die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Wennigsen / Deister“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Wennigsen/Deister, Urteil vom 09.05.1996
- 3 C 125/96 -
Rollstuhl im Hausflur erlaubt, auch wenn der Zugang zum Keller verengt wird
Mieter auf Rollstuhl angewiesen
Ein Mieter, der im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses wohnt und auf einen Rollstuhl angewiesen ist, kann diesen im Hausflur abstellen, auch wenn hierdurch der Zugang zum Keller verengt wird. Dies hat das Amtsgericht Wennigsen/Deister entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall lebte ein Mann im 1. Obergeschoss eines Miethauses. Er war auf einen Rollstuhl angewiesen. Er nutzte einen Klapprollstuhl, den er im Treppenhaus abstellte, wodurch der Durchgang zum Keller auf ca. 73 cm verengt wurde.Der Vermieter verlangte, dass dieser Rollstuhl nicht mehr im Treppenhaus derart abgestellt werde, dass die nutzbare Treppenlaufbreite weniger als 1m betrage.Das Amtsgericht Wennigsen/Deister wies die Klage des Vermieter ab. Der Vermieter habe keinen Anspruch darauf, dass der Mieter es unterlasse den Klapprollstuhl derart im Treppenhaus abzustellen, dass eine Treppenlaufbreite... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
