wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.09.2007
L 2 B 242/07 AS ER -

Hartz IV: ARGEN und Landkreise können zur Übernahme von Stromschulden verpflichtet sein

Hartz IV-Empfänger, denen wegen rückständiger Beitragszahlungen eine Stromsperre droht, können einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden.

Droht Hartz IV-Empfängern wegen rückständiger Beitragszahlungen eine Stromsperre, kann ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung bestehen. Dies war von dem Träger des SGB II abgelehnt worden, weil die Schulden wegen unterbliebender Abschlagszahlungen selbst verschuldet seien. Das Sozialgericht Stendal unterstützte diese Auffassung. Das daraufhin angerufene Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat in einem Eilverfahren hingegen entschieden, dass die Stromsperre eine der Unbewohnbarkeit der Wohnung vergleichbare Notlage ist, weil ohne Strom elementare Bedürfnisse wie Kochen, Lesen oder Telefonieren nicht möglich sind. Zur Vermeidung eines Missbrauchs darf die Behörde die Schulden aber direkt an den Stromlieferanten zahlen und auch künftig die Abschlagszahlungen direkt dorthin abführen.

Bei den Antragstellern lagen verschiedene Gründe für die aufgelaufenen Stromschulden vor: Sie mussten bereits ein Darlehen der Behörde wegen früherer Energieschulden abstottern. Dazu kam, dass sie ihre sehr schlecht gedämmte Wohnung nach einer Gassperre längere Zeit mit Stromradiatoren beheizt hatten. Zudem waren die errechneten Beträge für Miete und Nebenkosten zu niedrig und für die monatlichen Abschlagszahlungen nicht ausreichend. Ob die Stromschulden aber als Darlehen oder ausnahmsweise als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu übernehmen sind, hängt von ihrer Verursachung ab. Dies hat das Landessozialgericht im Eilverfahren nicht klären können und der abschließenden Entscheidung des Sozialgerichts Stendal überlassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Sachsen-Anhalt

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arbeitslosengeld II | ALG II | Hartz IV | Stromschulden | Stromsperrung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5664 Dokument-Nr. 5664

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5664

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung