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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „abbröckelnde“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Wedding, Urteil vom 04.11.2014
- 7 C 159/14 -

Kein Recht zur Mietminderung aufgrund verwitterten Außenanstrichs der Fenster

Keine Einschränkung des Mietgebrauchs oder Vorliegens eines optischen Mangels

Dem Mieter einer Wohnung steht regelmäßig kein Minderungsrecht zu, wenn der Außenanstrich des Fensters verwittert ist. Darin liegt weder eine Einschränkung des Mietgebrauchs, noch liegt ein optischer Mangel vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hielt die Mieterin einer Wohnung eine Mietminderung von 5 % für gerechtfertigt, da der Außenanstrich der Fenster verwittert war. Die Vermieterin sah dies jedoch anders, so dass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Wedding entschied gegen die Mieterin. Ihr habe kein Recht zur Mietminderung nach § 536 BGB wegen des verwitterten Außenanstrichs der Fenster zugestanden.Nach Auffassung des Amtsgerichts sei der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung durch die verwitterten Fenster nicht gehindert worden. Soweit die Mieterin anführte, dass es zu einer erschwerten Reinigung der... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 21.06.2011
- 4 C 52/11 -

Recht zur Mietminderung von insgesamt 52 % bei abbröckelnder Wandfarbe, Feuchtigkeit im Raum sowie klemmender Fenster

Abblätternder Fensteranstrich rechtfertigt wegen geringer optischer Beeinträchtigung keine Mietminderung

Ein Mieter ist berechtigt, seine Miete um insgesamt 52 % zu mindern, wenn es zum Abbröckeln der Wandfarbe kommt, Feuchtigkeit in einem Zimmer auftritt und Fenster klemmen. Der abblätternde Fensteranstrich rechtfertigt aber angesichts der geringen optischen Beeinträchtigung keine Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen der Mieterin und der Vermieterin einer Wohnung Streit darüber, ob die Mieterin wegen der abbröckelnden Farbe an der Unterseite des über ihr liegenden Balkons, der Feuchtigkeit in einem Hobbyraum, der abblätternden Wandfarbe, der klemmenden Fenster sowie des abblätternden Anstrichs an den Fenstern und der Balkontür ihre Miete mindern durfte.... Lesen Sie mehr




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