Kein Anspruch auf Kostenübernahme bei Entsorgung von Inkontinenzmaterial
Werden Versicherte von ihrer Krankenkasse mit Inkontinenzmaterial versorgt, dann können sie nicht auch die Freistellung von den Kosten für dessen Entsorgung beanspruchen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Ärztebewertungsportal jameda.de muss falsche Tatsachenbehauptung löschen
Ein Ärztebewertungsportal hat es zu unterlassen, falsche Tatsachenbehauptungen über einen Zahnarzt zu veröffentlichen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Fahrlässiger Verstoß eines Kleinhändlers gegen Unterlassungserklärung muss bei Höhe der Vertragsstrafe angemessen berücksichtigt werden
Die Höhe einer Vertragsstrafe darf nicht außer Verhältnis zum Wettbewerbsverstoß stehen. Es muss daher angemessen berücksichtigt werden, dass ein Kleinhändler nach einem moderaten Wettbewerbsverstoß fahrlässig nur unzureichend Abhilfe verschafft. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.
Kein Anspruch auf Krankengeld bei verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung
Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass einem Versicherten bei verspäteter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse kein Anspruch auf Krankengeld zusteht.
Angebranntes Essen in Senioreneinrichtungen: Kostenfestsetzungen wegen des Einsatzes der Feuerwehr rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Feuerwehr einer Senioreneinrichtung keine Kostenpauschale für Feuerwehreinsätze nach Auslösen der Brandmeldeanlage durch angebranntes Essen in Rechnung stellen darf. Ein Auslösen der Anlage bei Rauchentwicklung ist als bestimmungsgemäßer Gebrauch der der Geräte anzusehen und kann nicht als Fehlalarm gewertet werden.
Flüchtlingsbürge muss nicht für Zeit nach Asylgewährung haften
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Flüchtingsbürge aufgrund der rheinland-pfälzischen Aufnahmeanordnung von 2013 nicht für die Zeit nach der Asylgewährung haften muss und hat daher einen Heranziehungsbescheid für einen Flüchtlingsbürgen aus Bonn in vollem Umfang aufgehoben.
BGH: Regressansprüche des Scheinvaters wegen Kindesunterhalts gegen leiblichen Vater verjähren regelmäßig drei Jahre nach rechtskräftiger Feststellung der Scheinvaterschaft
Die Ansprüche des Scheinvaters gegen den leiblichen Vater auf Erstattung geleisteten Kindesunterhalts verjähren gemäß § 195 BGB regelmäßig nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt gemäß § 199 BGB mit der rechtskräftigen Feststellung der Scheinvaterschaft und der Kenntnis des Scheinvaters von der Person des möglichen Erzeugers. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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