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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „analoge Anwendung“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.02.2021
- 5 C 7.19 -

Keine analoge Anwendung der Nr. 6100 und Nr. 6140 GOZ für die Eingliederung eines Lingualretainers

Eingliederung eines festsitzenden Retainers keine kieferorthopädische Maßnahmen nach Nr. 6030 bis Nr. 6080 Anlage 1 GOZ

Für das Einsetzen eines festsitzenden Lingualretainers können im Rahmen einer kiefe­rorthopädischen Behandlung, die nach Nr. 6030 bis Nr. 6080 (Maßnahmen zur Umformung des Kiefers bzw. zur Einstellung des Kiefers in den Regelbiss einschließlich Retention) der Anlage 1 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet wird, nicht zusätzlich die Gebührennummern 6100 (Eingliederung eines Klebebrackets) und 6140 (Eingliederung eines Teilbogens) der Anlage 1 GOZ in analoger Anwendung berechnet werden. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht in einem beihilferechtlichen Verfahren entschieden.

Der Kläger ist Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen und erhält für sich und seine berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen Beihilfe zu den krankheitsbedingten Aufwendungen. Die Beihilfestelle lehnte die Bewilligung einer Beihilfe für die kieferorthopädische Behandlung seiner Tochter teilweise ab, weil die vom Kieferorthopäden angesetzten Gebühren für die Eingliederung eines festsitzenden, an der Zahninnenseite angeklebten Lingualretainers neben den sog. Kernpositionen für kieferorthopädische Maßnahmen nach Nr. 6030 bis Nr. 6080 Anlage 1 GOZ nicht vorgesehen sei. Der hiergegen erhobenen Klage hat das Oberverwaltungsgericht stattgegeben. Die Revision des beklagten Landes hatte Erfolg.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.09.2015
- XI ZB 6/15 -

BGH: Ex-Ehemann der Geschäftsführerin einer juristischen Person steht Zeugnis­verwei­gerungs­recht zu

Schutz vor Interessenskonflikt rechtfertigt entsprechende Anwendung von § 383 Abs. 1 Nr. 2 ZPO

War ein Zeuge mit der Geschäftsführerin der beklagten juristischen Person verheiratet, so darf er sich auf das Zeugnis­verwei­gerungs­recht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 2 ZPO berufen. Der Schutz vor einem möglichen Interessenskonflikt rechtfertigt die entsprechende Anwendung der Vorschrift. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Zivilprozesses, in dem es um die Herausgabe von Maschinen ging, sollte ein Zeuge aussagen. Dieser war jedoch mit der Geschäftsführerin der beklagten juristischen Person früher verheiratet gewesen, so dass er die Aussage verweigerte. Dies ließ die Beklagte jedoch nicht gelten.Sowohl das Landgericht Mosbach... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.09.2013
- 1 BvR 744/13 -

BVerfG: Keine Anwendung des Grundsatzes "Kauf bricht nicht Miete" bei fehlender Identität von Verkäufer und Vermieter

Anwendung des Grundsatzes setzt Identität von Verkäufer und Vermieter voraus

Die Anwendung des in § 566 BGB geregelten Grundsatzes "Kauf bricht nicht Miete" setzt voraus, dass der Verkäufer von vermieten Wohnraum zugleich Vermieter ist. Fehlt es an dieser Identität, ist der Grundsatz nicht anzuwenden. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1995 kam es zwischen einer Frau und einer GmbH zum Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung. Die Vermieterin war jedoch nicht die Eigentümerin des Grundstücks. Im Jahr 2000 firmierte sich die Grundstückseigentümerin um. Da im Jahr 2010 in der Mietwohnung Schimmelpilz auftrat, erhob die Mieterin Klage auf Instandsetzung gegen... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.12.2012
- III ZR 226/12 -

Aufsichts­pflicht­verletzung: Amtshaftung für von in einer Kindertagungsstätte betreute Kinder für Beschädigungen von Eigentum Dritter

Beweislastregelung des § 832 BGB gilt auch für Amts­haftungs­ansprüche nach § 839 BGB / Aufsichtspflichtiger hat Rechen­schafts­pflicht über Kontrollmaßnahmen

Wird eine Aufsichtspflicht als Amtspflicht verletzt, kommen Amts­haftungs­ansprüche nach § 839 BGB in Betracht. In diesem Zusammenhang gilt die Beweislastregelung des § 832 BGB. Somit muss der Aufsichtspflichtige Rechenschaft über seine Kontrollmaßnahmen abgeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Fall parkte ein Autofahrer seinen PKW etwa zwei Meter vor dem Außenbereich einer Kindertagesstätte. Auf dem Gelände war gerade eine Kindergruppe damit beschäftigt, unter Aufsicht einer Erzieherin Gartenarbeiten auszuführen. Während der Arbeiten entfernten sich ein paar Kinder von dieser Gruppe und warfen mehrere Kieselsteine auf den geparkten PKW. Dadurch entstanden... Lesen Sie mehr

Reichsgericht, Urteil vom 01.05.1899
- Rep. 739/99 -

Reichsgericht zur Entziehung von Elektrizität: Diebstahl an Strom ist nicht möglich (RGSt 32, 165)

Elektrische Energie stellt keine Sache im Sinne des § 242 StGB dar

Ein Diebstahl an Strom ist nicht möglich, da die elektrische Energie keine Sache im Sinne des § 242 StGB darstellt. Dies entschied das Reichsgericht im Jahr 1899. Kostenlose-urteile.de veröffentlicht diese Entscheidung in der Reihe "Urteile, die Rechtsgeschichte geschrieben haben".

Im zugrunde liegenden Fall zapfte ein Monteur im Jahr 1899 eine städtische Stromleitung an, um somit sein gemietetes Zimmer mit Licht zu versorgen. Das Reichsgericht hatte nunmehr zu entscheiden, ob dieses Verhalten ein Diebstahl im Sinne des § 242 StGB darstellte.Das Reichsgericht stellte zunächst fest, dass ein Diebstahl nur an körperlichen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.10.2005
- XII ZR 224/03 -

Vermieter kann Anspruch auf Zahlung rückständigen Mietzinses verwirken

Keine entsprechende Anwendung von § 539 BGB alte Fassung (a.F.)

Nimmt der Vermieter über einen längeren Zeitraum eine Mietminderung widerspruchslos hin, so kann er den Anspruch auf Zahlung des Mietrückstandes verwirken. Eine analoge Anwendung von § 539 BGB a.F. kommt nicht in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die beklagte Mieterin minderte ab Januar 1999 bis September 2000 ihre Miete. Im Dezember 2000 forderte die klägerische Vermieterin die Beklagte dazu auf, die rückständige Miete zu zahlen. Da diese sich weigerte, klagte die Klägerin auf Zahlung. Das Landgericht Magdeburg wies die Klage ab. Die Berufung der Klägerin blieb ohne Erfolg. Sie... Lesen Sie mehr




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