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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Berlin-Wedding“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 03.03.2023
- 16 C 301/21 -

Trittschallschutz muss die zur Zeit der Gebäudeerrichtung geltenden Anforderungen erfüllen

Grundsätzlich kein Anspruch auf Neubaustandard

Der Trittschallschutz in einer Mietwohnung muss grundsätzlich nur den Anforderungen Genüge tun, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten. Es besteht daher regelmäßig kein Anspruch auf Neubaustandard. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Berlin-Wedding von der Vermieterin unter anderem einen besseren Trittschallschutz. Die Mieterin beschwerte sich über von der über ihr gelegenen Wohnung ausgehenden Kinderlärms. Das Miethaus wurde im Jahr 1962 errichtet. Der Trittschallschutz entsprach den Anforderungen, die zu dieser Zeit galten.Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied gegen die Mieterin. Dieser stehe kein Anspruch auf einen besseren Trittschallschutz zu. Für die Einhaltung der maßgeblichen technischen Normen komme es auf dem Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 25.07.2023
- 16 C 315/22 -

Keine Untervermietung einer Einzimmerwohnung trotz Belassen von persönlichen Sachen des Mieters in Wohnung und Behalt eines Schlüssels

Ausnahmsweise Möglichkeit der Untervermietung aus wirtschaftlichen Gründen

Der Vermieter muss auch dann nach § 553 Abs. 1 BGB einer Untervermietung einer Einzimmerwohnung nicht zustimmen, wenn der Mieter persönliche Sachen in der Wohnung belässt und einen Schlüssel behält. Ausnahmsweise ist die Untervermietung aber nach § 242 BGB möglich, wenn dies aus wirtschaftlichen Gründen angezeigt ist. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer 30 qm großen Einzimmerwohnung in Berlin wollte diese für den Zeitraum von September 2022 bis August 2024 untervermieten, da er in dieser Zeit beruflich in Bayreuth zu tun habe. Er gab dabei an, dass er persönliche Sachen in der Wohnung belassen und einen Schlüssel behalten wollte, um jederzeit Zugriff auf seine Sachen haben... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 27.01.2022
- 13 C 29/21 -

Klimaanlage in Wohnung ist als Zubehör als mitvermietet anzusehen

Anspruch des Mieters auf Herstellung eines funktionsfähigen Zustands

Eine in einer Wohnung befindliche Klimaanlage ist grundsätzlich als Zubehör als mitvermietet anzusehen. Für den Mieter besteht daher gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Herstellung eines funktionsfähigen Zustands. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 mietete eine Frau eine Dachgeschosswohnung in Berlin an. Diese verfügte unter anderem über eine Klimaanlage. Im Mietvertrag war zudem geregelt, dass bestimmte Einrichtungsgenstände von der Mieterin übernommen werden sollten. Die Klimaanlage war davon aber ausdrücklich ausgenommen. Die Klimaanlage konnte nachfolgend von der Mieterin... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 22.06.2022
- 7 C 92/22 -

Zeitweiser Betrieb eines Notstromaggregats auf Balkon rechtfertigt keine Kündigung des Mietverhältnisses

Für fristlose Kündigung ist vorherige Abmahnung erforderlich

Der zeitweise Betrieb eines Notstromaggregats auf den Balkon rechtfertigt ohne vorherige Abmahnung keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Eine ordentliche Kündigung kommt nur bei Vorliegen einer Erheblichkeit der Pflichtverletzung in Betracht, was die Darlegung der Auswirkungen durch den Betrieb des Notstromaggregats auf andere Mieter oder den Vermieter erfordert. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2022 wurde dem Mieter einer Wohnung in Berlin unter anderem deshalb fristlos und fristgemäß gekündigt, weil er ein Notstromaggregat auf seinem nutzte. Da der Mieter die Kündigung nicht anerkannte, erhoben die Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied gegen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Wedding, Beschluss vom 24.09.2021
- 33 M 1729/21 -

Zwangsvollstreckung aus Räumungstitel ist auch gegen dort nicht aufgeführte inzwischen volljährig gewordene Kinder der Mieter möglich

Ausnahme bei nach außen erkennbaren eigenständigen Mitbesitz des volljährigen Kindes

Die Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel ist auch gegen dort nicht aufgeführte minderjährige Kinder der Mieter möglich. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Kinder volljährig werden. Es bedarf aber ein Vollstreckungstitel gegen das volljährige Kind, wenn es einen nach außen erkennbaren Mitbesitz an der Wohnung hat. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2019 wurde die Mieterin einer Wohnung in Berlin zur Räumung verurteilt. In der Wohnung lebte zudem der im Jahr 1992 geborene Sohn der Mieterin. Da der volljährige Sohn ein eigenes Zimmer in der Wohnung hatte und sich an der Miete beteiligte, verweigerte der Gerichtsvollzieher die Räumung der Wohnung. Seiner Meinung nach habe der Sohn... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 13.07.2020
- 9 C 214/20 -

Zulässigkeit einer Wohnungs­eigentümer­versammlung unter freiem Himmel während Corona-Pandemie

Störungen und Einflussnahme Dritter muss ausgeschlossen sein

Eine Wohnungs­eigentümer­versammlung kann in Corona-Zeiten unter freiem Himmel abgehalten werden, wenn Störungen und Einflussnahme Dritter ausgeschlossen sind. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Corona-Pandemie entschloss sich ein Wohnungseigentumsverwalter in Berlin im April 2020 dazu, eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren herbeizuführen. Dem und den Beschlussanträgen stimmten die Mehrheit der Wohnungseigentümer zu. Der Verwalter berief daraufhin eine Versammlung unter freiem Himmel auf dem Spielplatz der Wohnungseigentumsanlage... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 19.01.2018
- 14 C 376/17 -

Anspruch auf Entschädigung wegen Flugverspätung aufgrund Mäusebefalls des Flugzeugs

Kein Berufen auf außergewöhnlichen Umstand

Kommt es zu einer erheblichen Ankunftsverspätung, weil das Flugzeug auf Mäusebefall untersucht werden muss, so steht den davon betroffenen Fluggästen eine Entschädigung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand gemäß Art. 5 Abs. 3 VO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten zwei Fluggäste von einer Fluggesellschaft die Zahlung einer Entschädigung, weil sie ihren Zielort Dalaman erst mit einer Verspätung von etwa 24 Stunden erreichten. Der Flug nach Dalaman sollte im Juni 2017 von Berlin-Tegel über Istanbul erfolgen. Der Zubringerflug von Berlin nach Istanbul konnte jedoch nicht ausgeführt werden, da ein Fluggast... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 20.11.2017
- 18 C 146/17 -

Verspätungen von 136 Flügen als pauschale Angabe belegt keinen außergewöhnlichen Umstand an einer konkreten Flugannullierung

Fluggesellschaft muss konkrete Tatsachen zum betreffenden Flug vortragen

Eine Fluggesellschaft belegt mit der Aussage, dass es am fraglichen Tag 136 verspätete Flüge gegeben habe, keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) für eine Flugannullierung. Die Fluggesellschaft muss vielmehr konkrete Angaben zum betreffenden Flug machen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erreichte ein Fluggast im Januar 2017 sein Ziel Berlin-Tegel mit einer Verspätung von rund 24 Stunden. Er hatte einen Flug von Brest über Paris nach Berlin-Tegel gebucht. Der Flug startete jedoch von Brest mit einer Verspätung, wodurch der Fluggast seinen Anschlussflug in Paris nicht erreichte. Die Fluggesellschaft buchte ihn darauf auf einen Flug am Folgetag... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 25.10.2011
- 20 C 191/11 -

Erneuerung von Silikonfugen unterfällt nicht Klein­reparatur­klausel

Silikonfugen stellen keine dem Mieter zugänglichen Instal­lations­gegen­stände dar

Die Erneuerung von Silikonfugen unterfällt nicht der Klein­reparatur­klausel. Denn Silikonfugen stellen keine dem Mieter zugänglichen Instal­lations­gegen­stände dar. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall behielt die Vermieterin einer Berliner Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im Jahr 2010 einen Teil der Mietkaution ein. Hintergrund dessen war, dass die Vermieterin nach dem Auszug der Mieter Silikonfugen erneuerte und dadurch Kosten in Höhe von ca. 60 Euro entstanden. Die Vermieterin war der Meinung, dass die Arbeiten unter der Kleinreparaturklausel... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Wedding, Beschluss vom 13.01.2017
- 13 C 1001/17 -

Vermieter darf Bürgen über Kündigung des Mieters aufgrund von Zahlungsrückständen informieren

Keine Ver­schwiegen­heits­pflicht des Vermieters

Der Vermieter einer Wohnung ist berechtigt, den Bürgen des Mieters darüber zu informieren, dass der Mieter aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt wurde. Eine Ver­schwiegen­heits­pflicht des Vermieters besteht nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Mieter einer Wohnung aufgrund eines Zahlungsrückstandes in Höhe von 1.000 EUR fristlos gekündigt. Ein Mitarbeiter der Vermieterin informierte die Eltern des Mieters im Dezember 2016 darüber. Der Vater des Mieters hatte zu Mietbeginn eine Bürgschaft übernommen. Der Mieter war mit der Informationsweitergabe nicht einverstanden und machte im Wege... Lesen Sie mehr



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