Tapetenkartell: Wegen Preisabsprachen zu über 19 Millionen Euro Bußgeld verurteilt
Die Tapetenhersteller des sog. Tapetenkartells wurden zu Bußgeldern in Höhe von insgesamt über 19 Millionen Euro verurteilt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Kein Anspruch auf Lebensarbeitszeitkonto für hessische Richterinnen und Richter
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass hessische Richterinnen und Richter keinen Anspruch auf die Errichtung eines - wie im Beamtenrecht üblichen - Lebensarbeitszeitkontos haben.
Schadensersatz für Bank nach missverständlichem SCHUFA-Problem
Eine als wirksame Kündigung missverstandene Kündigungsdrohung kann bei einer Kreditaufnahme bei einer anderen Bank zum Schadensersatz für die ursprüngliche Bank führen.
Die Einwilligung zum Stechen einer Tätowierung bezieht sich nur darauf, dass die Behandlung mangelfrei ist und nach den Regeln der Kunst erbracht wird. Ist das Tattoo fehlerhaft oder mangelbehaftet, so kann dem Kunden ein Schmerzensgeldanspruch zustehen. Dies hat das Amtsgericht München in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
BAG: Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch Lehrer aufgrund Anfassens des Gesäßes sowie Streicheln über den Rücken einer Schülerin
Nimmt ein Lehrer eine Grundschülerin in den Arm und fasst dabei ihr Gesäß an und streichelt er einer Grundschülerin über den Rücken, so verletzt er damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Dies kann unabhängig davon, ob die Berührungen als sexuelle Belästigung zu werten sind, eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Unrichtige Standortwerbung bei den Gelben Seiten begründet Wettbewerbsverstoß
Wirbt ein Unternehmen bei den Gelben Seiten mit fiktiven Standorten, so liegt eine Irreführung der Verbraucher im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und somit ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs aufgrund mit Tätlichkeiten gegen Ehefrau und Kind verbundenen jahrelangen Alkoholmissbrauchs
Übt der Ehemann seit Jahren aufgrund Alkoholmissbrauchs Tätlichkeiten gegen seine Ehefrau und sein Kind aus, ist der Ehefrau ein Festhalten an der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahrs unzumutbar. Die Ehe kann daher sofort gemäß § 1565 Abs. 2 BGB geschieden werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
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