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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Amoklauf“ veröffentlicht wurden

Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 04.11.2021
- 5 Ca 254/21 -

"Ich bin kurz vor dem Amoklauf …" - Fristlose Kündigung wegen Drohungen gegen Vorgesetzten rechtmäßig

Vorherige Abmahnung in diesem Fall entbehrlich

Kündigt ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vorm Amoklauf, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies entschied das Arbeitsgericht Siegburg.

Der Kläger war bei der beklagten Stadt seit über 13 Jahren in der Buchhaltung beschäftigt. Der Kläger äußerte gegenüber seiner Kollegin nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten über diesen: „Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse mir das nicht länger gefallen. Ich bin kurz vorm Amoklauf. Ich sage dir, bald passiert was. Der lebt gefährlich, sehr gefährlich.“ Der Kläger erhielt am 28.12.2020 deswegen eine fristlose und hilfsweise fristgerechte Kündigung zum 30.06.2021. Hiergegen erhob er Kündigungsschutzklage.Mit Urteil vom 04.11.2021 wies das Arbeitsgericht Siegburg die Klage ab. Die fristlose... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 26.08.2020
- 10 A 3201/19 -

Schüler muss nach Spaß auf Instagram-Account mit Countdown zu Amoklauf Polizeikosten tragen

Schüler löste mit anonymen "Instagram"-Beiträgen Polizeieinsatz aus

Ein Schüler kann zur Erstattung von Polizeikosten in Höhe von 864,- Euro herangezogen worden, die durch einen von ihm scherzhaft ausgelösten Pollizeieinsatz entstanden sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden,

Der damals 15-Jährige teilte Anfang 2019 über einen anonymen "Instagram"-Account verklausulierte lateinische Botschaften sowie einen Countdown mit dem Zusatz "RIP KGS" und verlinkte Mitschüler in den Beiträgen. Die Schulleitung schaltete daraufhin die Polizei ein. Nachdem das zuständige Polizeikommissariat die Ermittlungen aufnahm, entfernte der Kläger das Benutzerkonto und versicherte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 20.01.2020
- 6 K 292/18 -

Täter muss Kosten für Polizeieinsätze nach Amokdrohungen übernehmen

Gebührengesetz NRW sieht Gebühr zwischen 50 und 100.000 Euro für notwendige Polizeieinsätze vor

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Mann, über dessen E-Mail-Adresse Amokläufe an zwei Schulen und ein Bombenanschlag bei einem Sommerfest angedroht wurden, rund 40.000 Euro Gebühren für die hierdurch notwendigen Polizeieinsätze zahlen muss.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls kündigte im Mai 2013 über seine E-Mail-Adresse mehrfach Amokläufe an der Realschule Heinsberg und der Hauptschule Hückelhoven sowie den Einsatz einer Bombe mit Splitterwirkung auf dem Sommerfest am Horster See an. Daraufhin kam es jeweils zu größeren Polizeieinsätzen zum Schutz der Lehrer, Schüler und der öffentlichen Sicherheit. Die Kosten hierfür... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 08.11.2018
- S 1 U 1682/17 -

Posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters nach Einsätzen bei Amokläufen und Suiziden kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden

Anerkennung psychischer Gesundheitsschäden als Wie-Berufskrankheit derzeit

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Rettungssanitäter, der bei Amokläufen und Suiziden eingesetzt war, keinen Anspruch auf Anerkennung und Feststellung der bei ihm diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung als Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2 des 7. Sozialgesetzbuchs (SGB VII) hat.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls beantragte bei der beklagten Berufsgenossenschaft, die von seinen behandelnden Ärzten diagnostizierte posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit infolge seiner Tätigkeit als Rettungssanitäter u.a. mit Einsätzen beim Amoklauf von Winnenden und zwei Suiziden festzustellen.In einem ärztlichen Entlassungsbericht wurde... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.01.2019
- 1 StR 356/18 -

Verurteilung des Verkäufers der für den Münchener Amoklauf genutzten Waffe rechtskräftig

Waffenverkäufer hätte angesichts der Verkaufsumstände unter Überwindung waffenrechtlicher Vorgaben mit Möglichkeit der Begehung einer schwerwiegenden Straftat rechnen müssen

Der Bundesgerichtshof hat in dem Verfahren um den Mann, der die für den Münchener Amoklauf genutzte Waffe verkauft hatte, die Rechtsmittel des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Landgericht München I den Angeklagten wegen mehrerer Waffendelikte, in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in neun Fällen und mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil richtet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er vor allem seine... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2017
- 2 AZR 47/16 -

BAG: Androhung eines Suizids oder Amoklaufs im Rahmen eines betrieblichen Ein­gliederungs­managements kann fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen

Androhung zwecks Durchsetzung eigener Interessen

Droht ein Arbeitnehmer im Rahmen eines betrieblichen Ein­gliederungs­managements ernstlich und im Zustand freier Willensbetätigung ein Suizid oder ein Amoklauf an, um damit eigene Interessen durchsetzen zu wollen, so kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein in der Landesbaubehörde Hessen als Straßenwärter beschäftigter Arbeitnehmer erkrankte mehrfach arbeitsunfähig. Hintergrund dessen waren Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen, die zu einer psychischen Belastung des Arbeitnehmers führten. Im August 2013 fand ein Gespräch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagement... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, sonstiges vom 27.07.2016
- 13 U 138/15 -

Mutter des Amokläufers von Winnenden haftet nicht wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht

Anhaltspunkte für eine erhöhte Aufsichtspflicht über das zum Tatzeitpunkt fast volljährige Kind nicht ersichtlich

Die Mutter von Tim K., der am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 andere Menschen und sich selbst getötet hat, haftet nicht wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Der klagende Sozial­versicherungs­träger hat seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 7. August 2015 zurückgenommen.

Zuvor hatte das Oberlandesgericht Stuttgart darauf hingewiesen, dass es beabsichtige, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO wegen offensichtlich fehlender Erfolgsaussicht zurückzuweisen. Zum einen sei nach der rechtsfehlerfreien Beweisaufnahme des Landgerichts davon auszugehen, dass die beklagte Mutter vor dem 11. März 2009 keine Kenntnis von einer im Schlafzimmerschrank ihres Mannes versteckten... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Wolfratshausen, Urteil vom 25.03.2013
- 2 Cs 11 Js 27699/12 -

Scherzhafte Ankündigung eines Amoklaufs kann wegen Störung des öffentlichen Friedens strafbar sein

Keine Strafbarkeit bei Annahme Eintrag wird nur von engsten Freunden gelesen

Kündigt jemand über Facebook scherzhaft einen Amoklauf an, so kann dies grundsätzlich wegen Störung des öffentlichen Friedens nach § 126 StGB strafbar sein. Eine Strafbarkeit besteht jedoch dann nicht, wenn der Eintrag unter der Annahme erfolgte, er werde nur von den engsten Freunden gelesen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wolfratshausen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall postete jemand bei Facebook einen Eintrag, aus dem hervorging, dass er ein Amoklauf plane. Dieser Eintrag war jedoch zugleich mit dem Bild einer Kiste voll Tomaten gepostet worden. Der Betreffende ging davon aus, dass der Eintrag nur von seinem engsten Freundeskreis (25 bis 35 Personen) gesehen und als Scherz erkannt werde. Gegen ihn wurde Anklage wegen... Lesen Sie mehr

Landgericht Aachen, Urteil vom 05.09.2012
- 94 Ns 27/12 -

Störung des öffentlichen Friedens bei Ankündigung eines "Amoklaufs" auf Facebook

Mögliche Strafbarkeit nach § 126 StGB

Die Ankündigung eines auch nur unbestimmten "Amoklaufs" auf Facebook, ist geeignet den öffentlichen Frieden zu stören. Dies kann nach § 126 StGB strafbar sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aachen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigte ein 15-Jähriger auf Facebook an, im Falle weiterer Freundschaftsanfragen Amok zu laufen. Das Amtsgericht Aachen verurteilte den Jugendlichen daraufhin wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat gemäß § 126 StGB zu 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Dagegen richtete sich seine Berufung.Das Landgericht... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.03.2012
- 1 StR 359/11 -

BGH hebt Winnenden-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise auf

Belastungszeugin wurde zu Unrecht Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des Vaters des Amokläufers von Winnenden wegen tateinheitlich begangener fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und wegen eines Waffendelikts aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben.

Das Landgericht Stuttgart hatte den Vater des Amokläufers von Winnenden am 10. Februar 2011 wegen tateinheitlich begangener fahrlässiger Tötung in 15 Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen und wegen eines Waffendelikts zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt.... Lesen Sie mehr




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