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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 17.09.2014
- 11 LC 114/13 -
Installation von Videokameras zur Überwachung öffentlicher Bereiche eines Bürogebäudes zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Verhinderung weiterer Straftaten zulässig
Persönlichkeitsrecht der Betroffenen wird nur unerheblich beeinträchtigt
Installiert der Eigentümer eines Bürogebäudes an öffentlichen Bereichen des Hauses Videokameras, so ist dies datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Überwachung zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Verhinderung weiterer Straftaten vorgenommen wird. In diesem Fall wird das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nur unerheblich beeinträchtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem im Dezember 2009 in einer in einem
Rechtswidrigkeit der Anordnung zur Ausschaltung der Kameras und Löschung der Aufnahmen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Datenschutzbeauftragten zurück. Die Anordnung der Ausschaltung der Kameras und Löschung der Aufnahmen sei rechtswidrig gewesen, da die
Keine Einwilligung in Videoüberwachung aufgrund der Hinweisschilder
Die
Videoüberwachung zur Wahrnehmung des Hausrechts gerechtfertigt
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sei die
Rechtfertigung ergab sich zudem aus der Wahrnehmung berechtigter Interessen
Die
Kein Vorliegen von gleich wirksamen aber milderen Alternativen
Eine gleich wirksame aber mildere Alternative zur
Nur unerhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts
Das Oberverwaltungsgericht wertete die Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Betroffen angesichts des Einsatzes von Mini dome-Kameras als gering. Diese Kameras sind fest installiert und auf einen Sichtbereich ohne Zoom-Funktion beschränkt. Auch der Umstand, dass die überwachten Orte nicht dem längeren Verweilen dienten und die Aufnahmen nicht von Personen ständig und sofort überwacht wurden, habe aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts erheblich abgeschwächt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 39 CR 2015, 39 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2014, Seite: 836 K&R 2014, 836 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2015, Seite: 502 NJW 2015, 502 | Zeitschrift: Recht der Datenverarbeitung (RDV)
Jahrgang: 2014, Seite: 337 RDV 2014, 337 | Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2014, Seite: 636 ZD 2014, 636
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Dokument-Nr. 20626
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