Verhinderung des Urlaubs durch Arbeitgeber führt nicht zum Verfall von Urlaubsansprüchen
Ein Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub zu übertragen und anzusammeln, wenn der Arbeitgeber ihn nicht in die Lage versetzt, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auszuüben. Das Unionsrecht verbietet es, einen Arbeitnehmer dazu zu verpflichten, Urlaub zu nehmen, ehe er feststellen kann, ob er für diesen Urlaub Anspruch auf Bezahlung hat.
Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise ist kein Arbeitsunfall
Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Sturz während einer Dienstreise dann keinen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung darstellt, wenn sich der Unfall bei einer privaten Tätigkeit ereignet.
Erschließungsbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen sind nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann.
Fehlende Beleuchtung begründet Mithaftung eines vorfahrtsberechtigten Radfahrers wegen Sturzes eines anderen Radfahrers
Fährt ein Radfahrer bei Dunkelheit ohne Licht auf einer Vorfahrtstraße und erschreckt sich dadurch ein aus einer Seitenstraße kommender Radfahrer und stürzt, so haftet der ohne Beleuchtung fahrende Radfahrer für den Sturz mit. Insofern ist zu beachten, dass die Beleuchtungspflicht auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer dient. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
BGH: Blockade von Beschlussfassungen oder Fassung von gegen ordnungsgemäße Verwaltung widersprechenden Beschlüssen rechtfertigt keinen Stimmrechtsentzug
Verhindert ein Wohnungseigentümer aufgrund seiner Stimmenmehrheit die Fassung von Beschlüssen, die einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen, oder fasst er Beschlüsse, die einer ordnungsgemäßen Verwaltung widersprechen, so rechtfertigt dies nicht den Entzug des Stimmrechts wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens. Die unterlegenen Wohnungseigentümer sind in diesem Fall auf den Klageweg zu verweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Mieter müssen ungehinderten Zugang zu Trocken- und Waschkeller haben
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Mietern, die nach Auffassung des Vermieters unangemessenen Gebrauch vom Trocken- oder Waschraum machen, nicht aufgegeben werden darf, den Schlüssel jeweils bei der Verwaltung zu holen.
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