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Amtsgericht Mannheim, Beschluss vom 29.11.2016
- 21 OWi 509 Js 35740/15 -
Unverwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen durch Lasergerät "Poliscan Speed" der Firma Vitronic
Überschreitung zulässiger Messfehlergrenzen
Geschwindigkeitsmessungen durch das Lasergerät "Poliscan Speed" sind unverwertbar, da die zulässigen Messfehlergrenzen überschritten werden. Das Gerät misst anders als in der Bauartzulassung beschrieben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einer Autofahrerin im August 2015 eine
Unverwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung
Das Amtsgericht Mannheim entschied zu Gunsten der Betroffenen und stellte daher das Bußgeldverfahren gemäß § 47 Abs. 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ein. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2016
Quelle: Amtsgericht Mannheim, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23593
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