Kein Anspruch auf Ausbildungsduldung für beruflich bereits qualifizierten Ausländer
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Ausländer keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung wegen Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung (sogenannte Ausbildungsduldung) hat, wenn er durch seine langjährige, einschlägige Berufserfahrung bereits eine entsprechende Berufsqualifikation erworben hat.
Entlassung eines Kommissaranwärters nach Falschangaben rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Entlassung eines Kommissaranwärters, der falsche Angaben zu seinem Wohnort gemacht hatte, wegen fehlender charakterlicher Eignung für den Polizeivorbereitungsdienst zulässig ist.
Krankenhaus muss Name und Anschrift von behandelnden Ärzten nur bei berechtigtem Interesse des Patienten herausgeben
Ein Patient kann vom behandelnden Krankenhaus - gegen Kostenerstattung - zwar ohne weiteres die Herausgabe aller Behandlungsunterlagen verlangen. Namen und Anschriften der an seiner Behandlung beteiligten Ärzte muss das Krankenhaus aber nur dann mitteilen, wenn der Patient ein berechtigtes Interesse an diesen Daten nachweist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum.
In Frankreich wohnende Schüler haben Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten für Schulbesuch in Rheinland-Pfalz
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass zwei in Wissembourg/Frankreich wohnende Schüler, die in Bad Bergzabern die Realschule plus besuchen, einen Rechtsanspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2015/2016 haben.
Kein Widerrufsrecht für Zustimmung zur Mieterhöhung
Ein Mieter kann seine einmal erteilte Zustimmung zu einer Mieterhöhung nicht widerrufen. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312 g BGB findet auf Mieterhöhungsverlangen keine Anwendung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
BGH: Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern bezüglich Schwiegerelternschenkungen nach Scheitern der Ehe unterliegen dreijähriger Verjährungsfrist
Der Anspruch der Schwiegereltern auf Rückforderung von geleisteten Schenkungen gegenüber dem Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens mit der Kenntnis der Schwiegereltern von der Zustellung des Scheidungsantrags. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
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