wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „abgebrochener Abschleppvorgang“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 15.04.2014
- 182 C 21134/13 -

Unberechtigte Auslandsfahrt: Nutzer eines Mietwagens muss für zusätzliche Kosten aufkommen

Autovermietung darf bei GPS-Ortung ihres Fahrzeugs im Ausland von Diebstahl ausgehen

Wer unberechtigt mit einem Mietfahrzeug ins Ausland fährt, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug bei Diebstahlsverdacht stillgelegt wird und er die Kosten für den entstandenen Aufwand zu tragen hat. Dies entschied das Amtsgericht München.

Der 33-jährige Kläger aus Rimbach mietete am 27. April 2013 ein Fahrzeug des Typs Porsche 997 Turbo Cabrio für eine zweitägige Fahrt bei der beklagten Autovermietung in München. Er zahlte am gleichen Tag Miete für den PKW in Höhe von 1.300 Euro brutto sowie Kaution in Höhe von 5.000 Euro in bar. Im Mietpreis waren 1.000 kostenlose Kilometer enthalten. Als Rückgabezeit war der 28. April 2013, 18 Uhr vereinbart. Er fuhr mit dem PKW nach Österreich und Italien. In dem schriftlichen Mietvertrag vom 27. April 2013 war lediglich die Einreise nach Österreich erlaubt.Über die GPS-Überwachung bemerkte die beklagte Autovermietung am Morgen... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 08.06.2011
- 5 Bf 124/08 -

Bei zu erwartender baldiger Rückkehr des Autofahrers ist eine Abschleppanordnung unverhältnismäßig

Abschleppanordnung dient nicht als Bestrafung für hartnäckige Parksünder

Ist dem Polizeibeamten bekannt, dass ein Autofahrer zeitnah zurückkehrt, so ist die Anordnung des Abschleppens des verbotswidrig geparkten Fahrzeugs unverhältnismäßig und damit unzulässig. Das Abschleppen eines Fahrzeugs darf auch nicht zur Bestrafung eines hartnäckigen Parksünders angeordnet werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2003 parkte eine Autofahrerin ihr Fahrzeug zum Teil verbotswidrig auf einem Gehweg. Sie wurde daraufhin von einem anwesenden Polizeibeamten dazu aufgefordert das Fahrzeug umzuparken. Sie weigerte sich jedoch mit der Begründung, dass sie nur schnell ihr Kind zum nahegelegenen Kindergarten bringen wolle und unter Zeitnot leide,... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.2013
- 5 A 1687/12 -

Erhebung von Abschleppkosten für Leerfahrt unzulässig bei anderweitiger Einsatzmöglichkeit des Abschleppfahrzeugs

Keine nutzlos aufgewendeten Kosten bei Ab­schlepp­möglich­keit eines anderen Fahrzeugs

Grundsätzlich hat zwar der Störer die Kosten für eine Leerfahrt des Abschleppfahrzeugs zu zahlen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn eine anderweitige Einsatzmöglichkeit des Abschleppfahrzeugs bestand. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Nordrhein-Westfalen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2011 sollte ein Fahrzeug abgeschleppt werden, weil es verbotswidrig parkte. Daher wurde ein Abschleppfahrzeug gerufen. Bevor es jedoch zum Abschleppvorgang kam, erschien der Fahrzeughalter. Das Fahrzeug brach daher seinen Einsatz ab und fuhr zurück. Nachfolgend wurden dem Fahrzeughalter die Kosten für die Leerfahrt in Höhe von etwa... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.04.2014
- BVerwG 3 C 5.13 -

BVerwG zu den Wartezeiten vor dem Abschleppen eines unberechtigt an einem Taxenstand (Verkehrs-) Zeichen 229 abgestellten Fahrzeugs

Verordnungsgeber bemisst der jederzeitigen bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit der Taxenstände hohe Bedeutung bei

Eine kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei einem Fahrzeug, das verbotswidrig an einem mit einem absoluten Halteverbot ausgeschilderten Taxenstand (Verkehrs-) Zeichen 229 abgestellt wurde, darf regelmäßig auch ohne Einhaltung einer bestimmten Wartezeit eingeleitet werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Der Kläger im vorliegenden Fall ist ein selbstständiger Reisebusunternehmer. Dieser wollte die Aufhebung von Kostenbescheiden erreichen, mit denen er zur Zahlung von Abschleppkosten herangezogen worden war.Am 2. Juli 2011 stellte ein mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragter Bediensteter der beklagten Stadt Frankfurt um 19.30 Uhr fest, dass ein Reisebus... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lübeck, Urteil vom 20.02.2012
- 33 C 3926/11 -

Restaurantparkplatz: Außerhalb der Öffnungszeiten auf Gästeparkplatz geparktes Fahrzeug darf abgeschleppt werden

Unbefugtes Abstellen stellt verbotene Eigenmacht dar / Auch Kosten für abgebrochenen Abschleppvorgang müssen ersetzt werden

Ein Autofahrer, der sein Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten eines Restaurants auf einem Gästeparkplatz abstellt, muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Das Amtsgericht Lübeck verurteilte einen Autofahrer zur Erstattung der angefallenen Abschleppkosten.

Im zugrunde liegenden Fall stellte ein Autofahrer sein Fahrzeug auf einem Gästeparkplatz eines Restaurants ab. Das Restaurant war zu der Zeit geschlossen. Der Inhaber des Restaurants wollte das Fahrzeug abschleppen lassen und beauftragte den Abschleppdienst. Zum eigentlichen Abschleppvorgang kam es nicht mehr, da der Fahrer erschien, als der Abschleppdienst eintraf. Der Restaurantbesitzer... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 15.04.2011
- 7 K 2213/09 -

VG Aachen: Verwaltungsgebühren müssen auch für "abgebrochene" Abschleppmaßnahmen gezahlt werden

Entstehender Verwaltungsaufwand bei Leerfahrten und bei "normalen" Abschleppmaßnahmen gleich

Auch wenn ein Autofahrer vor dem Abschleppen seines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs erscheint und den Wagen selbst wegfährt, hat er neben dem fälligen Verwarnungsgeld und den Kosten für den Abschlepp­unternehmer zudem Verwaltungsgebühren zu entrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Rechtsanwalt, hatte in der Nähe des Justizzentrums Aachen sein Fahrzeug auf einem Sonderfahrstreifen für Omnibusse und Taxen verbotswidrig abgestellt, um einen Gerichtstermin wahrzunehmen. Ein Mitarbeiter der Stadt Aachen, der als Beifahrer im Wagen eines Aachener Abschleppunternehmens mitfuhr, veranlasste das Abschleppen des Fahrzeugs. Der... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 06.04.2011
- 15 S 14002/09 -

LG München I: Falschparker muss auch Kosten für Vorbereitung eines Abschleppvorgangs zahlen

Abschleppunternehmen kann von Falschparker nicht nur Kosten für reinen Abschleppvorgang erstattet verlangen

Ein Abschleppunternehmen kann von einem Falschparker nicht nur die Kosten für den reinen Abschleppvorgang erstattet bekommen, sondern auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs und zum Beispiel der Feststellung des Fahrers anfallen. Dies entschied das Landgericht München I.

Im zugrunde liegenden Fall parkte der Kläger seinen PKW anlässlich eines Krankentransportes in der Feuerwehranfahrtszone eines Münchner Klinikums im Halteverbot. Das Klinikum hat die Beklagte mit der "Parkraumbewirtschaftung", insbesondere dem Entfernen von Falschparkern, beauftragt. Aus dem Falschparken entstehende Schadensersatzansprüche waren an die Beklagte abgetreten.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 18.01.2010
- 4 K 536/09.KO -

Abschleppen am Weg des Rosenmontags erlaubt - Kosten für beabsichtigtes Abschleppen trägt der Fahrzeughalter

Auch mit Behindertenausweis stellt Parken im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb von gekennzeichneten Parkflächen Verkehrsverstoß dar

Der Halter eines Pkw, der sein Fahrzeug in einem verkehrsberuhigten Bereich abstellt, ist verpflichtet, die Kosten für ein beabsichtigtes Abschleppen des Pkw zu zahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Im zugrunde liegenden Fall parkte der Kläger am Rosenmontag gegen 09.30 Uhr seinen Pkw in der im Zugweg des Rosenmontagszuges liegenden Görgenstraße in Koblenz in einem gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen. Nachdem der ermittelte Halter nicht erreicht werden konnte, veranlasste die beklagte Stadt gegen 11.05 Uhr das Abschleppen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 10.11.2008
- 3 K 416/08.KO -

Fahrzeugführer muss auch für abgebrochenen Abschleppvorgang zahlen

Auch Abschlepp-Anfahrt kann kosten

Von einem Fahrzeugführer, der seinen verkehrswidrig abgestellten PKW wegfährt, bevor ein Abschleppvorgang beendet ist, können Kosten für die Tätigkeit des von der Polizei herbeigerufenen Abschleppunternehmers verlangt werden, auch wenn nach Abbruch des Abschleppvorgangs ein anderer PKW abgeschleppt wird. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Polizeibeamte hatten den Abschleppdienst herbeigerufen, um den in der Nähe einer Diskothek in Koblenz im absoluten Halteverbot abgestellten PKW einer Frau abschleppen zu lassen. Nachdem untersucht worden war, ob ein Gang eingelegt sei, erschien die Fahrzeugführerin und fuhr ihr Fahrzeug weg. Der Abschleppdienst entfernte daraufhin kostenpflichtig ein anderes Fahrzeug, das sich ebenfalls... Lesen Sie mehr