Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Speyer, Urteil vom 03.02.2009
- S 10 AL 220/07 -
Kein Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei mitgeteilter kurzfristiger Zwischenbeschäftigung
Keine Nachteile durch kurzfristig unterbrochenen Leistungsbezug
Bei einer angezeigten Unterbrechung der Arbeitslosigkeit für die Dauer von höchstens sechs Wochen ist eine erneute Arbeitslosmeldung und Antragstellung zur Erlangung von Arbeitslosengeld nicht erforderlich. Die internen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, wonach dies nur im Falle einer Unterbrechung aufgrund von Ruhenstatbeständen gelten soll, stehen nicht im Einklang mit dem Gesetz. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden.
Im konkreten Fall war die Klägerin zunächst vom 17. Januar 1994 bis 30. September 2002 versicherungspflichtig beschäftigt. Für die Zeit ab dem 1. Oktober 2002 beantragte sie bei der Bundesagentur für Arbeit
Richter: Erneute persönliche Arbeitslosmeldung war nicht erforderlich
Die Speyerer Sozialrichter urteilten nunmehr, dass der Klägerin ab dem 4. Februar 2007 noch ein Restanspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Sozialgerichts Speyer
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7618
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7618
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.