Kostenerstattung für künstliche Befruchtungen darf von privater Krankenversicherung nicht auf verheiratete Paare beschränken werden
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass private Krankenversicherungen die Kostenerstattung für eine künstliche Befruchtung nicht auf verheiratete Paare beschränken dürfen.
Kein Anspruch auf Löschung von personenbezogen gespeicherten Daten
Die Klage auf Löschung von gespeicherten Daten gegen das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz war erfolglos. Die Klage war teilweise unzulässig und teilweise unbegründet. Dies hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden.
Falsche Angaben im Unterhaltsverfahren können zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen
Nach einer Trennung kann der bedürftige Ehegatte Unterhalt vom ehemaligen Partner verlangen, wenn dieser über mehr Einkommen als der andere verfügt. Kommt es zu Streit hierüber, entscheidet das Familiengericht. Das Gericht kann aber auch einem eigentlich Berechtigten Unterhalt versagen, wenn er im Prozess nicht die Wahrheit sagt und zum Beispiel eigenes Einkommen verschweigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Festsetzung der Milchabgabe auch nach dem 31. März 2015 rechtmäßig
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Milcherzeuger zur Zahlung der Milchabgabe für das letzte Milchwirtschaftsjahr 2014/2015 verpflichtet bleiben.
Kein strafbarer Besitz kinderpornografischer Bilder wegen Speicherung der Bilder im Cache
Sind kinderpornografische Bilder nur im Cache eines Computers gespeichert, so liegt darin regelmäßig kein nach § 184 b StGB strafbarer Besitz kinderpornografischer Schriften. Zudem kommt eine Strafbarkeit wegen des Besitzes jugendpornografischer Schriften gemäß § 184 c StGB nur in Betracht, wenn das jugendliche Alter der Person bekannt oder diese ganz offensichtlich nicht volljährig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bocholt hervor.
Schmerzensgeld von 45.000 Euro aufgrund langjährigen unfallbedingten stationären und ambulanten ärztlichen und physiotherapeutischen Behandlungen und dauerhafter Einschränkung der Steh- und Gehfähigkeit
Kommt es aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zu langjährigen stationären und ambulanten ärztlichen und physiotherapeutischen Behandlungen sowie zu einer dauerhaften Einschränkung der Steh- und Gehfähigkeit kann dies zusammen mit einer unfallbedingten vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand und einem grob fahrlässigen Verhalten des Unfallverursachers ein Schmerzensgeld von 45.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Amberg hervor.
Mietminderung von ca. 24 % aufgrund nächtlicher Ruhestörung durch Marder
Kommt es aufgrund eines Marders zu einer erheblichen Störung der Nachtruhe durch Lärm, so kann dies eine Mietminderung von ca. 24 % rechtfertigen. Denn eine erhebliche nächtliche Ruhestörung beeinträchtigt den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek hervor.
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