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Bundessozialgericht, Urteil vom 11.05.2017
- B 3 KR 22/15 R und B 3 KR 12/16 R -
Versicherter hat auch bei irrtümlicher Nichterstellung einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung durch einen Vertragsarzt Anspruch auf Krankengeld
Eine Krankenkasse darf Versicherten, die in den Jahren 2012/2013 zur Feststellung ihrer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) zeitgerecht persönlich einen Vertragsarzt aufsuchten, Krankengeldzahlungen dann nicht verweigern, wenn der Arzt die Ausstellung einer AU-Bescheinigung irrtümlich aus nichtmedizinischen Gründen unterlässt. Dies entschied das Bundessozialgericht.
In dem Verfahren (Az. B 3 KR 22/15 R) war ein Hausarzt der Auffassung, der Klägerin brauche am letzten Tag der bisher bescheinigten AU-Dauer nicht erneut AU (wegen einer vorliegenden depressiven Episode) attestiert zu werden, weil dies bei einem am Folgetag vereinbarten Termin durch eine Fachärztin ohnehin erfolgen werde (was auch geschah). In einem weiteren Verfahren (Az. B 3 KR 12/16 R) hatte der Arzt angegeben, es sei "leider ... verpasst" worden, eine AU-Bescheinigung (wegen Zustands nach Mamma-Carcinom und Chemotherapie) auszustellen und bejahte nachträglich durchgehende AU. In diesem Fall hat die beklagte Krankenkasse den Klageanspruch in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundessozialgericht anerkannt.
Krankengeld muss auch bei Fehleinschätzung des Arztes über AU aus nichtmedizinischen Gründen gewährt werden
Die Weitergewährung von
Hinweis auf Rechtsvorschriften
§ 46 S. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) (in der bis 22.07.2015 geltenden Fassung)
Der Anspruch auf
1. [...]
2. [...] von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der
§ 46 S. 1 Nr. 2 und S 2 SGB V (i.d.F. ab 23.07.2015, Gesetz vom 16.07.2015, BGBl I 1211)
Der Anspruch auf
1. [... ]
2. [...] von dem Tag der ärztlichen Feststellung der
Der Anspruch auf
§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
1. [...]
2. Anspruch auf
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit [...] (Arbeitsunfähigkeits-RL) nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V i.d.F. vom 01.12.2003 (BAnz Nr. 61 S. 6501 vom 27.03.2004; aktuell i.d.F. vom 14.11.2013, BAnz vom 27.01.2014)
§ 6 Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung
(1) Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung bzw. der Fortzahlung von Entgeltersatzleistungen ist ein Fortbestehen der
(2) Die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung soll in der Regel nicht für einen mehr als sieben Tage zurückliegenden und nicht mehr als zwei Tage im Voraus liegenden Zeitraum erfolgen. Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs offensichtlich sachgerecht, können längere Zeiträume der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2017
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "bis auf weiteres" wird durch handschriftlich vermerkten nächsten Untersuchungstermin nicht begrenzt
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.12.2011
[Aktenzeichen: L 5 KR 309/11 B]) - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeitgeber darf Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2012
[Aktenzeichen: 5 AZR 886/11])
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Dokument-Nr. 24251
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