Nachträglicher Einbau eines Aufzugs in Wohnungseigentumsanlage bedarf der Zustimmung aller Eigentümer
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein einzelner Wohnungseigentümer in dem gemeinschaftlichen Treppenhaus grundsätzlich nur dann einen Personenaufzug auf eigene Kosten einbauen darf, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer ihre Zustimmung hierzu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der bauwillige Wohnungseigentümer aufgrund einer Gehbehinderung auf den Aufzug angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen; die übrigen Wohnungseigentümer können allerdings verpflichtet sein, den Einbau eines Treppenlifts oder einer Rollstuhlrampe zu dulden. Zu der Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst einen Aufzug einbauen kann, wenn die Wohnungseigentümer dies mit qualifizierter Mehrheit beschlossen haben, verhält sich die Entscheidung nicht.
Versandapotheke darf kein Erotikspielzeug verkaufen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass das von der Apothekerkammer Niedersachsen gegen eine Versandapotheke ausgesprochene Verbot des Verkaufs von Vibratoren, "Joysticks" und Erotikspielzeug nicht zu beanstanden ist.
Vorabvergütungen an stillen Gesellschafter der "Osnabrücker Sonntagzeitung" müssen nicht zurückgezahlt werden
Ein als stiller Gesellschafter an der insolventen Herausgeberin der "Osnabrücker Sonntagszeitung" beteiligter Anleger muss Vorabvergütungen der Herausgeberin auf seine Kapitalanlagen nicht an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster ab.
Jobcenter muss bei Lebensgemeinschaft mit einkommens- und vermögensloser EU-Ausländerin Unterkunftskosten in voller Höhe übernehmen
Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass durch das Jobcenter die vollen Kosten einer Wohnung zu übernehmen sind, wenn diese von einer Lebensgemeinschaft aus einem Deutschen und einer EU-Ausländerin bewohnt wird und letztere einkommens- und vermögenslos ist.
Verzögerung des Rückflugs um fast 24 Stunden berechtigt Reisenden zur Buchung eines Ersatzflugs
Verzögert sich ein Rückflug um fast 24 Stunden, obwohl die Umbuchung auf ein früheren Ersatzflug möglich ist, darf der Reisende selbst den früheren Ersatzflug buchen und die dadurch entstandenen Kosten gemäß § 651 c Abs. 3 BGB vom Reiseveranstalter ersetzt verlangen. Die Buchung einer zusätzlichen Hotelübernachtung durch den Reiseveranstalter stellt keine Abhilfemaßnahme dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.
Unangemessene Benachteiligung eines Kaufinteressenten durch Reservierungsgebühr eines Immobilienmaklers
Ein Kaufinteressent wird gemäß § 307 BGB unangemessen benachteiligt, wenn ein Immobilienmakler durch eine AGB-Klausel für die Reservierung der reservierten Immobilie eine Gebühr verlangt und sich aus der entgeltlichen Reservierungsvereinbarung für den Kaufinteressenten keine nennenswerten Vorteile ergeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.
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