inanspruchnahme des Paketzustellers durch Versicherung

Ist ein Paketdienst schadens­ersatz­pflichtig, weil es zum Verlust von Paketen kam, muss zunächst eine bestehende Versicherung in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme des verantwortlichen Paketzustellers ist nur dann möglich, wenn die Versicherung für den Schaden nicht aufkommen muss oder sie den Paketzusteller in Regress nehmen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2007, November 2007 und Januar 2008 kam es bei einem Paketdienst zu Verlusten von Paketen, was Schadensersatzzahlungen an die Kunden nach sich zog. Der Paketdienst machte dafür im März 2008 den zuständigen Paketzusteller verantwortlich. Der Paketzusteller wies jede Verantwortung von sich und führte mehrere mögliche Gründe für den Verlust der Pakete an. Zudem meinte er, dass für solche Verluste eine Versicherung bestehe, die vorrangig habe in Anspruch genommen werden müssen. Der Paketdienst warf dem Paketzusteller zumindest grobe Fahrlässigkeit vor, was zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.05.2008
- 12 Sa 1288/07 -

Arbeitnehmerhaftung: Keine Schadenersatzpflicht eines Arbeitnehmers bei Verkehrsunfall mit Dienstfahrzeug

"Nur" einfaches fahrlässiges Verhalten

Ein Arbeitnehmer, der ohne sorgfältige Prüfung der Verkehrssituation an einer Ampel losfährt, nachdem er durch ein Hupen aufgeschreckt worden ist und irrtümlich für seine Fahrspur ein grünes Ampelsignal wahrgenommen haben will, verursacht zwar fahrlässig, nicht aber grob fahrlässig einen Verkehrsunfall. Dieser Umstand ist für die Beurteilung seiner Haftung für den Unfallschaden von Bedeutung. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.

Der Mitarbeiter einer Firma verursachte mit dem Dienstfahrzeug auf einer dienstlich veranlassten Fahrt einen Verkehrsunfall mit einem Gesamtschaden von mehr als € 5.000,00. Zu dem Unfall kam es, als er an einer mit einer Lichtzeichenanlage ausgestatteten Kreuzung bei Rot als erstes Fahrzeug an der Haltelinie der Geradeausspur halten musste. Neben ihm befand sich jeweils eine Fahrspur für den links- bzw.... Lesen Sie mehr




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