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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anbringen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.09.2020
- 18 C 336/19 -

Anspruch von katzenhaltenden Mietern auf Anbringen eines Katzennetzes auf Balkon

Katzennetz von vertragsgemäßen Gebrauch umfasst

Katzenhaltende Mieter haben einen Anspruch darauf, ein Katzennetz am Balkon anzubringen, wenn dies ohne Eingriff in die Bausubstanz geschehen kann und der Vermieter Netze an anderen Balkonen duldet. Die ist regelmäßig vom vertragsgemäßen Gebrauch umfasst. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Mieterin einer Wohnung in Berlin Anfang des Jahres 2019 ein Katzennetz an ihrem Balkon anbringen. Die Mieterin hielt in der Wohnung eine Katze, was unproblematisch war. Jedoch verweigerte die Vermieterin ihre Zustimmung zum Anbringen des Katzennetzes. Damit war die Mieterin nicht einverstanden. Sie verwies darauf, dass das Netz ohne Eingriff in die Substanz des Hauses erfolgen sollte und dass bereits an 11 Balkonen im Haus Netze vorhanden waren, was die Vermieterin seit einiger Zeit duldete. Die Mieterin erhob folglich Klage.Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 05.09.2019
- 4 C 171/19 -

Mieter kann Kostenersatz vom Vermieter für selbst beschaffte Rauchwarnmelder verlangen

Vermieter zum Einbau der Rauchwarnmelder auf eigene Kosten verpflichtet

Beschafft sich ein Mieter selbst Rauchwarnmelder für seine Wohnung, so kann er die dadurch entstandenen Kosten vom Vermieter gemäß § 812 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen. Denn der Vermieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten Rauchwarnmelder zu installieren. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Wohnungsmieter selbst Rauchwarnmelder beschafft. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte er von seiner Vermieterin ersetzt. Da sich diese weigerte dem nachzukommen, erhob der Mieter Klage.Das Amtsgericht Coesfeld entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm stehe nach § 812 Abs. 1 BGB ein... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.11.2018
- 2-09 S 34/18 -

Anbringen eines größeren und zum Garten gelegenen Zweitbalkons an Eigentumswohnungen stellt Moder­nisierungs­maßnahme dar

Einstimmiger Beschluss über Baumaßnahme nicht erforderlich

Soll an den Wohnungen einer Wohneigentumsanlage Zweitbalkone angebracht werden, so stellt dies eine Moder­nisierungs­maßnahme gemäß § 22 Abs. 2 WEG dar, wenn die Zweitbalkone größer und zum Garten ausgerichtet sind. Der Beschluss über die Baumaßnahme benötigt in diesem Fall keine Einstimmigkeit. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung im Februar 2018 das Anbringen von Vorstellbalkonen an der Westseite und somit zum Garten des Wohnhauses mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen. Eine Wohnungseigentümerin war damit aber nicht einverstanden. Sie führte an, dass das Wohnhaus bereits über Balkone an der Ostseite verfüge. Weitere Balkone... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 04.08.1997
- 1 Ss (Bz) 132/97 -

Anbringen einer Parkscheibe an hinteren linken Seitenfenster zulässig

Kontrolleuren ist Betreten der Fahrbahn zur Kontrolle der Parkscheibe zumutbar

Ein PKW-Fahrer darf seine Parkscheibe am hinteren linken Seitenfenster anbringen. Den Kontrolleuren ist es insoweit zumutbar, dass sie zur Kontrolle der Parkscheibe auf die Fahrbahn treten. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer brachte im Juli 1995 seine Parkscheibe am hinteren linken Seitenfenster an, so dass sie nur von der Fahrbahn aus zu sehen war. Nach Ansicht des Amtsgerichts Dessau sei dies unzulässig gewesen, da einem Kontrolleur nicht zuzumuten gewesen sei zur Kontrolle der Parkscheibe die Fahrbahn zu betreten. Es verurteilte den Autofahrer... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 06.09.2012
- 27 C 30/12 -

Kein Anspruch des Mieters auf Anbringung eines zusätzlichen Schlosses

Vermieter ist lediglich zur Instandhaltung und nicht zur Modernisierung verpflichtet

Die Mieter einer Mietwohnung können vom Vermieter nicht verlangen ein Spangenschloss an der Wohnungstür anzubringen, wenn die Tür abschließbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund gehäufter Einbrüche in der Nachbarschaft brachten die beklagten Mieter einer Mietwohnung nachträglich ein Spangenschloss an der Wohnungstür an. Diese war jedoch bereits ver- und abschließbar. Sie verlangten nunmehr Ersatz der Kosten von dem Vermieter. Dieser verweigerte die Kostenübernahme, woraufhin die Mieter einen Betrag der... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.11.2005
- VIII ZR 5/05 -

Mieter darf Parabolantenne bei überwiegendem Informations­interesse aufstellen

Duldungspflicht des Vermieters trotz fehlender Zustimmung

Besteht für die Anbringung einer Parabolantenne ein überwiegendes Informations­interesse (Art. 5 GG) des Mieters, so tritt das Eigentumsrecht des Vermieters aus Art. 14 GG zurück. Der Vermieter hat dann keinen Anspruch auf Beseitigung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall brachten die Beklagten auf dem Balkon ihrer Wohnung eine Parabolantenne an. Dem Beseitigungsverlangen des Vermieters kamen sie nicht nach. Woraufhin dieser Klage auf Beseitigung erhob. Sowohl das Amtsgericht Charlottenburg als auch das Landgericht Berlin als Berufungsinstanz bejahten das Begehren des Vermieters.Der Bundesgerichtshof... Lesen Sie mehr




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