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Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 08.08.2014
- 2 K 1002/13 -
Widerruf einer Waffenerlaubnis und Waffenverbot gegen Funktionsträger der NPD rechtmäßig
Mitglied der NPD erweist sich durch Tätigkeit als Vorsitzender des Kreisverbandes Bremen-Stadt der NPD als waffenrechtlich unzuverlässig
Das Verwaltungsgericht Bremen hat ein gegen ein Mitglied der NPD und zugleich Vorsitzenden des Kreisverbandes Bremen-Stadt (Zeitraum 2010 bis 2013) gerichtetes Waffenverbot bestätigt und dessen dagegen erhobene Klage abgewiesen. Das Gericht verwies darauf, dass sich der Kläger durch seines Tätigkeit als Vorsitzender des Kreisverbandes als waffenrechtlich unzuverlässig erwiesen habe.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger besaß Erlaubnisse zum Besitz von acht Jagdwaffen. Das Stadtamt widerrief diese Erlaubnisse und erteilte zusätzlich ein Verbot, erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige
Kläger hält Entziehung der Waffenerlaubnis für eine rein ideologische Maßnahme
Der Kläger trug mit seiner Klage u.a. vor, dass die Entziehung der
Verfassungsfeindliches Bestreben einer Partei für Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreichend
Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Entscheidung des Stadtamtes vollumfänglich bestätigt. Sowohl der
§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller [...]
2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt, [...]
§ 5 Zuverlässigkeit
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, die [...]
3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die
a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung [...] gerichtet sind.
§ 45 Rücknahme und Widerruf
(1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.
§ 41 Waffenverbote für den Einzelfall
(1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von
2. wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 18918
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