Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Leiharbeitnehmer: Wegen der Tarifunfähigkeit der "Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen" (CGZP) ist eine Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer unwirksam. Die Arbeitgeber müssen deshalb Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang nachzahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

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Kein Betriebsübergang bei Beauftragung privater Hilfsorganisationen mit Notfallrettung

Wird einer mit der Notfallrettung beauftragten privaten Hilfsorganisation dieser Auftrag gekündigt, so gehen die Arbeitsverhältnisse ihrer Arbeitnehmer infolge Betriebsübergangs nur dann auf den Träger des öffentlichen Rettungsdienstes über, wenn dieser die Notfallrettung selbst übernimmt, nicht jedoch, wenn er andere private Hilfsorganisationen damit betraut. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

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Kein Auskunftsverweigerungsrecht: Pferdehalter müssen Veterinäramt Auskunft über Verbleib ihrer Pferde geben

Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass Pferdehalter, in dessen Stallungen bereits mehrfach gravierende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Pferdehaltung festgestellt wurden, dazu verpflichtet sind, Auskunft über den Verbleib der nicht mehr anzutreffenden Pferde zu geben.

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Hartz IV: Volle Fahrtkostenerstattung bei Einladung durch Job-Center

Wer Arbeitslosengeld-II bezieht, muss Meldeaufforderungen der Job-Center grundsätzlich nachkommen. Das einladende Job-Center hat hierfür die Fahrtkosten zu erstatten. Sofern keine anderen nachvollziehbaren Gründe vorliegen, ist dabei nicht die kürzeste, sondern die verkehrsgünstigste Fahrtstrecke maßgeblich. Dies entschied das Landessozialgericht München.

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Hotelbesitzer haftet für Schäden durch zersplitterte Duschkabinenglastür

Weist ein Hotelzimmer bereits bei Anmietung einen Mangel auf, haftet der Vermieter auch ohne Verschulden. Besteht eine Gefahrenquelle in diesem Zimmer, stellt dies einen Mangel dar. Dabei ist es unerheblich, ob technische Normen eingehalten wurden. Entscheidend ist, was nach dem Vertrag geschuldet wurde. Dies entschied das Amtsgericht München.

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Ungesicherte Blumentöpfe auf dem Balkon berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages

Bewertet ein Mieter die Situation der Bepflanzung auf seinem Balkon als ungefährlich für Dritte und weigert sich infolgedessen, Blumentöpfe gegen Herabstürzen ausreichend zu sichern, so hält er damit eine latente Gefahrensituation aufrecht und kann die fristlose Kündigung erhalten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.

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Schlüsseldienst-Rechnung über 100 Prozent über dem Marktpreis: Schlüsseldienstmitarbeiter macht sich des Wuchers, des Betrugs und der Nötigung schuldig

Ein Schlüsseldienst darf die Notlage seiner Kunden nicht ausnutzen, in dem er unter Androhung des Wiederausbaus eines ausgewechselten Türschlosses die Zahlung eines zu hohen Rechnungsbetrages verlangt. Liegt der geforderte Betrag über dem Doppelten des üblichen Marktpreises und klärt der Mitarbeiter nicht richtig über kostengünstige Alternativen der Türöffnung oder Auswechseln des Türschlosses auf, so kann sich der Verantwortliche des Wuchers und Betrugs schuldig machen. Dies geschah vor dem Landgericht in Bonn.

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