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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abflughafen“ veröffentlicht wurden

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.02.2020
- C-606/19 -

Annullierung des letzten Teilflugs: Bei einheitlicher Buchung mehrerer Teilflüge ist Ort des Startflughafens für Ausgleichszahlung zuständig

EuGH zur gerichtlichen Zuständigkeit für Klagen auf Ausgleichszahlung bei Annullierung von Teilflügen

Bei Flügen, für die eine bestätigte einheitliche Buchung vorliegt und die in mehreren Teilflügen von verschiedenen Luft­fahrt­unter­nehmen ausgeführt werden, kann der wegen Annullierung des letzten Teilflugs bestehende Ausgleichsanspruch vor den Gerichten des Abflugorts des ersten Teilflugs geltend gemacht werden. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Im zugrunde liegenden Fall hatten zwei Fluggäste einen Flug mit Anschlussflügen gebucht, für den eine bestätigte einheitliche Buchung vorlag. Der Flug umfasste drei Teilflüge: Der erste Teilflug von Hamburg nach London wurde von dem britischen Luftfahrtunternehmen British Airways durchgeführt; die beiden übrigen, der eine von London nach Madrid und der andere von Madrid nach San Sebastian wurden von dem spanischen Luftfahrtunternehmen Iberia durchgeführt. Der dritte Teilflug wurde annulliert, ohne dass die Fluggäste rechtzeitig informiert worden sind. Flightright, ein Unternehmen mit Sitz in Potsdam, an das die beiden Fluggäste ihre etwaigen Ausgleichsansprüche... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 15.01.2018
- 154 C 19092/17 -

Verlegung des Abflughafens in eine andere Stadt führt nicht zum Schadens­ersatz­anspruch für dadurch entstandene höhere Hundepensionskosten

Geänderter Abflugort an sich kann jedoch grundsätzlich Reisemangel darstellen

Ein geänderter Abflugort kann einen Reisemangel darstellen, für den eine Minderung in Höhe von 15 % eines Tagesreisepreises für angemessen angesehen werden kann. Durch die Verlegung des Abflugortes verursachte höhere Kosten für eine Hundepension werden jedoch nicht erstattet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Der Berliner Kläger des zugrunde liegenden Falls buchte bei der Beklagten für sich, seine Frau und seine Kinder eine Pauschalreise in die Türkei für den Zeitraum 3. bis 11. Juni 2017 zum Gesamtpreis von 2.746 Euro. Es wurden folgende Flugdaten vereinbart: Hinflug: 3. Juni 2017, 15.30 Uhr ab Flughafen Berlin Schönefeld, 19.40 Uhr an Flughafen Antalya. Die Fluginformationen waren in der... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 04.04.2014
- 427 C 12693/13 -

Anspruch auf Entschädigung in Höhe des hälftigen Reisepreises nach berechtigtem Rücktritt vom Reisevertrag

Keine Kürzung der Entschädigung aufgrund verbleibender Freizeit zu Hause

Tritt ein Reisender vom Reisevertrag zurück, so steht ihm nach § 651 f Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Entschädigung wegen vertaner Urlaubsfreude zu. Deren Höhe bestimmt sich nach der Hälfte des Reisepreises. Dabei kommt es nicht deshalb zu einer Kürzung der Entschädigung, weil der Reisende zu Hause seine Freizeit verbringen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger buchten bei einer Reiseveranstalterin eine achttägige Pauschalreise in die Türkei. Fünf Wochen vor Reisebeginn, teilte die Reiseveranstalterin mit, dass Hinflug anstatt von Berlin von Dresden ausgehen sollte. Zudem änderte sich die Abflugzeit auf spät nachts, so dass die Kläger um 3 Uhr früh des Folgetages in der Türkei ankommen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Rostock, Urteil vom 23.04.2010
- 43 C 212/09 -

Bei falschem Abflughafen kann der Reiseveranstalter schadensersatzpflichtig sein

Reiseveranstalter hat die Pflicht, den konkreten Abflughafen zu nennen

Entsteht ein Irrtum hinsichtlich des Abflughafens zu einem Urlaubsziel, den der Reiseveranstalter zu verantworten hat und ergeben sich daraus Unannehmlichkeiten und höhere Kosten für den Kunden, so hat dieser einen Anspruch auf Schadensersatz und Reisepreisminderung. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rostock hervor.

Im vorliegenden Fall wurde ein Urlauber von seinem Reiseveranstalter über den Abflughafen, von dem aus er zu seinem Urlaubsziel starten wollte, falsch informiert. In der Folge musste der Reisende nach einer Fahrt zum richtigen Flughafen schließlich einen teureren Ersatzflug buchen, da er seinen Ursprünglichen Flieger nicht mehr rechtzeitig erreichte.Zuvor hatte der... Lesen Sie mehr




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