wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2008
8 A 11351/07.OVG -

Deutsches Recht im Mundatwald anwendbar

Im pfälzischen Mundatwald findet deutsches Recht uneingeschränkt Anwendung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger, ein französischer Staatsangehöriger, war seit 1946 bis Ende März 2008 Jagdpächter im Jagdbezirk Mundatwald, der im Grenzgebiet zum Elsass gelegen ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Mundatwald, der bis dahin zu Bayern gehörte, aufgrund des Besatzungsrechts vorläufig „dem französischen Gebiet einverleibt”. Im Jahre 1986 wurden die entsprechenden besatzungsrechtlichen Regelungen aufgehoben. Im Gegenzug verschaffte Deutschland Frankreich das Eigentum am Mundatwald, einschließlich des Nutzungsrechts an Forst, Wasserquellen und Jagd. Da der Kläger unter Einsatz von Futteranlagen, die nicht in Einklang mit dem rheinland-pfälzischen Jagdrecht standen, Wild fütterte, forderte die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ihn auf, die entsprechenden Futterstellen zu beseitigen. Die hiergegen erhobene Klage hat der Kläger damit begründet, im Mundatwald gelte noch französisches Recht. Dem ist bereits das Verwaltungsgericht nicht gefolgt (vgl. Mundatwald: Uneingeschränkte Geltung des deutschen Rechts). Im Berufungsverfahren stellte auch das Oberverwaltungsgericht fest, dass die Kreisverwaltung den Kläger zur Beseitigung der Fütterungsanlagen verpflichten durfte.

Bei dem Jagdbezirk Mundatwald handele es sich um deutsches Hoheitsgebiet, in dem ausschließlich deutsches Recht Anwendung finde. Durch Besatzungsrecht sei der Mundatwald lediglich unter die vorläufige Verwaltungshoheit Frankreichs gestellt worden, ohne dass Frankreich das Gebiet annektiert habe. Völkerrechtlich gehöre der Mundatwald seit dessen Gründung zum Land Rheinland-Pfalz und damit später zur Bundesrepublik Deutschland. Allein die Ausübung deutscher Hoheitsgewalt sei ausgeschlossen gewesen. Mit der Aufhebung der besatzungsrechtlichen Regelungen über den Mundatwald im Jahre 1986 seien die hoheitlich-administrativen Befugnisse Frankreichs ohne Einschränkungen auf Deutschland übergegangen. Frankreich sei lediglich Grundeigentümerin geworden. Die damit verbundenen Nutzungsrechte an Forst, Wasserquellen und Jagd dürften nur im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze ausgeübt werden. Deshalb habe die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße dem Kläger die nach rheinland-pfälzischem Jagdrecht unzulässige Fütterung zu Recht untersagt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 42/08 des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.09.2008

Aktuelle Urteile aus dem Jagdrecht | Verwaltungsrecht | Völkerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Jagdausübungsrecht | Mundatwald

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6620 Dokument-Nr. 6620

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6620

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung