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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Anbau“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Göttingen, Beschluss vom 30.01.2023
- 26 C 93/21 -

Anbau eines Wintergartens mit Vorsatzbalkon stellt keine zu duldende Modernisierungs­maßnahme dar

Vorliegen einer Um­gestaltungs­maßnahme unter Veränderung des Grundrisses

Soll an einer Wohnung ein Wintergarten mit Vorsatzbalkon angebaut werden, so stellt dies keine zu duldende Modernisierungs­maßnahme dar. Vielmehr liegt eine Um­gestaltungs­maßnahme unter Veränderung des Grundrisses vor. Dies hat das Amtsgericht Göttingen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 wurde die Mieterin einer Wohnung in Niedersachsen gerichtlich auf Duldung einer Baumaßnahme in Anspruch genommen. Die Vermieterin plante eine vorhandene Balkonbrüstung zu entfernen, um anschließend dort einen Wintergarten mit Vorsatzbalkon zu errichten. Sie wertete dies als Modernisierung. Die Mieterin sah dies anders.Das Amtsgericht Göttingen entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Duldung der Baumaßnahme zu. Denn dabei handele es sich nicht um eine Modernisierung im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB, sondern vielmehr um eine Umgestaltungsmaßnahme unter Veränderung des Grundrisses.... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2020
- 7A 2746/20 -

Keine unzumutbare Verschattung durch 5 cm zu hohen Anbau

Keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme

Wird ein Anbau 5 cm höher als genehmigt gebaut, liegt darin keine unzumutbare Verschattung und somit keine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Grundstückseigentümerin im Jahr 2018 gegen ein Bauvorhaben auf dem benachbarten Grundstück. Sie bemängelte unter anderem, dass der Anbau 5 cm höher gebaut wurde als dies genehmigt wurde. Sie sah darin eine unzumutbare Verschattung ihres Grundstücks. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab und ließ die Berufung nicht zu. Die Klägerin beantragte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 31.10.2019
- 13 K 19.16 -

Genehmigungspflicht einer bautechnisch notwendigen Grund­riss­veränderung wegen Anbaus eines Seitenflügels

Geringfügige Vergrößerung vorhandener Wohnungen führt nicht zur Verdrängung vorhandener Wohnbevölkerung

Eine bautechnisch notwendige Grund­riss­veränderung wegen des Anbaus eines Seitenflügels muss genehmigt werden, wenn durch den Anbau lediglich vorhandene Wohnungen leicht vergrößert werden. Eine Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung im Sinne von § 172 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) ist nicht zu befürchten. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin eines Miethauses in Berlin-Prenzlauer Berg wollte an das Haus einen Seitenflügel anbauen und damit neuen Wohnraum schaffen. Durch den Anbau war aber bautechnisch eine Grundrissveränderung bestehender Wohnung notwendig. Die bestehenden Ein- und Zweizimmerwohnungen würden sich geringfügig auf 60 bzw. 70 qm vergrößern. Die Eigentümerin... Lesen Sie mehr

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Landgericht Wuppertal, Urteil vom 06.10.2017
- 6 O 1/16 -

Reparatur eines nachträglich angebauten Heck-Spoilers muss nicht in markengebundener Fachwerkstatt geschehen

Anspruch der Haft­pflicht­versicherung auf Rückzahlung von Leistungen aufgrund Verschweigens des nachträglichen Spoileranbaus

Wird ein nachträglich angebauter Heck-Spoiler bei einem Verkehrsunfall beschädigt, so muss die Reparatur nicht in einer markengebundenen Fachwerkstatt erfolgen. Hat der Geschädigte dem Sachverständigen nicht mitgeteilt, dass der Spoiler nachträglich angebaut wurde, steht der Haft­pflicht­versicherung des Schädigers ein Anspruch auf Rückzahlung zu viel geleisteter Zahlungen zu. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im August 2014 auf einen Parkplatz zu einem Verkehrsunfall, wobei der Heck-Spoiler eines Porsche Carrera Coupés beschädigt wurde. Ein Sachverständigengutachten ermittelte für die Reparatur des Spoilers Kosten in Höhe von über 9.000 Euro. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattete diesen Betrag. Nachträglich kam jedoch heraus,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.11.2018
- VG 14 K 106.15 -

Kein Anspruch auf Legalisierung von Cannabis

Deutscher Bundestag nach wiederholter Auseinander­setzung mit Frage nach Freigabe von Cannabis offenkundig nicht zur Legalisierung bereit

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine auf die Freigabe von Cannabis gerichtete Klage abgewiesen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein Rechtsanwalt im Rentenalter, der Cannabis konsumieren, gegebenenfalls selbst anbauen sowie ein Geschäft zum Verkauf von Cannabisprodukten betreiben möchte. Daher begehrt er von der Bundesregierung den Erlass einer Rechtsverordnung zur Streichung von Cannabis aus den Anlagen I und III zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Er beruft sich... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 31.08.2018
- 31 C 298/17 -

Anbau eines Fahrstuhls an mehrstöckiges Wohnhaus stellt keine Luxussanierung dar

Vermieter kann Moderni­sierungs­miet­erhöhung verlangen

Der Anbau eines Fahrstuhls an ein mehrstöckiges Wohnhaus stellt keine Luxussanierung dar, sondern eine Moderni­sierungs­maß­nahme gemäß § 555 b Nr. 4 und 5 BGB. Dem Vermieter steht daher ein Anspruch auf eine Moderni­sierungs­miet­erhöhung gemäß § 559 BGB zu. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Anbau eines Aufzugs an das 5-stöckige Wohnhaus verlangte die Vermieterin von ihren Mietern eine Modernisierungsmieterhöhung. Einer der Mieter, der eine Wohnung im dritten Stock bewohnte, wehrte sich gegen die Mieterhöhung. Seiner Meinung nach sei der Anbau des Fahrstuhls nicht als Modernisierung zu werten, sondern als Luxussanierung.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.11.2017
- VIII ZR 28/17 -

BGH: Den Charakter einer Mietwohnung grundlegend verändernde Baumaßnahmen stellen keine von Mietern zu duldende Mo­dernisierungs­arbeiten dar

Geplante Baumaßnahmen sind nicht als bloße Verbesserung der Mietsache anzusehen

Beinhalten die beabsichtigten Baumaßnahmen des Vermieters die Hinzufügung neuer Räume unter Veränderung des Grundrisses der Mietsache, den veränderten Zuschnitt von Räumen sowie die Anlegung einer Terrasse nebst Abriss einer Veranda, so stellen diese Maßnahmen keine vom Mieter zu duldende Mo­dernisierungs­maßnahmen im Sinne von § 555 b BGB dar. Denn solche Baumaßnahmen gehen über eine bloße Verbesserung der Mietsache hinaus. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte die neue Eigentümerin mehrerer Reihenhäuser einer Berliner Siedlung umfangreiche bauliche Maßnahmen. Neben Maßnahmen zur Erneuerung des Hauses sollte auch der Zuschnitt der Wohnräume und des Bades verändert, ein Wintergarten mit Durchbruch zur neu entstehenden Wohnküche errichtet, der Spitzboden ausgebaut sowie die alte Veranda abgerissen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 22.07.2015
- 1 Ss 113/48 -

Cannabis statt Mais angebaut: OLG Oldenburg bestätigt Freiheitsstrafen wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln

Strafen wegen mangelnder günstiger Sozialprognose nicht zur Bewährung ausgesetzt

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat zwei Männer wegen unerlaubten Handel Treibens mit Cannabis zu Freiheitsstrafen verurteilt, die auf einem Anbaufeld statt der vorgesehenen Maispflanzen Cannabis-Pflanzen angebaut hatten. Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beiden verurteilten Männer hatten Erfahrung im Anbau und Verkauf von Cannabis. Im Mai 2012 kamen sie auf die Idee, erneut auf diese Weise Geld zu verdienen. Als Anbaufläche erschien ihnen ein abgelegenes Maisfeld im emsländischen Börger geeignet. In einem nicht einsehbaren Bereich des Feldes entfernten sie einen Teil der Maispflanzen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 06.09.2012
- 27 C 30/12 -

Kein Anspruch des Mieters auf Anbringung eines zusätzlichen Schlosses

Vermieter ist lediglich zur Instandhaltung und nicht zur Modernisierung verpflichtet

Die Mieter einer Mietwohnung können vom Vermieter nicht verlangen ein Spangenschloss an der Wohnungstür anzubringen, wenn die Tür abschließbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Aufgrund gehäufter Einbrüche in der Nachbarschaft brachten die beklagten Mieter einer Mietwohnung nachträglich ein Spangenschloss an der Wohnungstür an. Diese war jedoch bereits ver- und abschließbar. Sie verlangten nunmehr Ersatz der Kosten von dem Vermieter. Dieser verweigerte die Kostenübernahme, woraufhin die Mieter einen Betrag der... Lesen Sie mehr




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