Werbeblocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht
Das Oberlandesgericht München hatte darüber zu entscheiden, ob eine Open Source-Software, die Werbung auf Websites unterdrückt, wettbewerbs-, kartell- und urheberrechtliche zulässig ist.
Zur Arzneimittelherstellung importierte Blutegel sind zum Zeitpunkt der Einfuhr noch keine Arzneimittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass lebende Blutegel, die zum Zweck der Arzneimittelherstellung nach Deutschland importiert werden, im Zeitpunkt der Einfuhr noch nicht als Arzneimittel eingestuft werden können, wenn wesentliche Bearbeitungsschritte zum anwendungsfertigen medizinischen Blutegel erst im Inland erfolgen.
Jobcenter muss Miete für Zimmer im Elternhaus nicht übernehmen
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft durch den SGB II-Träger nicht besteht, wenn unter Familienangehörigen ein Mietvertrag mit entsprechender Mietzinsregelung nur abgeschlossen wurde, um den Mietzins wiederum vom Jobcenter als Kosten der Unterkunft erhalten zu können.
Phishing: Weitergabe einer TAN am Telefon stellt grobe Fahrlässigkeit dar
Die Weitergabe einer TAN in einem Telefongespräch begründet den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, so dass eine Bank nicht verpflichtet ist, das über Phishing ergaunerte Geld zu erstatten. Dies entschied das Amtsgericht München.
Verletzung einer Reiterin aufgrund Austretens eines überholten Pferds auf Abreiteplatz begründet hälftige Schadensteilung
Nähert sich eine Reiterin auf einem Abreiteplatz in Galopp von hinten an ein anderes Pferd heran und erschrickt dieses beim Überholen, so dass es austritt, führt dies zu einer hälftigen Schadensteilung. Das Mitverschulden der überholenden Reiterin wird mit der Setzung einer nicht unerheblichen Gefährdungsursache begründet. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Für Kredite an Unternehmen kann laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr vereinbart werden
Eine Bank kann in den AGB zu einem Unternehmerkredit eine laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühr vereinbaren. Eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 2 BGB liegt angesichts des steuerlichen Vorteils für das Unternehmen nicht vor, wenn verglichen mit einem Darlehensvertrag ohne Bearbeitungsgebühr und entsprechend höheren Nominalzinsen niedrigere Nominalzinsen vereinbart sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Itzehoe hervor.
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