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Montag, 21. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss vom 01.02.2011
- 35 M 267/11 -

Hausbesetzung: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg weist Erinnerung gegen Räumung der Liebigstraße 14 zurück

Verein hat keinen Besitz an den Räumlichkeiten

Der Verein Liebig 14 e.V. ist vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg mit dem Versuch gescheitert, die für den 2.2.2011 um 8.00 Uhr angekündigte Räumung des Hauses Liebigstraße 14, 10247 Berlin in letzter Minute mit rechtlichen Mitteln zu verhindern.

Das Amtsgericht als das zuständige Vollstreckungsgericht wies die eingelegte „Erinnerung“ gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher zurück.Der Verein hatte sich darauf berufen, er habe Mitbesitz an den fraglichen Räumen, sei jedoch nicht in den Räumungstiteln genannt.* Dem ist das Amtsgericht nicht gefolgt: Weder aus den vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen noch aus dem vorgelegten Briefwechsel ergebe sich, dass auch der Verein Besitzer der Räume sei. Gleiches gelte für die dargelegte Art der Mietzahlungen und den Besitz von Schlüsseln.Grundlage der Räumungsvollstreckung sind... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 10.10.2007
- 5 C 313/07 -

Vermieter muss Graffiti beseitigen

Vermieter muss auch bei geringen Mieten Instandhaltungspflicht nachkommen

Mieter können von ihren Vermietern auch in Großstädten verlangen, großflächige Graffiti am Hauseingang, den Klingelschildern und an der Haustür zu beseitigen. Dies gilt auch dann, wenn eine relativ günstige Miete vereinbart worden ist. Dies entschied das Amtsgerichts Berlin Tempelhof-Kreuzberg.

Die Klägerin mietete eine Wohnung in Berlin-Kreuzberg. Dort waren im Laufe der Zeit großflächig die Hauswand, die Klingelschilder und die Haustür verschmiert worden. Als sie einzog, waren diese Schmierereien noch nicht vorhanden. Vom Vermieter verlangte sie die Beseitigung der Graffiti.Der Richter verurteilte den Vermieter zur Beseitigung der Graffiti und zur Instandsetzung... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 06.06.2006
- 10 C 283/05 -

Vermieter darf funktionstüchtigen Kachelofen nicht ohne weiteres austauschen

Erhaltungsmaßnahme muss objektiv erforderlich sein

Im Rahmen von Erhaltungsmaßnahmen kann ein Vermieter von einem Mieter nicht die Zustimmung dazu verlangen, dass ein in der Wohnung des Mieters befindlicher funktionstüchtiger Kachelofen gegen einen anderen Ofen ausgetauscht wird. Ein Mieter muss einem solchen Begehren des Vermieters nicht nachgeben. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall kündigte ein Vermieter seiner Mieterin schriftlich an, dass der in ihrer Wohnung befindliche Kachelofen demnächst abgerissen werden solle. Stattdessen erhalte sie einen anderen, zeitgemäßen Ofen. Die Betroffene blieb jedoch hart und verweigerte den Handwerkern den Zutritt zu ihrer Wohnung. Deswegen blieb dem Eigentümer gar nichts anderes übrig, als mit seinem... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 01.06.2006
- 13 C 50/06 -

Mieterhöhung - Ausübung des Sonderkündigungsrechts durch Mieter

Mieter muss Sonderkündigungsrecht nicht bezeichnen und begründen

Wenn ein Mieter nach Zugang einer Mieterhöhung den Mietvertrag kündigt, so muss er in seiner Kündigung das Sonderkündigungsrecht nicht bezeichnen oder hierauf Bezug nehmen. Das hat das Amtsgericht Berlin-Tempelhof entschieden.

Nach dem aktuellen Mietrecht kann ein Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang einer Mieterhöhungserklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht wird unter anderem eingeräumt bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung oder bei einer Anhebung der Nettokaltmiete auf die ortsübliche Vergleichsmiete.... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss vom
-  -

Sohn des Berliner Ehrenmord-Opferns Hatin Sürücü bleibt bei Pflegeeltern - Schwester der Erschossenen unterliegt mit Antrag auf Übertragung der Vormundschaft

Übertragung der Vormundschaft würde nicht dem Willen der verstorbenen Mutter entsprechen

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat den Antrag der Schwester der im Februar 2005 erschossenen Hatin Sürücü auf Übertragung der Vormundschaft für deren minderjährigen Sohn zurückgewiesen.

Hatin S. wurde nach den Feststellungen der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin von ihrem Bruder Ayhan S. getötet. Ihre beiden ebenfalls der Tat angeklagten Brüder wurden durch das Landgericht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Urteil mit der Revision angefochten.Nach Beendigung des Strafprozesses vor dem Landgericht beantragte die Schwester der... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 04.12.2003
- 16 C 266/03 -

Betriebskosten: Vermieter muss sich über Gesetzesänderungen informieren

Versäumt es ein Vermieter nach einer Gesetzesänderung (hier zum 1.4.1999), die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer für den Hauswart abzuführen und die Kosten jeweils in der nächsten Betriebskostenabrechnung auf seine Mieter umzulegen, so kann er dies nicht Jahre später nachholen (hier in der Abrechnung des Jahres 2002 für die Jahre 1999 bis 2001).

Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschied, dass es einem Vermieter zuzumuten ist, sich über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden zu halten. Versäumt es ein Vermieter nach einer Gesetzesänderung (hier zum 1.4.1999), die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer für den Hauswart abzuführen und die Kosten jeweils in der nächsten Betriebskostenabrechnung auf seine Mieter... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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