Hartz-IV: Entscheidungsfreiheit junger Erwachsener bei Umzugsvorhaben gestärkt
Ist ein junger Erwachsener einmal von zu Hause ausgezogen, dann ist die Kontrolle des Jobcenters bei weiteren Umzügen beschränkt. Eine erneute Genehmigung für einen Auszug von zu Hause ist dann nicht mehr erforderlich. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Keine Überprüfung der Mietpreisbremse durch Verwaltungsgerichte
Ob die Mietpreisbegrenzungsverordnung rechtmäßig ist, kann nicht durch Verwaltungsgerichte überprüft werden. Insofern war eine Klage unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Körperverletzung durch Arbeitskollegen auf Heimweg stellt Arbeitsunfall dar
Wird ein Arbeitnehmer auf dem Heimweg von der Arbeit von einem Arbeitskollegen zusammengeschlagen, kann er einen Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls haben. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
Inanspruchnahme der Mietkaution durch Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses aufgrund strittiger Forderungen kann durch einstweilige Verfügung gestoppt werden
Beabsichtigt ein Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses wegen einer strittigen Forderung die Inanspruchnahme der Mietkaution, so kann der Mieter mittels einer einstweiligen Verfügung die Inanspruchnahme verhindern. Denn die Befugnis zur Verwendung einer Mietsicherheit besteht nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Schmerzensgeldanspruch einer in Ausbildung befindlichen Arzthelferin aufgrund Infizierung mit Hepatitis C bei Blutentnahme
Infiziert sich eine in Ausbildung befindliche Arzthelferin bei einer Blutentnahme mit Hepatitis C, weil der ausbildende Arzt ausdrücklich auf die Verwendung von Sicherheitskanülen verzichtet, so kann dies ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 150.000 EUR rechtfertigen. Die Verwendung von Recappinggefäßen entspricht nicht den Unfallverhütungsvorschriften. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hervor.
OLG Hamm zur Verkehrssicherungspflicht für an Straßen aufgestellte Werbeanlagen
Neben der Straße aufgestellte Werbeanlagen dürfen Verkehrsteilnehmer nicht ablenken, behindern und müssen standsicher aufgestellt sein. Weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz stürzender Kradfahrer müssen sie nicht aufweisen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulasungsbescherde zurückgewiesen. Der Beschluss ist nunmehr rechtskräftig.
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