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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ansparabschreibung (§ 7g EStG)“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.06.2012
- X R 42/11 -

Neugegründeter Betrieb: Verbindliche Bestellung wesentlicher Betriebsgrundlagen nicht mehr zwingend zur Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags erforderlich

Entscheidung des Bundesfinanzhofs von wesentlicher Bedeutung für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Bei noch in Gründung befindlichen Betrieben ist zwar im Hinblick auf eine Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags eine strenge Prüfung der Investitionsabsicht erforderlich. Der Steuerpflichtige hat im Anwendungsbereich der Neufassung des § 7 g EStG jedoch die Möglichkeit, diese Voraussetzung auch durch andere Indizien als ausschließlich die Vorlage einer verbindlichen Bestellung nachzuweisen. Dies entschied der Bundesfinanzhof und erleichterte damit die Nachweispflichten für Betriebsgründer, die einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen wollen.

Kleine und mittelgroße Betriebe können unter den Voraussetzungen des § 7 g des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine Investitionsförderung erhalten. Diese besteht darin, dass der Betriebsinhaber bereits vor der tatsächlichen Durchführung der Investition einen Teil der künftigen Abschreibungen steuerlich geltend machen kann. Hierdurch ergibt sich eine frühzeitige steuerliche Entlastung, die die Finanzierung der Investition erleichtern soll. Bis zur Änderung des § 7 g EStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 geschah dies in Form der "Ansparabschreibung", seither durch einen "Investitionsabzugsbetrag".Nach... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.06.2009
- 1 K 1447/07 -

FG Rheinland-Pfalz zu den Anforderungen für Ansparrücklagen bei einer Betriebseröffnung

Strenge Anforderungen an geplante Investitionen bei Neugründungen

Bei einer Neugründung eines Betriebs gelten strengere Voraussetzungen für Ansparrücklagen als bei bestehenden Betrieben. Da die Möglichkeit, auf Prognoseentscheidung aus vergangenen Zeiträumen zurückzugreifen, nicht besteht, müssen genaue Angaben zur Funktion und voraussichtlichen Kosten des Wirtschaftsgutes gemacht werden. Darüber hinaus muss ein Wirtschaftsgut im nachfolgenden Wirtschaftsjahr voraussichtlich angeschafft oder hergestellt werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Im Streitfall hatte der Kläger im Streitjahr 2005 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Controller. In seiner Einkommensteuererklärung 2005 machte er auch negative gewerbliche Einkünfte (d.h. einen Verlust) aus selbständiger Arbeit als Unternehmensberater/Controlling i.H.v. rd. 20.000.- € geltend, die hauptsächlich aus Ansparabschreibungen in Höhe von 18.400 € resultierten (Beamer,... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Beschluss vom 26.02.2009
- 13 V 215/09 E -

Ansparabschreibung wird zum Auslaufmodell

Bei Freiberuflern nur noch „kleine und mittlere“ Betriebe begünstigt

Auch Steuerpflichtige, die ihren Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermitteln, können eine Ansparabschreibung nach der Altregelung des § 7 g EStG grundsätzlich nicht mehr für das Jahr 2007 in Anspruch nehmen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Die gesetzliche Neuregelung des § 7 g EStG sieht vor, dass „kleine und mittlere“ Betriebe einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen können. Betriebe, die ihren Gewinn durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind nach dieser Regelung jedoch nur begünstigt, wenn ihr Gewinn 100.000 EUR nicht überschreitet. Demgegenüber konnten solche Betriebe nach Maßgabe der Altregelung... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2007
- 7 K 7124/07 -

Ansparabschreibung bei Entscheidung über Buchführungspflicht zu berücksichtigen

Gewerbetreibende, die in einem Wirtschaftsjahr einen Gewinn von mehr als € 30.000 erzielen, sind verpflichtet, ihren Gewinn nach einer entsprechenden Aufforderung durch das Finanzamt durch Buchführung zu ermitteln und Bilanzen zu erstellen (sog. Buchführungsgrenze). Bei der Ermittlung des Gewinns sind die regelmäßig bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern zu berücksichtigenden Absetzungen für Abnutzung (AfA) abzuziehen, nicht jedoch erhöhte Absetzungen, die für bestimmte Wirtschaftsgüter (z.B. solche, die dem Umweltschutz dienen) gewährt werden, und Sonderabschreibungen, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte nun zu entscheiden, ob eine sogenannte Ansparabschreibung nach § 7 g EStG ebenso wie erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen für die Buchführungsgrenze unbeachtlich ist. Eine Ansparabschreibung ist eine Investitionsrücklage, die der Steuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.11.2007
- IV R 82/05 -

Bundesfinanzhof zu den Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage

Der Bundesfinanzhof hatte sich mit einem Fall zu befassen, der ihm Gelegenheit gab, zu vielen Einzelfragen im Zusammenhang mit den Voraussetzungen zur Bildung einer Ansparrücklage für die künftige Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern (§ 7 g des Einkommensteuergesetzes) Stellung zu nehmen. Mit seinem Urteil bestätigte er die bisherige Rechtsprechung, dass die Rücklage durch Ausweis eines Bilanzpostens gebildet werden muss. Außerdem erleichterte er die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung für Fälle der Betriebsaufspaltung.

Eine KG hatte in ihrer Bilanz auf den 31. Dezember 2000 eine Ansparrücklage für eine Reihe von Wirtschaftsgütern gebildet. Während einer im Jahr 2002 abgehaltenen Betriebsprüfung stellte sich heraus, dass die Wirtschaftsgüter nicht durch die KG, sondern durch eine GmbH genutzt werden sollten, deren Anteile einer Schwestergesellschaft der KG gehörten. Der Betriebsprüfer erkannte die... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.07.2007
- I R 104/05 -

Bundesfinanzhof zu den Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

Bestellung muss verbindlich sein

Der Bundesfinanzhof hat zu der in § 7 g Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes geregelten Ansparabschreibung Stellung genommen.

Die Ansparabschreibung führt zu einer Einkommensminderung; sie kann für die künftige Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter gebildet werden, wenn der Unternehmer dartut, dass er das betreffende Wirtschaftsgut bis zum Ende des zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres "voraussichtlich" anschaffen oder herstellen wird. Dazu muss er zwar im Regefall... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.09.2006
- XI R 28/05 -

Wiederholte Bildung einer Ansparrücklage für dasselbe Wirtschaftsgut nur eingeschränkt möglich

Investitionsabsicht muss nachgewiesen werden

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die wiederholte Bildung einer Rücklage (sog. Ansparabschreibung) nach § 7 g des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur sehr eingeschränkt zulässig ist.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein selbständig tätiger Rechtsanwalt in den Jahren 1995, 1997 und 1999 jeweils eine sog. Ansparrücklage nach § 7 g EStG für die Anschaffung eines PKW der Marke Audi S 8 gewinnmindernd berücksichtigt. Das Finanzamt hatte die Rücklage im Streitjahr 1999 mangels Konkretisierung des Investitionszeitpunktes nicht anerkannt. Das Finanzgericht... Lesen Sie mehr




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