die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Köpenick“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 04.05.2006
- 12 C 44/06 -
Nächtliche Ruhestörung durch Passanten: Mieter dürfen bei ortsüblichem Lärm die Miete nicht mindern
Nächtlicher Lärm durch Besucher eines Restaurantschiffs und einer Veranstaltungshalle
Mieter können bei einer "ortsüblichen Belästigung", z.B. bei ortsüblichem Lärm, die Miete nicht mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köpenick hervor.
Im zugrunde liegenden Fall fühlten sich Mieter durch nächtlichen Lärm gestört. Die Lärmbelästigungen gingen von Besuchern eines Restaurantschiffs und einer Veranstaltungshalle aus. Die Besucher, die sich nachts auf den Heimweg machten, verhielten sich manchmal ziemlich laut. Die Mieter minderten daher die Miete, weil sie der Ansicht waren, dass ein Mietmangel vorliegen würde. Der Vermieter verklagte daraufhin die Mieter auf Nachzahlung der einbehaltenen Miete.Das Amtsgericht Köpenick gab dem Vermieter Recht und verurteilte die Mieter zur Nachzahlung der offenen Miete.Die Mieter seien nicht zur Mietminderung wegen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 07.10.2011
- 7 C 1005/11 -
NPD darf weiter behaupten, die DVU sei mit ihr "verschmolzen"
Ein DVU Gebietsverband verklagte die NPD
Die NPD darf auf ihrer Internetseite schreiben, dass sie mit der DVU verschmolzen ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köpenick hervor.
Ohne Erfolg hat sich ein Gebietsverband der DVU kürzlich mit einem Eilantrag vor dem Amtsgericht Köpenick gegen eine Veröffentlichung zum Zusammenschluss von DVU und NPD auf deren Internetseite gewandt. Die DVU wollte der NPD gerichtlich untersagen lassen, dort diese Formulierung zu verwenden: "Konkret heißt das, dass die beiden Parteien verschmolzen sind, die DVU also in der NPD aufgegangen ist".... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 15.11.2000
- 12 C 214/00 -
Warmwasser: Bei übermäßigem Kaltwasservorlauf ist Mietminderung von 10 % gerechtfertigt
Kaltwasservorlauf in Mietwohnung darf nicht länger als 10 Sekunden dauern
Der normgemäße Kaltwasservorlauf bei der Entnahme von Warmwasser darf nicht länger als 10 Sekunden dauern. Dabei dürfen höchstens 5 Liter Kaltwasser vorlaufen. Dies entschied das Amtsgericht Köpenick in einem Fall, in dem es in der Wohnung eines Mieterehepaars zu einem Kaltwasservorlauf von ca. 10 Liter kam, bevor warmes Wasser aus der Leitung floss. Dies geschah immer dann, wenn längere Zeit kein Warmwasser abgenommen wurde, insbesondere also am Morgen.
Das Gericht folgte den Ausführungen der betroffenen Mieter, die vorgetragen hatten, dass sie bei einem Duschbad am Morgen immer einen 10 Liter Eimer Wasser benutzt hätten, um das vorlaufende Kaltwasser aufzufangen, um dieses für andere Zwecke zu verwenden. Der Eimer sei randvoll mit Wasser gelaufen, bevor warmes Wasser anlag. Dies sei, so die Richter, ein "ungewöhnlich langer und übermäßiger... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 15.08.2007
- 8 C 129/07 -
Bröckelnder Außenputz kann einen Mietmangel darstellen
Vermieter hat Instandsetzungspflicht
Wenn an der Hausfassade großflächig der Putz abfällt, stellt dies einen erheblichen Mangel an der Mietsache dar, den der Vermieter beseitigen muss. Das gilt auch dann, wenn es durch den abfallenden Außenputz nicht zu einer mangelnden Isolierung der Wohnung gegen Kälte oder Feuchtigkeit kommt. Dies hat das Amtsgericht Köpenick entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Ehepaar seit vielen Jahren eine Wohnung im zweiten Stock eines Miethauses. Beim ihrem Einzug in das Gebäude befand sich der Außenputz (Rauputz) in einem ordentlichen, einwandfreien und gepflegten Zustand. Im Laufe der Zeit fielen aber großflächig Teile des Rauputzes von der Fassade ab, die die Vermieterin trotz mehrfacher Aufforderung nicht ersetzte.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 17.01.2006
- 3 C 262/05 -
Bei Straßenlärm und wackelnden Wänden kann die Miete gemindert werden
8 % Mietminderung
Das Amtsgericht Berlin-Köpenick hat eine viel beachtete Entscheidung getroffen. Danach kann die Miete um insgesamt 8 % gemindert werden, wenn der Mieter wegen der Änderung der Verkehrssituation plötzlich mit Straßenlärm und Erschütterungen seiner Wohnung leben muss. Eigentlich hat ein Mieter keinen Anspruch darauf, dass die Verkehrssituation unverändert bleibt.
Was war geschehen? Die Mieterin hatte ihre Wohnung in einem Haus, das sich in einer Sackgasse befand. Die Stadt änderte allerdings die Verkehrsführung und öffnete die Sackgasse. Der plötzliche Durchgangsverkehr führte wegen der besonderen Straßenoberfläche (Pflaster) zu verstärktem Lärm. Wegen der schlechten Straßenbeschaffenheit schien dem Gericht auch das Entstehen von Rissen am Haus... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
