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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.06.2017
- 9 L 2085/17 -
Antrag der Deutschen Telekom AG gegen Verpflichtung zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten erfolglos
VG Köln lehnt Antrag mangels Rechtschutzinteresses ab
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der Deutschen Telekom AG abgelehnt, mit dem diese die Feststellung begehrt hat, nicht zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten (Vorratsdatenspeicherung) verpflichtet zu sein.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die
Erklärung der Bundesnetzagentur im Rahmen des auf einstweiligen Rechtsschutz gerichteten Verfahrens ausreichend
Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Köln nun mangels Rechtsschutzinteresses ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Erklärung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.06.2017
[Aktenzeichen: 13 B 238/17]) - Vorratsdatenspeicherung: Weitere Eilanträge erfolglos
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.03.2017
[Aktenzeichen: 1 BvR 3156/15 und 1 BvR 141/16])
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Dokument-Nr. 24486
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