Auch "schwieriger" Langzeitarbeitsloser hat Anspruch auf Urlaub
Ein Jobcenter muss die Zustimmung zu einer dreiwöchigen Urlaubsabwesenheit eines Langzeitarbeitslosen erteilen, soweit hierdurch die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Eine Sanktionierung unbotmäßigen Verhaltens des Arbeitslosen hat bei dieser Entscheidung zu unterbleiben. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.
Jobcenter muss außergewöhnliche Fahrtkosten zu Therapie erstatten
Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass das Jobcenter für außergewöhnlich hohe Fahrtkosten zu einer regelmäßigen ambulanten Psychotherapie aufkommen muss.
Verluste aus Knock-Out-Zertifikaten mit Stopp-Loss-Schwelle sind steuerlich abzugsfähig
Anschaffungskosten für Knock-Out-Zertifikate sind auch im Verlustfall bei den Einkünften aus Termingeschäften als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Zertifikate eine Stopp-Loss-Schwelle haben, die dem Basispreis vorgelagert ist. Dies gilt sowohl vor als auch nach Einführung der Abgeltungssteuer. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln hervor.
Erreichen einer Parklücke als Erster begründet Vorrang beim Einparken
Derjenige, der zuerst eine Parklücke erreicht, hat gemäß § 12 Abs. 5 StVO Vorrang beim Einparken. Dabei bleibt es, wenn der Autofahrer an der Parklücke zunächst vorbeifährt, um rückwärts einzuparken. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.
AG München zu den Verkehrssicherungspflichten eines Supermarktes
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Supermarkt alle zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen hat, um Gefahren von Kunden abzuwenden, die sich in dem öffentlichen Verkaufsraum bewegen. Absolute Sicherheit ist jedoch nicht geschuldet.
Kein Anspruch auf vorläufige Übertragung der Totenfürsorge per einstweiliger Verfügung
Es besteht kein Anspruch auf vorläufige Übertragung der Totenfürsorge durch eine einstweilige Verfügung. Dem Bruder des Verstorbenen kann daher anstelle der Ehefrau nur dann die Totenfürsorge zu stehen, wenn der Verstorbene dies so gewollt hat. Ist ein solcher Wille nicht feststellbar, so bleibt es bei der Totenfürsorge durch den Ehegatten des Verstorbenen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
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