Drittstaatsangehöriger mit kombinierter Arbeitserlaubnis hat Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Drittstaatsangehöriger, der Inhaber einer kombinierten Arbeitserlaubnis in einem EU-Mitgliedstaat ist, im Allgemeinen Anspruch auf die für die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats vorgesehenen Leistungen der sozialen Sicherheit hat.
Zusatzkosten für Versand bzw. Selbstausdruck von online erworbenen Veranstaltungstickets unzulässig
Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mehrere Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Onlineanbieters von Veranstaltungstickets für unwirksam erklärt. Mit diesen Klauseln werden den Kunden des Unternehmens beim Bezug von online erworbenen Veranstaltungstickets für den Versand (sogenannter "Premiumversand) bzw. den Selbstausdruck der Tickets (sogenanntes "Ticketdirekt") besondere Entgelte abverlangt.
Karlsruher Mietwagenunternehmen hat Anspruch auf zehn Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen
Das Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat einer Klage eines Karlsruher Mietwagenunternehmens stattgegeben und die beklagte Stadt Karlsruhe dazu verpflichtet, dem Mietwagenunternehmen zehn Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen zu erteilen.
Auch Kontrolle eines ausgeschalteten Handys durch Nutzung des "Home-Buttons" stellt unerlaubte Nutzung im Straßenverkehr dar
Wer während der Fahrt mit seinem Pkw sein Mobiltelefon in den Händen hält und mittels des Home-Buttons kontrolliert, ob das Telefon ausgeschaltet ist, benutzt das Telefon und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Hamm.
WEG-Verwalter haftet der Wohnungseigentümergemeinschaft für fehlerhafte Jahresabrechnungen
Erstellt ein WEG-Verwalter eine Jahresabrechnung falsch, so haftet er der Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 280 Abs. 1 BGB auf Schadensersatz. Dies setzt jedoch grundsätzlich eine Fristsetzung zur Nachbesserung voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Ein an einer innergebäudlichen Regenwasserzisterne angeschlossenes Regenfallrohr ist zugleich Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung
Ein Regenfallrohr, das an einer in einem Gebäude befindlichen Regenwasserzisterne angeschlossen ist, dient zugleich als Fallrohr und Zuleitungsrohr der Wasserversorgung. Der Haftungsausschluss für Nässeschäden durch Regenwasser aus Fallrohren außerhalb des Gebäudes greift auch bei Nässeschäden innerhalb des Gebäudes. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
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