kostenlose-urteile.de - aktuelle Nachrichten

Abgekürzte Kündigungsfrist während der Probezeit nur bei eindeutiger Formulierung in Vertrag zulässig

Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ist jedoch in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag in einer weiteren Klausel eine längere Kündigungsfrist festgelegt, ohne unmissverständlich deutlich zu machen, dass diese längere Frist erst nach dem Ende der Probezeit gelten soll, ist dies vom Arbeitnehmer regelmäßig dahin zu verstehen, dass der Arbeitgeber schon während der Probezeit nur mit der vereinbarten längeren Frist kündigen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

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Durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Beihilfezahlung dürfen rückabgewickelt werden

Hat ein beihilfe­berechtigter Beamter seine Ehefrau ermächtigt, ihn in Beihilfe­angelegenheiten zu vertreten und hat diese ohne Kenntnis des Beamten, aber unter seinem Namen Beschäftigte der Beihilfestelle durch Bestechung oder arglistige Täuschung veranlasst, unrichtige Beihilfebescheide zu seinen Gunsten zu erlassen, können diese zurückgenommen werden. Auch können die aufgrund dieser Bescheide antragsgemäß auf das Konto der Ehefrau überwiesenen Beihilfeleistungen von dem Beamten grundsätzlich zurückgefordert werden, obwohl er von diesen Zahlungen keine Kenntnis hatte. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

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Kein Anspruch auf Sozialleistungen bei Aufenthaltsrecht nur zur Arbeitsuche

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass Personen, die sich in Deutschland mit einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitssuche aufhalten, kein Anspruch auf Sozialleistungen zusteht.

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Umsätze einer Fahrschule können steuerfrei sein

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Umsätze einer Fahrschule steuerfrei sein können und setzte mit seiner Entscheidung die Vollziehung eines Umsatzsteuer-Voraus­zahlungs­bescheids für 2016 bis zur Entscheidung im Einspruchsverfahren aus.

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Entschädigungen für Zeitversäumnis von ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nicht zu versteuern

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung die Entschädigung für Zeitversäumnis nicht zu versteuern haben. Steuerpflichtig bleibt demgegenüber die Entschädigung für Verdienstausfall.

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Vom Reiseveranstalter eingeräumter Rabatt stellt keinen Arbeitslohn von Reisebüro­angestellten dar

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der Rabatt, den ein Reiseveranstalter einer Reisebüro­angestellten auf den Reisepreis gewährt, keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt.

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Schuldner müssen nicht in jedem Fall an Inkassounternehmen aus der Schweiz zahlen

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Schuldner nicht in jedem Fall an ein Inkassounternehmen aus der Schweiz zahlen muss.

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[21.03.2017] Muss die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats auf dem Vermieterkonto eingegangen sein? > mehr

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[22.03.2017] Anwaltsliste: Welcher Anwalt hilft mir, wenn ich meinen Darlehensvertrag wegen falscher Widerrufsbelehrung widerrufen möchte (Widerrufsjoker)? > mehr

[22.03.2017] Rechnung von M&I Marketing und Werbung UG für Eintrag bei Deutscher Online Verlag > mehr

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