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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „abschlagsfreie Altersrente“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2017
- L 10 2182/16 -
Keine verspätete Nachzahlung von Rentenbeiträgen zur Schließung von Beitragslücken zur abschlagsfreien Rente mit 63
Gesetzliche Härtefallregelung dient nicht zum Ausgleich sämtlicher Nachteile durch Versäumung von Fristen
Wer die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren beziehen will, kann lange zurückliegende Beitragslücken nicht nachträglich durch Zahlung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung schließen; auch wenn es um vergleichsweise kleine Lücken geht. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Der 1952 geborene Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hat im Laufe seines Arbeitslebens insgesamt 44 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten erreicht. Während einer einjährigen Beitragslücke von November 2006 bis Oktober 2007 war er arbeitslos. Arbeitslosengeld bezog er in dieser Zeit nicht, da er eine größere Abfindung vom letzten Arbeitgeber erhalten hatte. Bereits seit längerer Zeit hatte er geplant, nach einer dreijährigen Altersteilzeitarbeit ab 1. September 2015 mit 63 und mit Abschlägen in Rente zu gehen.Seit 1. Juli 2014 können Versicherte mit dem Geburtsjahr des Klägers mit 45 Beitragsjahren die Altersrente für besonders langjährige... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 13.12.2017
- B 13 R 3/17 R -
BSG zur Regelaltersrente ohne "Abschlag" bei Erstattung der vorangegangenen vorzeitigen Altersrente durch Haftpflichtversicherer
Planwidrige Regelungslücke kann nur mittels Durchbrechung der grundsätzlichen Fortschreibung des abgesenkten Zugangsfaktors geschlossen werden
Zumindest wenn der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers dem Rentenversicherungsträger die schädigungsbedingt in Anspruch genommene vorzeitige Altersrente des Versicherten vollständig erstattet, hat die Berechnung der nachfolgenden Regelaltersrente ohne "Abschläge" zu erfolgen. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Der beklagte Rentenversicherungsträger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte dem Kläger nach der Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit von März 2006 bis Mai 2010 die folgende Regelaltersrente weiterhin nur unter Anwendung eines abgesenkten Zugangsfaktors - 0,847 anstelle von 1,0 - bewilligt; die vorzeitig bezogene Rente wurde dem Rentenversicherungsträger vom Haftpflichtversicherer... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.09.2017
- B 11 AL 25/16 R -
Keine Sperrzeit bei Arbeitslosmeldung nach Altersteilzeit aufgrund von Gesetzesänderung
BSG verneint Zulässigkeit der Sperrzeit bei wichtigem Grund
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Sperrzeit nicht eintritt, wenn eine Arbeitnehmerin am Ende der Altersteilzeit entgegen ihrer ursprünglichen Planung nicht sofort Altersrente in Anspruch nimmt, sondern zunächst Arbeitslosengeld beantragt, weil sie - bedingt durch eine Gesetzesänderung - zu einem späteren Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente gehen kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens schloss 2006 mit der Stadt Heubach, bei der sie seit 1982 beschäftigt war, einen Altersteilzeitvertrag, der das bestehende unbefristete Arbeitsverhältnis als Bürofachkraft in ein bis 30. November 2015 befristetes Arbeitsverhältnis umwandelte. Sie hatte ursprünglich beabsichtigt, nach Ende der Freistellungsphase vorzeitige Altersrente in... Lesen Sie mehr
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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.2015
- L 6 R 114/15 -
"Bestandsrentner" kann nicht in abschlagsfreie Rente mit 63 wechseln
Wechsel von Altersrente mit Abschlägen in neue abschlagsfreie Rente unzulässig
Rentner, die zum Stichtag der Einführung der neuen abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte am 1. Juli 2014 bereits eine Altersrente mit Abschlägen bezogen, können nicht in die neue abschlagsfreie Rente wechseln. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bezog ab dem 1. Januar 2013 eine Altersrente nach Altersteilzeitarbeit mit Abschlägen aufgrund des Rentenbeginns vor Erreichen der Regelaltersgrenze. Im Juli 2014 beantragte er einen Wechsel in die neu eingeführte abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte, weil er die Voraussetzungen erfülle. Dies lehnte der... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 12.06.2015
- S 61 R 108/15 -
Keine abschlagsfreie Altersrente mit 63 für Bestandsrentner mit Abschlägen
Nach bindender Bewilligung einer Altersrente ist der Wechsel in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausgeschlossen
Rentner, die bereits eine Altersrente mit Abschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme beziehen, können nicht in die zum 01.07.2014 eingeführte abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Versicherten aus Hamm entschieden, die bereits seit dem 01.05.2013 Altersrente für Frauen mit einem Abschlag von 5,7 % für 19 Monate vorzeitiger Inanspruchnahme bezieht.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund lehnte einen Wechsel in die zum 01.07.2014 eingeführte Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren und vollendetem 63. Lebensjahr (§ 236 b SGB VI) ab.Mit der hiergegen erhobenen Klage rügte die Klägerin eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Ein Rentenartwechsel müsse möglich sein, weil... Lesen Sie mehr