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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „aktienrechtliche Anfechtungsklage“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.02.2013
- II ZR 56/12 -

BGH zur Fortsetzung einer Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des Aufsichtsrats

Rechtschutzbedürftnis entfällt nur, wenn erfolgreiche Wahlanfechtung keine Rechtsfolgen hat

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen die Wahl des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft entfällt nicht ohne weiteres bei einem Rücktritt des Aufsichtsrats. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Aktionär der beklagten Aktiengesellschaft. In der Hauptversammlung vom 28. August 2008 wurden sechs Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 5. Februar 2009 legten diese Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt nacheinander nieder.Der Kläger hat beantragt, die Beschlüsse der Hauptversammlung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für nichtig zu erklären. Das Landgericht hat die Klage ohne Prüfung der vom Kläger vorgebrachten Anfechtungsgründe abgewiesen und das Oberlandesgericht die Berufung des Klägers zurückgewiesen.Auf die Revision des... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.2009
- 23 U 69/08 -

Squeeze-Out und Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Eurohypo und Commerzbank-Tochter nicht verfassungswidrig

Beschlüsse weder rechtsmissbräuchlich noch sittenwidrig

Die Abweisung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von Minderheitsaktionären der Eurohypo AG gegen das auf der Hauptversammlung vom 29. August 2007 beschlossene Squeeze-Out und ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten der Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH wurden vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt. Das Gericht folgte damit im Ergebnis der Klageabweisung des Landgerichts Frankfurt am Main.

In der Hauptversammlung war für die Minderheitsaktionäre der Eurohypo AG eine Barabfindung für die Übertragung der Aktien auf die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH – einer 100 prozentigen Tochter der Commerzbank AG – als Hauptaktionärin gemäß §§ 327 a ff. AktG (Squeeze-Out) in Höhe von 24,32 € je Stückaktie bestätigt worden. Des Weiteren hatte die Hauptversammlung auch dem Abschluss eines... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.01.2009
- 5 U 183/07 -

Schadensersatzpflicht des Kleinaktionärs für missbräuchliche Anfechtungsklage

Sittenwidriges Verhalten

Ein Aktionär kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er eine unberechtigte Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Aktiengesellschaft (AG) erhebt. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und wies damit die Berufung des Aktionärs gegen das entsprechende Urteil des Landgerichts zurück.

Der Kläger hielt als Kleinaktionär 47 Aktien mit einem damaligen Börsenwert von 12 € pro Stück an einer AG, die im Immobiliengeschäft tätig ist. Auf einer Hauptversammlung im Mai 2007 widersprach der Kläger einer geplanten Kapitalerhöhung, die gleichwohl beschlossen wurde. Er reichte deshalb eine Anfechtungsklage ein, mit der er u.a. die Nichtigkeitserklärung der Kapitalerhöhung erreichen... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Urteil vom 28.08.2008
- 5 HK O 12861/07 -

Hypovereinsbank: Squeeze-Out-Beschluss wirksam

125 Kleinaktionäre scheitern vor Gericht

Nach dem Landgericht München I ist der Beschluss der Hauptversammlung der HVB vom 26./27. Juni 2007, nach dem die Aktien der übrigen Aktionäre der HVB auf den Hauptaktionär Uni-Credito übertragen werden (sog. Squeeze out), wirksam.

UniCredito hatte als Hauptaktionär der HVB verlangt, gegen Gewährung einer Barabfindung von € 38,26 je Aktie die Aktien der übrigen Aktionäre übertragen zu bekommen. Ein solches Übertragungsverlangen kann nach dem Aktiengesetz von einem Aktionär, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 % des Grundkapitals gehören, gestellt werden. Auf der Hauptversammlung der HVB war mit den Stimmen... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Beschluss vom 24.04.2008
- 5 HK O 23244/07 -

HVB: Squeeze-Out-Beschluss kann ins Handelsregister eingetragen werden

Das Landgericht München I hat entschieden, dass der Beschluss der Hauptversammlung der HVB vom 26./27. Juni 2007, nach dem die Aktien der übrigen Aktionäre der HVB auf den Hauptaktionär UniCredito übertragen werden (sog. Squeeze out), in das Handelsregister eingetragen werden kann.

Die UniCredito hatte als Hauptaktionärin der HVB verlangt, gegen Gewährung einer Barabfindung von € 38,26 je Aktie die Aktien der übrigen Aktionäre übertragen zu bekommen. Ein solches Übertragungsverlangen kann nach dem Aktiengesetz von einem Aktionär, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von 95 % des Grundkapitals gehören, gestellt werden. Auf der Hauptversammlung der HVB war mit den... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.05.2007
- 1 BvR 390/04 -

Squeeze-out-Verfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar - BVerfG billigt Zwangsausschluss von Aktionären

Kein Verstoß gegen das Eigentumsrecht

Die Regelungen zum Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einem Unternehmen (so genannte Squeeze-out-Verfahren) sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Mit dem im Jahre 2002 eingeführten Squeeze-out-Verfahren, kann ein Mehrheitsaktionär, dem mindestens 95 Prozent der Aktien eines Unternehmens gehören, die übrigen Aktionäre per Beschluss der Hauptversammlung ausschließen. Er muss sie dafür aber mit Geld abfinden. Dieses Verfahren verletze nicht das Eigentumsgrundrecht der Minderheitsaktionäre, führten die Richter aus.

Nach den §§ 327 a ff. Aktiengesetz kann ein Hauptaktionär, dem mindestens 95 % des Grundkapitals der betroffenen Gesellschaft gehören, durch einen Übertragungsbeschluss die verbleibenden Minderheitsaktionäre aus der Aktiengesellschaft ausschließen. Diese Möglichkeit des „Squeeze-out“ ist zum 1. Januar 2002 in das Aktiengesetz eingefügt worden. Die Minderheitsaktionäre sind vom Hauptaktionär... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.10.2006
- II ZR 46/05  -

BGH zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage nach Wegfall der Aktionärsstellung durch Squeeze out

Squeeze out lässt Anfechtungsbefugnis des ausgeschlossenen Aktionärs nicht entfallen

Ein Aktionär ist zur Fortführung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage analog § 265 Abs. 2 ZPO nicht nur bei freiwilliger nachträglicher Aufgabe seiner Aktionärsstellung im Wege der Veräußerung seiner Aktien, sondern gleichermaßen im Falle des „zwangsweisen“ Verlustes dieser Rechtsposition durch sog. Squeeze out (§ 327 a AktG) im Laufe des Anfechtungsprozesses befugt, sofern er – im jeweiligen konkreten Einzelfall – ein rechtliches Interesse an einer solchen Verfahrensfortsetzung hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Kläger und deren Streithelfer waren Minderheitsaktionäre der beklagten Aktiengesellschaft. Im Mai 1997 stimmte die Hauptversammlung der Beklagten einer zuvor erfolgten Ausgliederung des zentralen Unternehmensteils auf eine neu gegründete GmbH & Co. KG mit anschließender Veräußerung der Geschäftsanteile an die Mehrheitsaktionärin der Beklagten gemäß § 179 a AktG zu. Gegen diese... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 15.03.2006
-  20 U 25/05 -

Zum Umfang der Berichtspflicht eines Aufsichtsrats gegenüber der Hauptversammlung

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den von der Hauptversammlung der RTV Family Entertainment AG am 20.05.2005 gefassten Beschluss, durch welchen dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt wurde, für nichtig erklärt.

Dies wurde damit begründet, dass sich der Bericht des Aufsichtsrats angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der RTV AG im Geschäftsjahr 2004 nicht auf einen Satz beschränken durfte, in dem neben der Mitteilung der Anzahl der Aufsichtsratssitzungen lediglich formelhaft mitgeteilt worden sei, dass sich der Aufsichtsrat "regelmäßig anhand schriftlicher und mündlicher... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.02.2006
- II ZR 392/03 -

Zur Zulässigkeit eines "Nullausgleichs" für außenstehende Aktionäre bei Gewinnabführungsvertrag mit chronisch defizitärer Aktiengesellschaft

Der II. Zivilsenat hatte darüber zu entscheiden, ob der einem Gewinnabführungsvertrag zustimmende Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft deshalb anfechtbar ist, weil der Vertrag den Ausgleich für außenstehende Aktionäre auf 0,00 € festgesetzt hat.

Die Klägerin ist Aktionärin der Beklagten, einer seit längerem defizitär arbeitenden Straßenbahnen-Gesellschaft. Diese schloss mit ihrer Mehrheitsaktionärin einen Gewinnabführungsvertrag, der einen Ausgleich von 0,00 € für außenstehende Aktionäre vorsah. Die Hauptversammlung der Beklagten stimmte dem Vertrag zu. Die dagegen gerichtete Anfechtungsklage der Klägerin blieb in beiden Vorinstanzen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.02.2006
- 12 W 185/05 -

Grünes Licht für Verschmelzung von T-Online und Deutsche Telekom

Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat der Beschwerde der T-Online International AG gegen die Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom 29.11.2005 statt gegeben. Damit kann die Verschmelzung der T-Online AG mit der Deutsche Telekom AG im Handelsregister eingetragen werden, ohne dass der Ausgang der gegen den Verschmelzungsbeschluss erhobenen Anfechtungsklagen abgewartet werden muss.

Werden gegen einen Verschmelzungsbeschluss Anfechtungsklagen erhoben, so ist eine sofortige Vollziehung der Verschmelzung durch Eintragung im Handelsregister nur möglich, wenn durch rechtskräftigen Gerichtsbeschluss festgestellt ist, dass die Erhebung der Klagen der Eintragung nicht entgegensteht. Diese Feststellung setzt voraus, dass die erhobenen Anfechtungsklagen unzulässig oder... Lesen Sie mehr