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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ärztliche Anordnung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.02.2018
- 26 U 72/17 -

Bei Missachtung ärztlicher Empfehlungen kann Beweislastumkehr nach grobem Behandlungsfehler entfallen

OLG Hamm zur Beweislastumkehr bei erheblichem Mitverschulden des Patienten

Die mit einem groben ärztlichen Behandlungsfehler verbundene Beweislastumkehr kann entfallen, wenn ein Patient in vorwerfbarer Weise ärztliche Anordnungen oder Empfehlungen missachtet, so eine mögliche Mitursache für den erlittenen Gesundheitsschaden setzt und dazu beiträgt, dass der Verlauf des Behandlungs­geschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm entschieden und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Arnsberg ab.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Klägerin aus Lippetal als Alleinerbin ihres im März 2015 im Alter von 45 Jahren verstorbenen Ehemanns vom beklagten Krankenhausträger aus Soest Schadensersatz wegen einer behaupteten fehlerhaften Behandlung ihres Ehemanns vor seinem Tode.Der Hausarzt des Ehemanns wies diesen aufgrund des Verdachts auf eine "instabile Angina pectoris" im Februar 2015 in das Krankenhaus der Beklagten ein. Nach ersten Untersuchungen - es bestand auch in der Klinik der Verdacht einer koronaren Herzerkrankung (Erkrankung der Herzkranzgefäße) - verließ der Ehemann wenige Tage später gegen den ärztlichen Rat das... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2015
- I-20 U 236/13 -

Physiotherapeut darf ohne Erlaubnis nicht mit Osteopathie werben

Osteopathie nur auf ärztliche Anweisung sowie Durchführung durch ausgebildete Mitarbeiter unerheblich

Ein Physiotherapeut darf ohne die Erlaubnis nach § 1 des Heil­praktiker­gesetzes (HeilPrG) nicht mit Osteopathie werben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Osteopathie nur auf ärztliche Anordnung und durch einen ausgebildeten Mitarbeiter durchgeführt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Physiotherapeut warb mit einer osteopathischen Behandlung, obwohl er zur Durchführung solcher Leistungen keine Erlaubnis hatte. Ein Mitbewerber klagte daher auf Unterlassung der Werbung. Der Physiotherapeut hielt dies für unzulässig. Er verwies darauf, dass Osteopathie nur auf ärztliche Anordnung und durch eine Angestellte durchgeführt... Lesen Sie mehr




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