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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2015
- 9 AZR 170/14 -
BAG: Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererbbar
Erben des verstorbenen Arbeitnehmers können Urlaubsabgeltungsanspruch geltend machen
Steht einem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu, so ist dieser vererbbar. Verstirbt daher der Arbeitnehmer können seine Erben den Urlaubsabgeltungsanspruch geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machten die
Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Den
Aufgabe früherer Rechtsprechung
Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Vergangenheit nur einen Schadenersatzanspruch, nicht aber den Urlaubsabgeltungsanspruch für vererbbar hielt (BAG, Urt. v. 19.11.1996 - 9 AZR 376/95 -), hält es daran ausdrücklich nicht mehr fest.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Zwickau, Urteil vom 07.06.2013
[Aktenzeichen: 7 Ca 118/13] - Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 21.02.2014
[Aktenzeichen: 3 Sa 467/13]
Jahrgang: 2016, Seite: 180 DB 2016, 180 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2016, Seite: 1837 NJW 2016, 1837 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2016, Seite: 146 NJW-Spezial 2016, 146 | Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2016, Seite: 37 NZA 2016, 37
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Dokument-Nr. 23063
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