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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abwasseranschluss“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.02.2018
- VI R 18/16 -

Baukostenzuschuss für öffentliche Mischwasserleitung kann steuerlich nicht als Handwerkerleistung geltend gemacht werden

Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes kommt allen Nutzern des Versorgungsnetzes zugute und nicht nur einzelnen Grund­stücks­eigentümern

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Steuerpflichtige nicht berechtigt sind, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Hand­werker­leistungen in Anspruch zu nehmen.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurden die Kläger im Jahr 2011 an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage (zentrale Kläranlage) angeschlossen. Zuvor wurde das Abwasser über eine Sickergrube auf ihrem Grundstück entsorgt. Für die Herstellung der hierfür erforderlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes erhob der Abwasserzweckverband im Streitjahr (2012) einen als Baukostenzuschuss bezeichneten Betrag in Höhe von 3.896,60 Euro, von dem die Kläger einen geschätzten Lohnanteil in Höhe von 2.338 Euro als Handwerkerleistung geltend machten. Das Finanzgericht gab diesem Begehren statt.Dem ist der Bundesfinanzhof... Lesen Sie mehr

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Landesverfassungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2012
- VfGbbg 46/11 -

"Altanschließer" dürfen zu Abwasseranschlussbeiträgen herangezogen werden

Aufteilung der Kosten für die Herstellung zentraler Schmutzwasserentsorgungsanlagen auf alle erschlossenen Grundstücke eines Verbandsgebiets zulässig

Die Praxis, dass so genannte Altanschließer zu Abwasseranschlussbeiträgen herangezogen werden, verstößt nicht gegen Grundrechte der Landesverfassung. Eine Differenzierung nach dem Zeitpunkt, zu dem ein Grundstück an eine öffentliche Abwasserentsorgungseinrichtung angeschlossen worden ist, verlangt die Landesverfassung nicht. Die Kosten, die nach der Wende für die Herstellung einer zentralen Schmutzwasserentsorgungsanlage entstanden sind, dürfen somit weiterhin auf alle erschlossenen Grundstücke im Verbandsgebiet aufgeteilt werden. Dies entschied das Landesverfassungsgericht Brandenburg.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland im Januar 2005 von einem Grundstückseigentümer einen Herstellungsbeitrag für die Abwasserentsorgung in Höhe von 1.351,40 Euro. Die hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos. Im Herbst 2011 erhob der Eigentümer Verfassungsbeschwerde und machte geltend, dass sein Grundstück... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10.01.2012
- 9 KN 162/10 -

Grundstückseigentümer müssen Dichtheit von Entwässerungsanlagen prüfen

Urteil zur DIN 1986 30

Grundstückseigentümer können durch eine kommunale Abwasserbeseitigungssatzung verpflichtet werden, ihre privaten Grundstücksentwässerungsanlagen entsprechend der DIN 1986 30 bis zum 31. Dezember 2015 und danach alle 20 Jahre auf eigene Kosten Dichtheitsprüfungen zu unterziehen. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.

Zu den privaten Grundstücksentwässerungsanlagen gehören alle der Abwasserbeseitigung dienenden Einrichtungen (insbesondere Leitungen) auf einem Grundstück bis zu der Stelle, an der die öffentliche Abwasseranlage beginnt (häufig am Revisionsschacht oder an der Grundstücksgrenze).Nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts unterliegen die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.04.1996
- 22 A 3106/94 -

Stadt haftet für Schäden durch leichtfertige Baumpflanzung

Stadt muss bei Pflanzung von Alleebäumen auf Bürgersteigen auf dort verlaufende Abflussleitungen Rücksicht nehmen

Dringen die Wurzeln städtischer Bäume in Abwasserleitungen ein und verursachen Schäden, kann hierfür die Stadt haftbar gemacht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Stadt Gelsenkirchen Anfang der 50er Jahre selbst die Abwasserleitung zum Grundstück der Kläger verlegt und später genau auf diese Leitung einen Ahorn gepflanzt. Anfang der 90er Jahre musste die Abwasserleitung erstmals ausgefräst werden, weil sie durch die Wurzeln dieses Baumes völlig verstopft war.Die Übernahme der Kosten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.10.2011
- 1 K 979/10.KO -

Anschlusszwang für Wohngrundstück an Abwasserkanal

Eigentümerin muss Anschluss an das öffentliche Kanalisationssystem hinnehmen

Die Eigentümerin eines am Ortsrand von Masburg gelegenen Wohnhauses muss ihr Grundstück an den Abwasserkanal der Verbandsgemeinde Kaisersesch anschließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit hat die Verbandsgemeinde entschieden, dass das Wohnhaus der Klägerin, dessen Abwasser bislang noch in einer Grube gesammelt und sodann vom Grundstück abgefahren wird, an das öffentliche Kanalisationssystem anzuschließen sei. Die hierzu erforderliche Pumpanlage und eine Druckleitung seien von der Klägerin auf ihrem Grundstück herzustellen.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 15.09.2010
- 8 A 41/10, 8 A 42/10, 8 A 43/10 -

Kosten für Herstellung von Regenwasserkanälen auf Grundstückseigentümer umgelegt – Bürger haben Anspruch auf ermäßigte Wassergebühren

Im Kaufpreis von Grundstücken enthaltene Zahlungen für Abwasseranlagen vergleichbar mit Zahlung von Kanalbaubeiträgen

Bürger, die schon mit den Kosten für die Herstellung von Regenwasserkanälen belastet wurden, haben Anspruch auf eine ermäßigte Regenwassergebühr. Dies entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.

In den zugrunde liegenden Streifällen wollten drei Gifhorner Ehepaare erreichen, dass auch sie in den Genuss der in § 15 der Abwasserbeseitigungssatzung (ABS) vom 27. September 2004 in der Fassung vom 14. Dezember 2009 ermäßigten Regenwassergebühr kommen. Nach § 15 ABS gilt für Grundstücke, für die ein Niederschlagswasserbeitrag erhoben worden ist, eine ermäßigte Niederschlagswassergebühr... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 17.08.2009
- 14 K 1706/09  -

VG Arnsberg: Regenwasser darf in Gartenteich abgeleitet werden

Über Freistellung von "Abwasserüberlassungspflicht" muss neu entschieden werden

Ein Eigentümer eines Hausgrundstücks darf das Niederschlagswasser von den Dachflächen seines Hauses in den Gartenteich einleiten. Über einen Antrag der Stadt, der besagt, dass das Wasser in einen Mischwasserkanal abgeleitet werden muss, muss aufgrund mangelnder rechtlicher Beurteilungen neu verhandelt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden.

Der Eigentümer eines Hausgrundstücks in Werl-Westönnen, der das Regenwasser von den Dachflächen seines Hauses weiterhin in seinen Gartenteich einleiten möchte, hat vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg einen Teilerfolg errungen. Die Stadt Werl hatte von dem Hauseigentümer verlangt, seine Dachflächenentwässerung an einen schon im Jahre 1984 verlegten Mischwasserkanal anzuschließen. Hintergrund... Lesen Sie mehr




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