wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Cochem“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Cochem, Urteil vom 27.10.1980
- 109 Js (a) 58107/80 -

Rechtzeitige Wahrnehmung eines Gerichtstermins rechtfertigt auch bei Rechtsanwalt keine Geschwindig­keits­über­schreitung

Berufliche Interessen haben gegenüber dem Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs zurückzutreten

Die Überschreitung der zulässigen Höchst­geschwindig­keit durch einen Rechtsanwalt zur rechtzeitigen Wahrnehmung eines Gerichtstermins, ist nicht durch einen Notstand gerechtfertigt. Berufliche Interessen müssen gegenüber dem Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs zurücktreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Cochem hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Um rechtzeitig zu einem Gerichtstermin vor dem Landgericht zu erscheinen, überschritt ein Rechtsanwalt die an einer Brücke geltende Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 23 km/h.Das Amtsgericht Cochem bejahte eine vorsätzliche Verletzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Diese sei auch nicht wegen eines Notstandes gerechtfertigt gewesen. Denn berufliche Interessen müssen gegenüber dem Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs zurücktreten. Da die Geschwindigkeitsbeschränkung zudem nur für die Brücke galt, sei der Zeitgewinn durch die Geschwindigkeitsüberschreitung gering... Lesen Sie mehr




Werbung