Nachbarn werden durch Pferdezucht keiner unzumutbaren Geruchsbelästigung ausgesetzt
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat der Beschwerde eines Pferdezüchters gegen das Verbot zur Erweiterung seiner Pferdezucht stattgegeben und entschieden, dass eine Geruchsbelästigung durch Pferde nicht höher ist, als die Belästigung durch Rinder und deutlich niedriger ist als die Geruchsbelästigung durch Schweine.
Verrechnung von Leistungsbezügen bei der Professorenbesoldung rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, dass die Anrechnungsregelung für Leistungsbezüge bei der Besoldung von Professoren in Sachsen-Anhalt verfassungsrechtlich unbedenklich ist.
Von privat Versicherten selbst getragene Krankenbehandlungskosten steuerlich nicht absetzbar
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass krankheitsbedingte Aufwendungen, die ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger selbst trägt, um sich eine Beitragsrückerstattung seines Krankenversicherers zu erhalten, weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden können.
Mietinteressent muss vom Vermieter und Makler nicht über frühere Nutzung der Mieträume als Bordell aufgeklärt werden
Ein Mietinteressent muss weder vom potentiellen Vermieter noch vom Makler ungefragt darüber aufgeklärt werden, dass in den Mieträumen ein halbes Jahr zuvor ein Bordell betrieben wurde. Dies gilt vor allem dann, wenn der Ruf des Hauses aufgrund seiner unterdurchschnittlichen Lage ohnehin nicht beeinträchtigt werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Versicherungsnehmer muss bei Vertragsschluss zur Dread-Disease-Versicherung nicht ungefragt über unbestätigte Verdachtsdiagnosen aufklären
Ein Versicherungsnehmer muss bei Abschluss einer Dread-Disease-Versicherung nicht ungefragt über eine unbestätigte Verdachtsdiagnose aufklären. Denn dies würde auf eine Wiedereinführung der durch § 19 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) abgeschafften spontanen Anzeigepflicht hinauslaufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Einkommenszulagen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, parlamentarische Geschäftsführer sowie Ausschussvorsitzende des Thüringer Landtags verstößt gegen Abgeordnetengleichheit und der Mandatsfreiheit
Die Einkommenszulagen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, parlamentarische Geschäftsführer und Ausschussvorsitzende des Thüringer Landtags verstoßen gegen den Grundsatz der Abgeordnetengleichheit und der Mandatsfreiheit und sind daher unzulässig. Dagegen sind die Zulagen für die Fraktionsvorsitzenden nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
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