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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 14.03.2014
- 6 U 109/13 -
Anschlussinhaber haftet für Urheberrechtsverletzung durch Internettauschbörse
Wissen um Rechtsverletzung durch andere Haushaltsangehörige begründet Haftung als Mittäter oder Gehilfe durch Unterlassen
Weiß ein Anschlussinhaber, dass über seinen Anschluss Haushaltsangehörige illegal an Internettauschbörsen teilnehmen, so ist er als Mittäter oder Gehilfe durch Unterlassen mitverantwortlich und haftet auf Zahlung der Abmahnkosten und Schadenersatz (§ 830 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Inhaber eines kabelgebundenen Internetanschlusses wurde auf Zahlung von
Mitverantwortlichkeit des Anschlussinhabers für begangene Urheberrechtsverletzungen
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung des Anschlussinhabers zurück. Es habe festgestanden, dass wenigstens einer der Haushaltsangehörigen an der illegalen Internettauschbörse teilgenommen hatte. Dafür sei der
Anschlussinhaber wusste von Urheberrechtsverletzungen
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe die Beweisaufnahme gezeigt, dass der
Höhe des Schadenersatzes von 200 EUR pro Musiktitel nicht zu beanstanden
Die Höhe des Schadenersatzes von 200 EUR pro Musiktitel beanstandete das Oberlandesgericht in Anbetracht dessen, dass 0,50 EUR pro Abruf für legale Downloads üblich ist und von mindestens 400 Downloads der streitgegenständlichen Musiktitel auszugehen ist, nicht.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Köln, Urteil vom 04.06.2013
[Aktenzeichen: 28 O 346/12]
- Filesharing: Anschlussinhaber darf volljährigem Familienangehörigen Internetanschluss grundsätzlich ohne Belehrungen oder Überwachungen überlassen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2014
[Aktenzeichen: I ZR 169/12]) - Rechtsverletzungen über einen Internetanschluss begründen Vermutung für die Täterschaft des Anschlussinhabers
(Landgericht Köln, Urteil vom 05.06.2013
[Aktenzeichen: 28 O 346/12]) - Eltern haften bei Filesharing ihrer minderjährigen Kinder: 200 Euro Schadensersatz pro Musiktitel bei illegalem Upload (P2P)
(Landgericht Köln, Urteil vom 01.12.2010
[Aktenzeichen: 28 O 594/10])
Jahrgang: 2014, Seite: 672 MDR 2014, 672 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 552 MMR 2014, 552 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2014, Seite: 1004 NJW-RR 2014, 1004
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Dokument-Nr. 18366
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