Belehrung über Nichterscheinen zum Asylverfahren darf nicht in einer für den Asylbewerber unverständlichen Sprache verfasst werden
Mit Erfolg hat sich ein Asylbewerber aus Kamerun in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen die Einstellung seines Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewendet, das dessen Asylantrag als zurückgenommen betrachtet hatte, weil er das Asylverfahren nicht betrieben habe und namentlich der Aufforderung zur Anhörung nicht nachgekommen sei.
BSG zum Arbeitslosengeldanspruch bei befristeter Rente
Auch bei einer Lücke von mehr als einem Monat zwischen früherem Arbeitslosengeldbezug und befristeter Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird nach dem Ende des Rentenbezugs Arbeitslosengeld als neuer Anspruch begründet. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife
Eine Bausparkasse kann Bausparverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB* in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung (im Folgenden a.F.) - jetzt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB** - kündigen, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind. Dies hat der Bundesgerichtshof in zwei Revisionsverfahren entschieden.
BAG zur Arbeitnehmerüberlassung einer DRK-Schwester
Wird eine DRK-Schwester, die als Mitglied einer DRK-Schwesternschaft angehört, von dieser in einem vom Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Der Betriebsrat des Krankenhauses kann dieser Einstellung die erforderliche Zustimmung verweigern, wenn der Einsatz gegen das Verbot der nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG verstößt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Kein Anspruch auf Erhalt von Versicherungsleistungen bei mit erheblicher Wahrscheinlichkeit vorgetäuschtem Versicherungsfall
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Versicherer einen aus einem vermeintlichen Einbruch mit Vandalismus an einer Autowaschstraße entstandenen Sachschaden dann nicht ersetzten, wenn er Tatsachen beweisen kann, nach denen der Versicherungsfall mit erheblicher Wahrscheinlichkeit vorgetäuscht wurde.
BGH: Grundstückseigentümer steht bei unterirdischem Zufluss von Niederschlagswasser infolge baulicher Anlagen auf dem Nachbargrundstück Unterlassungsanspruch zu
Kommt es aufgrund baulicher Anlagen auf dem Nachbargrundstück zu einem unterirdischen Zufluss von Niederschlagswasser, so steht dem davon betroffenen Grundstückseigentümer gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 des Landesnachbarrechtsgesetzes Rheinland-Pfalz (LNRG) ein Unterlassungsanspruch zu, wenn es aufgrund des Sickerwassers zu einer Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit seines Grundstücks kommt. Der Unterlassungsanspruch erfordert keinen oberirdischen Zufluss des Niederschlagswassers. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Obliegenheitsverletzung eines Unfallverursachers aufgrund behaupteten Nachtrunks
Nimmt ein Autofahrer nach einem Unfall einen Nachtrunk zu sich, so verletzt er damit seine Obliegenheit zur Aufklärung des Versicherungsfalls. Die Versicherung ist in diesem Fall berechtigt, ihre Leistung zu kürzen. Dies gilt auch dann, wenn der Nachtrunk nur vorgetäuscht ist. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Bei wechselhaften Witterungsverhältnissen ist Fahren mit Sommerreifen im Winter nicht grob fahrlässig
Das Fahren mit Sommerreifen im Winter ist dann nicht als grob fahrlässig zu werten, wenn die Witterungsverhältnisse wechselhaft und nicht sämtliche Straßen im winterlichen Zustand sind. Der Vollkaskoversicherung steht daher kein Recht zur Leistungskürzung zu, wenn der Versicherungsnehmer bei winterlichen Verhältnissen von der Straße abkommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
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