kostenlose-urteile.de - aktuelle Nachrichten

Kein Anspruch auf Ausbildungsduldung für beruflich bereits qualifizierten Ausländer

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Ausländer keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung wegen Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung (sogenannte Ausbildungsduldung) hat, wenn er durch seine langjährige, einschlägige Berufserfahrung bereits eine entsprechende Berufsqualifikation erworben hat.

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Entlassung eines Kommissaranwärters nach Falschangaben rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Entlassung eines Kommissaranwärters, der falsche Angaben zu seinem Wohnort gemacht hatte, wegen fehlender charakterlicher Eignung für den Polizei­vorbereitungs­dienst zulässig ist.

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Krankenhaus muss Name und Anschrift von behandelnden Ärzten nur bei berechtigtem Interesse des Patienten herausgeben

Ein Patient kann vom behandelnden Krankenhaus - gegen Kostenerstattung - zwar ohne weiteres die Herausgabe aller Behandlungs­unterlagen verlangen. Namen und Anschriften der an seiner Behandlung beteiligten Ärzte muss das Krankenhaus aber nur dann mitteilen, wenn der Patient ein berechtigtes Interesse an diesen Daten nachweist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum.

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In Frankreich wohnende Schüler haben Anspruch auf Übernahme von Schüler­beförderungs­kosten für Schulbesuch in Rheinland-Pfalz

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass zwei in Wissembourg/Frankreich wohnende Schüler, die in Bad Bergzabern die Realschule plus besuchen, einen Rechtsanspruch auf Übernahme von Schüler­beförderungs­kosten für das Schuljahr 2015/2016 haben.

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Kein Widerrufsrecht für Zustimmung zur Mieterhöhung

Ein Mieter kann seine einmal erteilte Zustimmung zu einer Mieterhöhung nicht widerrufen. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312 g BGB findet auf Miet­erhöhungs­verlangen keine Anwendung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

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BGH: Rück­forderungs­anspruch der Schwiegereltern bezüglich Schwieger­eltern­schenkungen nach Scheitern der Ehe unterliegen dreijähriger Verjährungsfrist

Der Anspruch der Schwiegereltern auf Rückforderung von geleisteten Schenkungen gegenüber dem Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens mit der Kenntnis der Schwiegereltern von der Zustellung des Scheidungsantrags. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

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