Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im Geldkoffer: Verdachtskündigung einer Bankangestellten unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die Kündigung einer Bankangestellten, der vom Arbeitgeber vorgeworfen wurde, das Bargeld aus einem gelieferten Geldkoffer entwendet zu haben, unwirksam ist. Eine Verdachtskündigung kommt zum Schutze des Arbeitnehmers nur unter engen Voraussetzungen in Betracht. Diese waren im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
Energieeffizienzklasse von Elektrogeräten muss auch online klar erkennbar sein
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Baumarktkette Hornbach auf ihrer Internetseite nicht für ein Klimagerät werben darf, ohne dabei auf der Übersichtsseite der Werbung die Energieeffizienzklasse anzugeben oder klar erkennbar auf sie zu verlinken.
Kein Anspruch auf Schulplatz im Einschulungsbereich bei Scheinanmeldung
Wer sein schulpflichtiges Kind nur zum Schein in einer Wohnung anmeldet, kann auf diese Weise keinen Schulplatz an einer bestimmten Berliner Grundschule des Einschulungsbereichs erhalten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin und bekräftigte damit nochmals seine entsprechende langjährige Rechtsprechung.
Kein Unfallversicherungsschutz bei vorwiegend eigenwirtschaftlichem Handeln
Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass eine Bauhelfertätigkeit nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt, wenn eigenwirtschaftliche Motive (im vorliegenden Fall die Erlangung von Bauholz) im Vordergrund stehen.
Zustimmung zur Mieterhöhung kann widerrufen werden
Die Zustimmung zu einer Mieterhöhung kann nach § 312 g Abs. 1 BGB widerrufen werden, wenn die Vereinbarung über die Mieterhöhung als Fernabsatzvertrag zu werten ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Mieterhöhung durch ein individuell gefertigtes Schreiben verlangt wird und wenn sie sich nur auf eine konkrete Wohnung bezieht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft zu einem deutschen Kind durch einen Ausländer begründet keinen Anspruch auf Aufenthaltstitel
Erkennt ein Ausländer die Vaterschaft zu einem deutschen Kind nur deshalb an, um damit einen Aufenthaltstitel gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu erlangen, kommt § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG zur Anwendung. Danach schließt eine Scheinvaterschaft einen Aufenthaltstitel aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses aus. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
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