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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 10.03.2017
- VG 14 K 13.15 -
Pressespiegel dürfen auch an Sonn- und Feiertagen erstellt werden
Herstellung und Verteilung elektronischer Pressespiegel an Sonn- und Feiertagen ist Tätigkeit der Tagespresse zuzuordnen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass elektronische Pressespiegel auch an Sonn- und Feiertagen erstellt und verteilt werden dürfen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens stellt nach Kundenwunsch Pressespiegel her, die bisher werktäglich versandt werden. Nach dem
Klägerin hat Anspruch auf Anerkennung einer Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz
Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete die Behörde auf die Klage der Klägerin zur Anerkennung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 24090
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