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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „All-Inclusive-Armbänder“ veröffentlicht wurden

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.08.1998
- 2/24 S 341/98 -

Pflicht zum Tragen eines All-inclusive-Armbandes kann Reisemangel darstellen

5 % Minderung des Reisepreises

Die Pflicht zum Tragen eines All-inclusive-Armbandes kann einen Reisemangel darstellen, wenn z.B. auch Karten mit Lichtbild statt der Bänder möglich wären. Dann gibt es keine Mitwirkungspflicht des Reisenden zum Tragen der Plastikbändchen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Franfurt am Main hervor.

Bei All-inclusive-Reisen muss die Kennzeichnung durch Armbänder nicht klaglos hingenommen werden. Die Richter des Landesgerichtes Frankfurt/Main entschieden, dass derartige Armbänder einen Reisemangel darstellen, wenn eine alternative, schonendere Kennzeichnung, wie etwa durch Lichtbildausweise, möglich sei.Sie sprachen den klagenden Urlaubern eine Minderung von fünf Prozent des Reisepreises zu. Die Armbänder konnten weder zum Waschen, Schlafen oder Sonnenbaden abgenommen werden. Auch sei eine leichte Identifizierung als Touristen durch die bunten Bänder auch außerhalb der Hotelanlage möglich, was sich unter Umständen negativ... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 10.09.2009
- 222 C 13094/09 -

Keine Reisepreisminderung wegen All-Inklusiv-Armband: Nicht jede Unannehmlichkeit ist als Reisemangel zu bewerten

Minderung nur für nicht vorhandene oder mangelhafte Angebote der Leistungsbeschreibung

Nicht jede Unannehmlichkeit während einer Reise stellt einen Reisemangel dar. Auch bei einer Roulette-Reise sind bei der Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, die Leistungsbeschreibung und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Fall buchte ein Paar im Jahr 2008 bei einem Reiseunternehmen eine so genannte Roulette-Reise zum Preis von 1688,- Euro. Sie wollten in der zweiten Septemberhälfte in Kalabrien Urlaub machen. Gewünscht war eine Unterbringung in einem von der Beklagten zu bestimmenden 4-Sterne-Hotel mit All-Inklusive-Leistungen.Die spätere Klägerin und ihr Lebensgefährte... Lesen Sie mehr




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